zum Hauptinhalt
Ein Schild weist auf das Diesel-Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unter Euro 5 hin. Es steht aber in Stuttgart, nicht in Berlin.

© dpa / Marijan Murat

Schilder nicht geliefert: Berlin kann Diesel-Fahrverbote nicht durchsetzen

Ab September sollten in Mitte und Neukölln Fahrverbote für alte Dieselautos gelten. Tun sie aber nicht, denn die Hinweisschilder fehlen.

Von Jonas Bickelmann

Die Fahrverbote in den Berliner Bezirken Mitte und Neukölln können nicht wie geplant in Kraft treten. Darüber berichtet "Spiegel Online". Der Grund dafür sei, dass die Schilder nicht geliefert wurden, mit denen auf die Verbote hingewiesen werden soll. Eigentlich sollten sie ab Anfang September gültig sein. Die Durchsetzung sei "auf unbestimmte Zeit" verschoben, schreibt "Spiegel Online".

"Es handelt sich bei den Schildern um Sonderanfertigungen. Die Bestellabläufe dauern hier deutlich länger als bei Standardbestellungen wie etwa Tempo-30-Schildern", sagt ein Sprecher des Bezirksamts Neukölln "Spiegel Online" . Außerdem habe man noch keine Firma gefunden, der man den Montageauftrag erteilen könne.

Dem Bericht zufolge sollen in Neukölln 25 Schilder aufgestellt werden. Im Bezirk Mitte seien es sogar rund 200.

Im August hieß es bereits, die beschlossenen Diesel-Fahrverbote seien voraussichtlich Anfang Oktober verbindlich. Diesen Zeitraum peilen die Bezirksämter Mitte und Neukölln an, wie sie damals auf dpa-Anfrage mitteilten. In deren Bereichen liegen die acht Straßenabschnitte, die für Diesel-Autos und -Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 tabu sein werden, um die Luftqualität zu verbessern. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte sind Grund für Fahrverbote, die es bereits in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt gibt. Andere Städte könnten folgen.

Im Juli hatte der rot-rot-grüne Senat die Einführung der Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen. Ebenso wird es mehr Tempo-30-Zonen in der Hauptstadt geben. Die meisten Diesel-Fahrverbote wird es im Bezirk Mitte geben. Für Anwohner, Liefer- sowie Pflegedienste und Handwerker sollen Ausnahmen gelten.

Berlin hatte die Fahrverbote im Oktober 2018 in einem Urteil verlangt. So sollen die zulässigen Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt - auch in anderen Städten zog sie vor Gericht. Es geht um die Stickstoffdioxid-Werte, für die die Europäische Union einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel festgelegt hat. Zu einem großen Anteil stammt die Belastung aus Diesel-Abgasen. Vielerorts werden die Werte überschritten. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false