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Austausch. Hortbetreuung ist in der Pandemie noch wichtiger geworden.

© Uwe Anspach/dpa

Schulgesetzreform bleibt stecken: Neuregelung der Privatschulfinanzierung in Berlin gescheitert

Rot-Rot-Grün kann sich in den letzten Wochen vor der Wahl nicht mehr auf die geplante Schulgesetzreform einigen. Was dennoch an Neuerungen kommt.

Der große Wurf ist aufgeschoben, ob er auch aufgehoben ist, wird die Wahl am 26. September zeigen: Die rot-rot-grüne Koalition konnte sich in den letzten Wochen der Legislatur nicht mehr auf die geplante umfangreiche Reform des Schulgesetzes einigen. Somit wird es zuletzt nur um den Minimalkonsens gehen, der aber einige Neuerungen – etwa zur Hortbetreuung, zum Kinderschutz und zur Mitbestimmung in der Schule – bringen soll.

Für die Eltern ist vor allem wichtig, dass sie ihre Kinder in Zukunft auch in Klasse drei und vier in den Hort bringen können, ohne einen Bedarf – etwa durch Berufstätigkeit oder Krankheit – nachweisen zu müssen.

Die Förderung und der Austausch am Nachmittag gilt seit der Pandemie als noch bedeutsamer. Daher wollte Rot-Rot-Grün, wie berichtet, keine Hürden in Form einer Bedarfsprüfung stehen lassen.

Dieser Schritt ist ein Kompromiss: SPD und Linke wollten eigentlich den Wegfall der Hortgebühren erreichen. Die Grünen waren aber nicht bereit, dafür einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr zu erübrigen. Sie konnten mit den Empfehlungen der Berliner Expertenkommission argumentieren, die davon abgeraten hatte, Geld in das System zu pumpen, ohne einen qualitativen Mehrwert für die Förderung der Kinder sicherzustellen.

Diese Weigerung der Grünen hatte allerdings zur Folge, dass die Linke im Gegenzug nicht mehr bereit war, einem zentralen Anliegen von SPD und Grünen zuzustimmen: Die Koalitionspartner wollten die soziale Durchlässigkeit der freien Schulen erhöhen und ihnen mehr Geld für die Förderung armer Kinder und Kinder mit Behinderungen geben.

Fünf Jahre kein Geld vom Land

Teil dieser Konstruktion war, dass die freien Schulen bereits drei und nicht erst fünf Jahre nach Gründung eine öffentliche Förderung bekommen sollten. Dies lehnte die Linke ab, weil sie befürchtet, dass dann mehr freie Schulen gegründet würden.

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SPD und Grüne hingegen fanden diesen Aspekt wichtig, weil eine freie Schule mit vielen Kindern aus unterprivilegierten Familien eine fünfjährige Wartefrist finanziell nicht aushalten könnte.

Das hatte erst jüngst der Fall der Freien interkulturellen Waldorfschule in Treptow gezeigt. Die Linken ließen sich davon nicht beirren. Seit Tagen tauschen die Koalitionspartner gegenseitige Schuldzuweisungen zum Scheitern der „großen“ Schulgesetzänderung aus, weil das Vorhaben ein Jahr lang intensiv diskutiert worden war.

Die Gymnasien werden nicht entlastet

Inzwischen ist die Zeit knapp. Um in den verbleibenden zwei Plenarsitzungen überhaupt noch die kleine Änderung zu schaffen, bedienen sich die Koalitionsfraktionen eines bereits eingebrachten Schulgesetzentwurfs von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), den sie aber eines zentralen Anliegens berauben: Scheeres wollte den Gymnasien die schriftlichen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) der Zehntklässler erlassen.

Diese Klausuren machen den Gymnasien viel Arbeit, bringen aber wenig Nutzen, weil die Gymnasien den MSA-Stoff bereits in Klasse neun hinter sich lassen. Grüne und Linke wollten dem aber nicht zustimmen, weil sie die Unterschiede zwischen Gymnasien und Sekundarschulen nicht ausbauen, sondern im Gegenteil abbauen wollen.

Sie ließen sich auch nicht davon beirren, dass die Berliner Expertenkommission den Wegfall der Prüfungen angeraten hatte.

Was von Scheeres’ Entwurf ansonsten bleiben soll, ist ihr Vorhaben, den präventiven Kinderschutz im Schulgesetz unterzubringen: Jede Schule soll verpflichtet werden, ein Kinderschutzkonzept auszuarbeiten. Verankert werden soll dem Vernehmen nach auch mehr Datenschutz im Rahmen der Digitalisierung, die Förderung der Mehrsprachigkeit und die Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeiter:innen, die bislang von der Haushaltslage abhängt.

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