zum Hauptinhalt
Ein verkleideter Demonstrant läuft vor dem Eingang zur Hauptversammlung des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen umher.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Schwierigkeiten mit Berliner Versammlungsgesetz: Demos in Bahnhöfen sollen erlaubt sein – aber die Polizei weiß davon nichts

Seit Ende Februar gilt das neue Berliner Demonstrationsgesetz, es soll mehr Freiheitsrechte gewähren. Aber die Versammlungsbehörden lehnen Proteste häufig ab.

Seit Ende Februar gilt in Berlin ein „fortschrittliches“ Versammlungsgesetz. Das verkündete Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach der Verabschiedung des Regelwerks, es stärke „die Freiheitsrechte“.

Zumindest in einigen Bereichen scheint das aber bislang nur theoretisch zu gelten – weil die Versammlungsbehörden das Berliner Recht nicht umsetzen.

Am vergangenen Wochenende hatten Aktivisten von „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ eine Versammlung in der Ringbahnhalle am Ostkreuz angemeldet. Die Versammlungsbehörde erklärte, dazu bedürfe es „der ausdrücklichen Erlaubnis des Verwalters der Liegenschaft“. Das Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor.

Dies ist im neuen Regelwerk aber ausdrücklich anders geregelt: Versammlungen ab zwei Personen benötigen auch auf privatrechtlich betriebenen öffentlichen Verkehrsflächen keiner Genehmigung mehr, wenn sie – wie die S-Bahnhöfe – für alle offen sind und überwiegend öffentlich bewirtschaftet werden. Auch in Einkaufszentren sollen Demonstrationen möglich sein, hier muss der Eigentümer allerdings informiert werden.

Demonstrationen an allen öffentlichen Orten sollen mit dieser Regelung explizit erlaubt sein. Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, sind mehrere solcher Fälle allein vom vergangenen Wochenende bekannt. Er sagte dem Tagesspiegel: „Das Verwaltungshandeln konterkariert hier geltendes Recht. Das fördert Politikverdrossenheit.“

Demos sollen mit der Regelung an allen öffentlichen Orten erlaubt sein

Gemeinsam mit dem innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion Benedikt Lux hatte er die Innenverwaltung nach dem Stand der Umsetzung des neuen Gesetzes gefragt. In der Antwort hieß es: „Hervorzuheben ist, dass die in der Fragestellung genannten Regelungen überwiegend den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergeben (...).“

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Schulungen würden schon länger durchgeführt, antwortete die Innenverwaltung, die Umsetzung der neuen Regeln zur Versammlungsfreiheit decke sich aber ohnehin mit Jahre lang „praktiziertem Verwaltungshandeln“. „Die Vorbereitung auf das neue Versammlungsrecht hat Licht und Schatten“, konstatierten Lux und Schlüsselburg. „Wir begrüßen, dass schon auf Basis des Gesetzentwurfes seit September Informationsveranstaltungen stattgefunden haben.“ Nachbessern müsse Innensenator Geisel aber bei den negativen Rückmeldungen zu angemeldeten Versammlungen auf Bahnhöfen.

Neues Versammlungsgesetzt ist in vielen Bereichen liberaler

Jedes Jahr finden in Berlin mehr als 5000 Demonstrationen statt. Das neu gefasste Versammlungsgesetz ist in vielen Bereichen liberaler als bisher.

Das sogenannte Vermummungsverbot wird gelockert. Demnach ist es jetzt nur noch möglich, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat.

[Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über Berlins Irrungen und Wirrungen. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de]

Die Opposition hatte insbesondere kritisiert, dass nun verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten nicht mehr möglich sind. Das schon bisher praktisch geltende Deeskalationsgebot für die Berliner Polizei wurde im neuen Regelwerk auch gesetzlich verankert.

Die Versammlung der Enteignungsaktivisten konnte am vergangenen Wochenende letztlich stattfinden. Allerdings nur, weil die S-Bahn-Gesellschaft guten Willen zeigte und sie zuließ. Genau das sollte mit dem neuen Versammlungsgesetz aber eigentlich nicht mehr nötig sein.

Zur Startseite