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Ferne Freuden. Bevor man die Schultüte basteln und füllen kann, muss erstmal die richtige Schule gesucht werden.

© Kitty Kleist-Heinrich

Anmeldung der Erstklässler: Worauf es bei der Wahl der Grundschule ankommt

Bis vierten November werden die neuen Grundschüler angemeldet. Von vorzeitiger Einschulung bis zum Ranzenkauf - die wichtigsten Infos für Lernanfänger und ihre Eltern.

ANMELDUNG

Der Anmeldezeitraum für die Erstklässler 2012 dauert vom 24. Oktober bis 4. November 2011. Schulpflichtig ist, wer zwischen dem 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geboren wurde. Die Eltern müssen ihre eigenen Personalpapiere, die ihres Kindes und die Geburtsurkunde des Kindes in der Grundschule vorlegen, in deren Einzugsbereich sie wohnen. Diese Regel gilt auch dann, wenn man sein Kind an eine andere Schule geben möchte. In diesem Fall gibt man an, warum und welche private oder staatliche Schule man stattdessen wünscht. Die öffentlichen Schulplätze vergibt das bezirkliche Schulamt. An den privaten Schulen gibt es keinen festgelegten Anmeldezeitraum, das Anmeldeverfahren läuft unter Umständen das ganze Jahr: „Hier gilt: First come, first serve“, sagt Andreas Wegener, der Leiter der privaten Kant-Schule.

RÜCKSTELLUNG
Wenn Eltern ihr Kind für nicht schulreif halten, können sie versuchen, es für ein Jahr zurückstellen zu lassen. Das Schulgesetz gibt dafür keine Fristen vor. Die Anträge werden bei der Schulaufsichtsbehörde gestellt und müssen eine Begründung der Erziehungsberechtigten und eine schriftliche Stellungnahme der vom Kind zuletzt besuchten Einrichtung der Jugendhilfe oder Kindertagespflegestelle enthalten. Ob der Entwicklungsstand eine Rückstellung rechtfertigt, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme des Schularztes oder des schulpsychologischen Dienstes. „Ein Gutachten des Kinderarztes kann informativ das Bild des Kindes abrunden, bildet aber nicht die Grundlage für die Entscheidung durch die Schulaufsicht“, heißt es aus der Schulverwaltung. Berlinweit wurden im laufenden Schuljahr insgesamt 1930 Kinder zurückgestellt.

VORZEITIGE EINSCHULUNG

Eltern können ihr Kind auch dann im Jahr 2012 einschulen, wenn es erst zwischen 1. Januar und 31. März 2007 geboren wurde. Das muss allerdings extra beantragt werden. Voraussetzung ist, dass kein Sprachförderbedarf vorliegt. Diese sogenannten Antragskinder sind dann bei der Einschulung unter Umständen erst fünf Jahre und fünf Monate alt.

EINZUGSBEREICH

Generell kann man sein Glück an jeder Schule versuchen. Allerdings ist nur die Schule im Einzugsbereich verpflichtet, das Kind aufzunehmen. Wenn man Pech hat, trennt einen nur eine Straßenecke oder eine Hausnummer von seiner Traumschule. Dagegen hilft keine Klage. Man kann in diesem Fall nur hoffen, dass die Traumschule noch einen Platz frei hat, wenn alle „Einzugskinder“ schon versorgt sind. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen kommt es vor, dass Einzugsbereiche von Jahr zu Jahr verkleinert oder vergrößert werden. Man kann also nie ganz sicher sein, wo man landet.

SCHULSPRENGEL
Im Bezirk Mitte werden mehrere Grundschulen zu einem Einzugsbereich zusammengefasst. Dies nennt man dann einen „Schulsprengel“. Für die Eltern hat das den Vorteil, dass sie zwischen mehreren Schulen wählen können. Der Nachteil ist: Es kann passieren, dass man keinen Platz an der nahegelegenen Traumschule bekommt, weil es dort zu viele Anmeldungen gab. Der Bezirk kann innerhalb des Sprengels die Kinder so verteilen, wie es rein rechnerisch am besten klappt.

RANZENKAUF
Wenn der Schulanfang näher rückt, wird der Kauf des Ranzens zum großen Thema. Kinder sollten beim Kauf auf jeden Fall mit einbezogen werden. Der Ranzen sollte das GS-Siegel für geprüfte Sicherheit tragen und die DIN-Norm 58124 erfüllen – dann gilt er als praktisch, ergonomisch und sicher. Leer sollte der Ranzen, so verschiedene Krankenkassen, maximal 1200 Gramm wiegen, ideal ist ein Gewicht von weniger als einem Kilo.

Lesen Sie auf Seite 2, was Eltern von Geschwisterkindern beachten sollten und was Ärzte beim Schreibtischkauf raten.

GESCHWISTERKINDER

Wenn die Einzugsbereiche geändert wurden oder die Eltern umgezogen sind, kann es passieren, dass ein Kind einer anderen Grundschule zugeteilt wird als der ältere Bruder oder die ältere Schwester. Falls deren Grundschule noch freie Plätze hat, müssen die Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden, sofern Eltern einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Die Kinder im Einzugsbereich haben laut Schulgesetz immer Vorrang vor denen mit „Wechselwünschen“.

SCHEINADRESSEN

Eine unbekannte Zahl von Eltern versucht Jahr für Jahr, mittels Scheinadresse einen Platz an der Wunschschule bzw. der Schule des Geschwisterkindes zu bekommen. Wenn das Schulamt Verdacht schöpft, kann es von den Eltern verlangen, die Richtigkeit der Adressenangabe zu belegen. Falls gemogelt wurde, muss die Familie damit rechnen, dass ihr Kind die Schule zu wechseln hat. Ob wegen falscher Angaben beim Meldeamt schon mal Bußgelder erhoben wurden, war auf Anfrage in mehreren Bezirken nicht zu erfahren. Die Schulämter warnen dennoch vor Falschanmeldungen: Wenn der Schwindel auffliegt, hilft auch kein Hinweis auf Geschwisterkinder. Der legale Weg sei daher erfolgsversprechender. „Eltern müssen selber abwägen, wie sie sich bessere Chancen ausrechnen“, heißt es aus den Schulen.

SICHERER SCHULWEG
Eltern und Kinder sollten den Schulweg schon vor der Einschulung mehrfach abgehen. Dazu gehört, mit dem Kind zu üben, an der Bordsteinkante oder der Sichtlinie zwischen parkenden Autos zu halten, das sichere Überqueren der Straße zu trainieren und es an die Gefahren in konkreten Situationen heranzuführen. Eltern sollten dem Kind zunehmend die Führung überlassen und nur noch in gefährlichen Situationen eingreifen. Gehen die Kinder allein zur Schule, sollten Eltern von Zeit zu Zeit ihr Kind auf dem Schulweg beobachten. Die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad wird frühestens empfohlen, wenn die Viertklässler die Radfahrprüfung bestanden haben.

SCHREIBMÖBEL

Ärzte empfehlen, dass Kinder bei der Arbeit am Schreibtisch ihre Sitzposition regelmäßig verändern. Schreibtisch und Stuhl sollten also verschiedene Sitzpositionen ermöglichen und „mitwachsen“. Ein Tisch zum Lesen und Schreiben sollte mindestens 60 Zentimeter tief und in der Höhe verstellbar sein. Ein Stuhl sollte Rollen und eine verstellbare Rückenlehne haben.

JAHRGANGSMISCHUNG
Von Berlins 380 öffentlichen Grundschulen haben rund 80 beantragt, das jahrgangsübergreifende Lernen (JüL) in Klasse eins und zwei nicht mehr anwenden zu müssen. Die Bildungsverwaltung will noch vor Beginn der Anmeldefrist über diese Anträge entscheiden. Wenn die Schule im Einzugsbereich JüL abgeschafft hat, man diese Unterrichtsform für sein Kind aber wünscht oder man umgekehrt zur JüL-Vermeidung die Schule wechseln will, kann man – ähnlich wie bei den Geschwisterkindern – einen „Wechselwunschantrag“ stellen. Es kann aber auch sein, dass eine Schule beide Unterrichtsformen anbietet.

FREMDSPRACHENUNTERRICHT

Üblicherweise beginnt ein Berliner Schüler ab Klasse drei mit Englisch, an manchen Schulen kann auch Französisch belegt werden. Neben internationalen Schulen, die bilingual unterrichten, gibt es in allen Bezirken die Möglichkeit, mit dem Fremdsprachenerwerb ab Klasse eins zu beginnen. Wichtig dabei ist zu überlegen, an welchen weiterführenden Schulen ab Klasse fünf oder sieben die Fortführung der jeweiligen Sprache möglich ist. Grundsätzlich seien Kinder in diesem Alter für Sprachen „sehr offen“, sagt Michaela Sambanis, Professorin für Didaktik des Englischen an der Freien Universität. „Unserer Erfahrung nach lohnt sich der Erwerb einer ersten Fremdsprache ab Klasse eins in fast allen Fällen.“ Eltern sollten sich, so Sambanis, vorher allerdings informieren, ob die Schule mit grundschulspezifischen Methoden arbeite – also etwa viele musische Elemente, Anschaulichkeit und auch Bewegung in den Unterricht einbringe. Die Lehrkraft sollte die Sprache außerdem sehr gut beherrschen: „Fehler später wieder hinzubiegen, wird schwierig.“

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