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Nach den Winterferien beginnen die Anmeldungen zu den Oberschulen (hier Geschichtsunterricht am Schadow-Gymnasium in Zehlendorf).

© Thilo Rückeis

Update

Hilfe bei der Wahl der Oberschule: Jeder zweite Inspektionsbericht steht schon im Netz

Sekundarschule, Gymnasium, Förderprognose: Nach den Winterferien beginnen die Anmeldungen für die Oberschulen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

Die Auswahl ist riesig: Zwischen 116 Sekundarschulen und rund 100 Gymnasien können Berlins Familien wählen, deren Kinder jetzt nach der sechsten Klasse die Grundschulen verlassen. Mehr denn je können die Eltern dabei auch auf die Schulinspektionsberichte zurückgreifen: Etwa jede zweite Schule hat inzwischen die aktuelle Inspektionsrunde durchlaufen, deren Ergebnisse als Kurzberichte erstmals von der Bildungsverwaltung veröffentlicht werden.

Bei der ersten Runde war die Veröffentlichung freiwillig gewesen, jetzt ist sie verpflichtend. Ab Sommer 2017, so kündigte Bildungs-Staatssekretär Mark Rackles (SPD) an, werden die Berichte von allen öffentlichen Berliner Schulen im jeweiligen Schulporträts veröffentlicht

356 Inspektionsberichte sind schon veröffentlicht

Durch eine Anfrage der grünen Abgeordneten Stefanie Remlinger wurde am Mittwoch bekannt, welche der Schulen bereits im Netz mitsamt ihrem Bericht zu finden sind. Die gesamte Liste ist jetzt bei den Veröffentlichungen des Abgeordnetenhauses abrufbar. Insgesamt tauchen dort - nach Bezirken geordnet - 356 Schulen auf, darunter rund die Hälfte Grundschulen und ansonsten alle anderen Schultypen.

Abgesehen davon findet man eine gute Aufstellung aller verfügbaren Schulen im „Berliner Schulwegweiser“ und auch auf der Homepage der Bildungsverwaltung.

Wann muss ich mein Kind für die siebten Klassen anmelden?

Jetzt läuft die heiße Entscheidungsphase: Die letzten Tage der offenen Tür werden besucht, bevor nächste Woche die Winterferien eine Zwangspause verordnen. Die Familien können diese Pause nutzen, um noch mal alle Fakten abzuwägen, bevor sie vom 11. bis 25. Februar die Anmeldungen an der favorisierten Schule abgegeben müssen. An den freien Schulen gelten individuelle Anmeldefristen.

Welche Schule für mein Kind?

Grundsätzlich gilt in Berlin völlige Wahlfreiheit: Es ist die Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind an einer Integrierten Sekundarschule (ISS) oder am Gymnasium anmelden. Wenn der errechnete Zensurenschnitt (s.u.) aus der Grundschule allerdings bei 3,0 oder schlechter liegt, müssen die Eltern bis zum 20. Februar in diesem Jahr erstmals ein Beratungsgespräch im Gymnasium absolvieren, wenn sie darauf beharren, dass ihr Kind trotz der schlechten Grundschulleistungen auf ein Gymnasium soll. Wer das Gespräch nicht absolviert, darf laut Bildungsverwaltung kein Gymnasium besuchen. Nach dem Gespräch steht es den Eltern aber frei, ihre eigene Entscheidung zu fällen und dennoch den gymnasialen Weg einzuschlagen.

Drei Wünsche frei?
Familien können drei Wunschschulen angeben, wobei es sich dabei sowohl um Gymnasien als auch ISS handeln kann. Nur an der jeweiligen Erstwunschschule hat das Kind den Anspruch, am Losverfahren teilzunehmen. Zum Losverfahren kommt es nur dann, wenn eine Schule mehr Anmeldungen als Plätze hat. In diesem Fall werden 30 Prozent der Plätze verlost und zehn Prozent werden für Härtefälle wie etwa Geschwisterkinder zurückgehalten.

In den Lostopf wandern all jene Kinder, die nicht die Aufnahmekriterien der Schule erfüllen. An den meisten Schulen besteht das Hauptkriterium im Notenschnitt, der auf eine festgelegt Art errechnet wird. Das Ergebnis entscheidet dann über die Förderprognose (siehe unten).

Damit das Kind nicht auf Losglück angewiesen ist, versuchen Eltern vorher herauszufinden, ob die Zensuren ihres Kindes so gut sind, dass es voraussichtlich an der Erstwunschschule Chancen hat. Mit Sicherheit lässt sich das allerdings nie sagen, weil der Notenschnitt, bis zu dem eine Schule die Kinder aufnimmt, von Jahr zu Jahr stark schwanken kann: Wenn eine Schule in einem Jahr sehr stark nachgefragt war, so dass bereits Kinder mit guten Noten chancenlos waren, melden sich dort im Jahr darauf meist wesentlich weniger Kinder an.

Mitunter führt das sogar dazu, dass diese ehemals stark nachgefragte Schule plötzlich kaum noch Anmeldungen hat und jeden Schüler nehmen muss. Diese Schwankungen sind vom Gesetzgeber gewünscht, weil er die leistungsmäßige Durchmischung der Schulen erhöhen will. Wenn man unsicher ist, ob das Kind bei der Erstwunschschule unterkommt, sollte man als Zweit- oder Drittwunsch eine Schule nehmen, die nur mittelmäßig nachgefragt ist, um sicherzugehen, dass man zumindest dort unterkommt.

Was bedeutet die Förderprognose?
Für die Förderprognose ist die Durchschnittsnote entscheidend, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaften doppelt. Bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 bekommt das Kind automatisch eine Empfehlung fürs Gymnasium, kann aber auch eine ISS wählen. Ab 2,8 müssen die Grundschullehrer automatisch den Besuch einer ISS empfehlen. Zwischen 2,3 bis 2,7 werden als Entscheidungsgrundlage für die Förderprognose vom Grundschullehrer weitere Merkmale hinzugezogen. Dazu kann etwa die Belastbarkeit eines Kindes zählen.

Welche Rolle spielt die Wohnortnähe?

Seit der Reform des Aufnahmeverfahrens ist die Wohnortnähe bei der Chance auf die Erstwunschschule nicht mehr entscheidend. Nur wenn ein Kind kein Glück auf der Erstwunschschule hatte, wird die Wohnortnähe insofern berücksichtigt, als die Bezirkskinder bei der Verteilung von Restplätzen an den Zweit- und Drittwunschschulen bevorzugt werden.

Was gilt bei Förderkindern?

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen in jeder ISS-Klasse Plätze freigehalten werden. Falls es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, muss die Schulaufsicht entscheiden. Pro Klasse können höchstens vier Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, und davon höchstens drei mit den Schwerpunkten „Lernen“ oder „geistige Entwicklung“ aufgenommen werden. Für die Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rolle: Wohnortnähe, soziale Bindungen – etwa zu Geschwisterkindern – , die Eignung des speziellen Schulprofils für die individuelle Behinderung des Kindes.

Mehr im Internet unter www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/uebergang.html.

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