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Wer sein Kind nicht gegen Masern impfen lässt, bekommt keinen Kitaplatz.

© Achim Scheidemann/dpa

Schulen und Kitas: Ab diesem Montag müssen alle Kinder gegen Masern geimpft sein

Wer die Masern-Impfpflicht missachtet, erhält ein Bußgeld statt Betreuung. Erzieherinnen und Erzieher kritisieren die Regelung.

Der offizielle Stichtag ist Sonntag, 1. März. Für Eltern von Schülern und Kita-Kindern spielt dieser Tag aber keine Rolle, am Sonntag geht niemand in die Schule oder in die Kita. Bedeutsam ist der nächste Tag. Da wirkt sich die neue Regelung in der Praxis aus: Kinder und Mitarbeiter, die neu in eine Kita oder in eine Schule kommen, müssen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.

Wer das nicht kann, wird entweder nicht aufgenommen (Kita) oder die Eltern müssen ein Bußgeld bezahlen (Schule). Die Regelung gilt aber auch für Jugendhilfe-Einrichtungen oder Horte.

Die Masern-Impfpflicht wurde im November 2019 vom Bundestag beschlossen. Im Bereich der Kitas und der Kindertagespflege sind alle Kinder betroffen, die mindestens ein Jahr alt sind. Sie müssen einfach geimpft werden. Alle Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masernschutzimpfungen nachweisen. Oder sie weisen nach, dass sie bereits durch die erste Impfung ausreichend immun gegen Masern sind. Das betrifft allerdings nur Kinder, die neu in eine Kita aufgenommen werden.

Als Nachweis dient der Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest, wenn das Kind die Masern bereits durchgemacht hat. Ein Arzt kann allerdings auch ein Attest ausstellen, in dem er erklärt, weshalb ein Kind nicht geimpft werden kann. Falls ein Kind die Kita wechselt, muss ebenfalls die Impfung nachgewiesen werden.

Ab 12 Monaten gilt die Impfpflicht

Für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, gilt die Impfpflicht noch nicht. Wenn sie allerdings zwölf Monate alt sind, fallen sie automatisch unter die Impfpflicht. Kinder, die bereits in einer Kita sind, genießen Bestandsschutz. In ihren Fällen müssen Eltern erst bis 31. Juli 2021 den entsprechenden Nachweis vorlegen.

Aber die Impfpflicht betrifft auch das Betreuungspersonal einer Kita. Wer eine neue Stelle antritt, muss einen Impfschutz nachweisen. Betreuungsmitarbeiter, die bereits in einer Kita oder eine Kinderpflegestelle arbeiten, genießen dagegen ebenfalls Bestandsschutz bis zum 31. Juli 2021. Wer allerdings vor dem 1. Januar 1971 geboren ist und in einer Einrichtung arbeitet, ist komplett von der Impfpflicht ausgeschlossen.

Kleiner Piks: Die Impfpflicht gilt für Kinder ab 12 Monaten.
Kleiner Piks: Die Impfpflicht gilt für Kinder ab 12 Monaten.

© Julian Stratenschulte/dpa

Bei Schulen sieht die Situation etwas anders aus. Für die gilt ab 1. März zwar ebenfalls die Impfpflicht für alle Schüler, aber schulpflichtige Kinder und Jugendliche können nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn sie keinen Impfnachweis vorlegen. Hier greifen stattdessen finanzielle Sanktionen.

Das Gesundheitsamt fordert die Eltern betroffener Schüler auf, innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis vorzulegen. Geschieht das nicht, kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängen. Auch für Schulen gilt der Bestandsschutz bis 31. Juli 2021.

Überprüfung der Nachweise liegt bei den Kitas

Die Leiterin einer großen Kita kritisiert allerdings, „dass die Kontrolle über den Nachweis der Impfpflicht bei den Leitungen der Kitas liegt“. Das Führungspersonal müsse die Impfbücher oder die ärztlichen Atteste lesen. „Bei einer Kita mit vielen Dutzend Kindern ist das für uns eine enorme zusätzliche Arbeit.“ Zudem sei es mitunter schwierig, die Impfbücher der betroffenen Mitarbeiter, die in jedem Bundesland anders gestaltet seien, genau zu lesen.

Ein Kitaträger in Berlin verlange deshalb ergänzend zum Impfbuch auch eine ärztliche Bescheinigung über eine Impfung. Ein Fehler bei der Impfpflichtkontrolle könnte für das Führungspersonal teuer werden. Sollte das Gesundheitsamt feststellen, dass ein Kind nicht wie vorgeschrieben geimpft ist, kann das zu einer Geldstrafe bis zu 2500 Euro für die Kitaleitung führen.

Die Kitaführungskraft versteht vor diesem Hintergrund nicht, weshalb der Impfpflichtnachweis nicht mit einem Kitagutschein gekoppelt werde. Ohne Nachweis kein Gutschein. Die einfachste Form der Kontrolle.

Noch einen kritischen Punkt sieht die Kitaleiterin: „Durch die neue Regelung ist es mitunter nicht mehr möglich, kurzfristig eine Erzieherin oder eine Erzieher einzustellen. Denn neues Personal, das nicht geimpft ist, muss ja erst mal ein paar Wochen warten, bis es den Nachweis vorlegen kann.“

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