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Gesetzentwurf: Zentrale Schülerdatei für Berlin

Berlin bekommt eine automatisierte Schülerdatei. Sie enthält neben Namen und Anschrift aller Schüler auch Angaben über auffälliges Schwänzen, Herkunftssprache, Lernmittelbefreiung und den Bedarf an Zusatzförderung.

Dies alles steht in einem Gesetzentwurf der Regierungskoalition, der dem Tagesspiegel vorliegt. Er wird heute im Datenschutzausschuss behandelt, am Donnerstag ins Parlament eingebracht und soll zum nächsten Schuljahr umgesetzt werden.

Ursache für die Eile ist das Bestreben von Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD), den Lehrerbedarf möglichst genau einschätzen zu können. In den Vorjahren hatte es immer große Unruhe gegeben, weil viele Schulen höhere Schülerzahlen angegeben hatte, als letztlich bei ihnen ankamen.

Die Datei soll aber noch etliche weitere Probleme lösen. So gab es immer viel Kritik daran, dass die Polizei nicht herausfinden kann, welche Schule ein Schüler besucht. "Wenn die Polizei vormittags einen Schüler aufgreift, der offenbar schwänzt, kann sie bisher nicht in Erfahrung bringen, ob der Verdacht stimmt", begründet der SPD-Innenpolitiker Thomas Kleineidam den Wunsch, dass die Polizei entsprechende Auskünfte von der Schulverwaltung einholen kann. Nicht einmal bei schweren Vergehen ist es bisher möglich, die Schule zu informieren.

Alle Schüler sollen erfasst werden - auch die der Privatschulen

Auch die Linkspartei ist mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zufrieden. Fraktionschefin Carola Bluhm befürchtet nicht, dass der Datenschutzbeauftragte größere Einwände erheben wird. "Sein Stellvertreter war bei uns in der Fraktion, und es gab ein großes Maß an Übereinstimmung", berichtet Bluhm. Einen "gläsernen Schüler" werde es nicht geben.

Erfasst werden sollen alle Schüler - auch die der Privatschulen. Diese seien "verpflichtet, an dem Verfahren zur Einrichtung und Nutzung der automatisierten Schülerdatei teilzunehmen", heißt es im Gesetzentwurf. Dort ist auch aufgelistet, welche Angaben gespeichert werden sollen. Insgesamt geht es für jeden Schüler um 16 Informationen. Dazu gehören die Telefonnummern der Erziehungsberechtigten, die Klasse und Lerngruppe des Kindes bis hin zum Ausbildungsschwerpunkt sowie dem Namen des Ausbildungsbetriebes.

Dass auch der spezielle Förderbedarf sowie die Herkunftssprache und die Lernmittelbefreiuung erfasst werden sollen, liegt daran, dass all diese Angaben Relevanz für die Lehrerausstattung haben: Wer schlecht Deutsch spricht oder aufgrund schwieriger sozialer Bedingungen Schulbücher nicht selbst kaufen muss, hat automatisch einen höheren Anspruch auf pädagogische Zuwendung.

Auszufüllen ist die Datei von den Schulen. Die Bezirke enthalten nur ein eingeschränktes Zugriffsrecht. Gelöscht werden sollen die Daten ein Jahr nach Verlassen der Schule.

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