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Islamisten-Treff. Im Februar 2017 ließ Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Fussilet-Moschee in Moabit schließen.

© AFP

Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit: „Schweres Versäumnis“ im Verbotsverfahren

Im Verbotsverfahren um die Fussilet-Moschee in Moabit tat sich lange nichts. Am Freitag war das nun Thema im Untersuchungsausschuss.

Von Sabine Beikler

Dieser Ort war eine der Brutstätten des islamistischen Terrorumfeldes: der 2010 gegründete Moscheeverein „Fussilet 33“ in der Perleberger Straße in Moabit. Dort verkehrten Gefährder, Salafisten, Sympathisanten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ – und Anis Amri, der am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen ermordete. Das Ende 2015 begonnene Verbotsverfahren wurde von der Innenverwaltung unter Leitung des damaligen Senators Frank Henkel (CDU) trotz der Anschläge in Paris und Nizza nicht beschleunigt. Erst nach dem Attentat in Berlin wurde die Verbotsverfügung geschrieben, am 8. Februar 2017 von Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterzeichnet und am 28. März rechtskräftig. Geisel war seit 8. Dezember 2016 im Amt.

Im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz sagte am Freitag Johannes Z., Jurist in der Innenverwaltung, aus. Er erhielt von einem Referenten des Innenstaatssekretärs Torsten Akmann zwischen Weihnachten und Silvester 2016 eine Kurzmitteilung, dass er sich in seiner neuen Tätigkeit um das Verbotsverfahren Fussilet kümmern solle. Das tat Z. auch zügig, denn nach dem Anschlag habe es eine „andere Risikobewertung“ als zuvor gegeben. Ein weiteres Abwarten wäre wegen des Risikos „nicht zumutbar“ gewesen.

2016 passierte wenig in der Innenverwaltung

Der Jurist setzte sich mit Verfassungsschutz und Landeskriminalamt in Verbindung. Allerdings dauerte es wohl wieder drei Wochen, bis er vom LKA einen Ansprechpartner genannt bekam. Das LKA habe dann eine Liste mit dem „Personenpotenzial“ der Fussilet-Moschee vorgelegt. Z. erklärte die besonders hohen Hürden für ein Verbot religiöser Vereine.

Das erklärt nur nicht, warum im gesamten Jahr 2016 die Innenverwaltung in Sachen Fussilet offenbar fast untätig war. Es soll laut Zeuge vom Verfassungsschutz im Februar 2016 einen Bericht gegeben haben, wonach man mit dem Verbotsverfahren noch warten solle, bis rechtskräftige Urteile gegen Anführer des Fussilet-Vereins und andere Islamisten erfolgten. Auf dem Schreibtisch des damaligen Innensenators Henkel landete im Juli auch eine Empfehlung seines Hauses, mit der Verbotsverfügung zu warten. Henkel entschied dann Ende August, auch erst einmal zu warten.

In der Innenverwaltung war damals Regierungsdirektor P. für das Verbotsverfahren verantwortlich. Herr P. erkrankte jedoch dauerhaft vom 14. Januar 2016 bis zum Eintritt in seinen Ruhestand Ende Oktober desselben Jahres. Offiziell war bisher von „Personalengpässen“ in der Verwaltung die Rede. Aber es fehlte schlicht eine Vertretungsregelung. Das sei sehr „suboptimal“ gewesen, konstatierte der Vorsitzende des Ausschusses, Stephan Lenz (CDU).

"Organisationsversagen" im Schließungsprozess

Und es fehlte eine politische Entscheidung, das Verbotsverfahren in Angriff zu nehmen. Bereits im Juni 2016 verurteilte das Kammergericht den Russen Gadzhimurad K., einst Imam von Fussilet, wegen Werbung für den IS zu zweieinhalb Jahren Haft. Die türkischen Anhänger des Vereins, Ismet D. und Emin F., standen da schon vor Gericht: Sie wurden zu je sechs Jahren Haft wegen Unterstützung der IS-nahen Terrorgruppe Junud al Sham (Soldaten Syriens) verurteilt. Im März 2019 verurteilte das Kammergericht einstige Fussilet-Besucher zu mehrjährigen Strafen wegen IS-Unterstützung. Und seit April steht der Tschetschene Yusup B. vor dem Kammergericht Berlin unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Er war Besucher der Fussilet-Moschee und könnte dort Amri getroffen haben.

Nach der Zeugenaussage am Freitag äußerten Mitglieder des Untersuchungsausschusses deutliche Worte. Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux sprach vom „Organisationsversagen“, Linken-Politiker Niklas Schrader sprach von einem „schweren Versäumnis“, der AfD-Abgeordnete Karsten Woldeit von „eklatantem Versagen der Personalführung“ der Innenverwaltung.

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