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Sie führt hier Regie: Ex-Justizministerin ist die Vorsitzende der Expertenkommission zu Enteignungen, vorn Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (beide SPD).

© Carsten Koall/dpa

Update

„Sämtliche Gutachten und Abhandlungen lesen“: Däubler-Gmelin gibt Berliner Enteignungsexperten Hausaufgaben auf

Die Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne hat in Berlin erstmals getagt. Die Ex-Justizministerin plant eine öffentliche Anhörung.

Die Vorsitzende der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen, Herta Däubler-Gmelin (SPD), sagte nach der ersten Sitzung des Gremiums: „Die Vergesellschaftungsfrage gehört diskutiert.“ Denn die Frage der Mieten, des Bauens und des bezahlbaren Wohnens stelle sich nicht nur in Berlin, sondern auch in München, Stuttgart und anderen Städten.

Das Gremium mit 13 Fachleuten hatte der Senat einberufen, nachdem eine Mehrheit der Berliner Wähler:innen im vergangenen Jahr für die Forderung des Volksentscheids zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gestimmt hatte.

Die Experten wurden von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sowie unter Beteiligung der Regierungsparteien benannt. Die SPD ist gegen die Enteignung, die Linken sind ohne Wenn und Aber dafür, die Grünen sehen sie als „ultima ratio“, falls andere Mittel zur Entspannung des Wohnungsmarktes scheitern.

Eine zweitägige gründliche Aufarbeitung der Lage am Wohnungsmarkt, der juristischen Expertisen zur Enteignung und der finanzwissenschaftlichen Folgen einer Vergesellschaftung steht bei der zweiten Sitzung im Juni an. Däubler-Gmelin trug den Experten auf, bis zu diesem Termin „sämtliche Gutachten und Abhandlungen“ zum Thema gelesen zu haben. Sie selbst habe 14 Schriften durchgearbeitet, sagte die frühere Bundesjustizministerin.

Däubler-Gmelin: „Meine Einschätzung werden Sie nicht hören“

Externe Fachleute, von den Beratungsunternehmen Empirica oder Regioconsult etwa, will das Gremium zur nächsten Sitzung einladen. Eine „neutrale wissenschaftliche Gruppe“ plant Däubler-Gmelin, um die Fakten „aus der jeweiligen Sicht“ zusammenzutragen. So würden die „Grundlagen zu einer der großen Streitfragen“ gelegt.

Diese Anhörung soll öffentlich stattfinden. Damit kommt die Kommission einer der Forderungen der Enteignungsinitiative nach, die im Vorfeld der Sitzung maximale Transparenz gefordert hatte. Auch sollen Protokolle der Sitzungen verfasst und veröffentlicht werden.

Eine Protestkundgebung von "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" vor dem Roten Rathaus.
Eine Protestkundgebung von "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" vor dem Roten Rathaus.

© Joerg Carstensen/dpa

„Meine Einschätzung werden Sie nicht hören“, sagte Däubler-Gmelin zur Frage, ob der Artikel 15 des Grundgesetzes überhaupt angewandt werden darf. Bisher war dies nur ein Mal erwogen worden, in der Banken- und Finanzkrise im Jahr 2008 – letztlich aber verworfen worden.

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Auch die Befürworterin dieses Eingriffes in den Markt, Justizsenatorin Lena Kreck (Linke), fordert eine sorgfältige Abwägung. Zumal oberste Gerichte bereits zwei rechtliche Experimente aus Berlin kassiert hatten: den Mietendeckel sowie das kommunale Vorkaufsrecht.

Die Kommission soll in einem Jahr dem Senat eine Empfehlung dazu geben, ob und wie eine Vergesellschaftung möglich ist. Da einige Juristen im Gremium dies bereits im Vorfeld für unmöglich erklärten, ist mit abweichenden Voten zu rechnen.

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