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Was der einen ihr Knallerbsenstrauch ist dem anderen seine Schwarzkiefer.

© Patrick Pleul/dpa

Schwarzkiefer und Knallerbsensträucher: Wenn man durch Nachbars Pflanzen vor Gericht landet

In Berlin wird ein Nachbarschaftsstreit um einen Baum vor Gericht ausgetragen - und erinnert an einen Hit aus den 90ern. Eine Glosse.

Vorsicht, es folgt eine Zeitreise in die 90er-Jahre. Für seine Fernsehsendung „TV total“ komponierte Moderator Stefan Raab im Jahr 1999 das Lied „Maschen-Draht-Zaun“. Hintergrund war eine Auseinandersetzung in einer Gerichtsshow, die aber einen realen Fall behandelte: Eine Frau aus Sachsen beschwerte sich, dass der Knallerbsenstrauch ihres Nachbarn ihren Maschendrahtzaun beschädigte. Das von Raab komponierte Lied wurde zum Hit.

Dass Streitigkeiten um Nachbars Gewächse in die Justiz hinein eskalieren können, zeigt nun auch ein Fall aus Berlin – hier verhandelt sogar nun der Bundesgerichtshof. Die Schwarzkiefer auf einem Grundstück verdreckte den danebenliegenden Garten. Der betroffene Nachbar griff im Jahr 2017 deshalb selbst zur Astschere, um die überstehenden Zweige zu entfernen. Gestritten wird nun um die Frage, ob der Baum das verträgt – denn was ist, wenn die Kiefer durch das Beschneiden abstirbt?

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Der betroffene Nachbar brachte Fotos zur Verhandlung mit, auf denen er zeigte, was er im Monat so alles an Kieferdreck zusammenkehren muss. Der Kieferbesitzer wiederum verweis darauf, dass der Baum schon 40 Jahre alt sei und dass er sich um den sicheren Stand des Baumes sorge. Was der einen ihr Knallerbsenstrauch ist dem anderen die Schwarzkiefer. „Es ist schwierig“, wird die Vorsitzende BGH-Richterin zitiert.

Im Falle des Maschendrahtzaunes wies Fernsehrichterin Barbara Salesch die Klage damals übrigens ab. Die Schäden seien nicht bedeutsam.

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