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Streit um Postenbesetzung. Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, wurde zum Direktor der Bauakademie berufen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Rückschlag vor Gericht für Pronold-Gegner: Bauakademie könnte Chefposten mit Politiker besetzen

Der Direktorenposten einer Bauakademie ist kein öffentliches Amt. Daher dürfe der Job an Florian Pronold gehen. Wäre da nicht das zweite Verfahren.

Zwei Richter, zwei Urteile: Im Streit um die Besetzung des Chefposten der Bauakademie Berlin hat an diesem Donnerstag die 38. Kammer vom Arbeitsgericht die Auswahl von Florian Pronold (SPD) durch die Stiftung bestätigt. Richter Thomas Lakies sieht in der Stiftung keinen öffentlichen Arbeitgeber, sondern einen privaten und dieser könne Stellen nach eigenen Ermessen besetzen.

Der Streit ist damit nicht beendet. Zumal vor drei Wochen eine andere Kammer desselben Gerichts den zweiten Antrag auf einstweiligen Verfügung gegen die Besetzung des Chefposten durch Pronold stattgegeben hatte. Nach deren Auffassung handelt es sich beim Direktorenposten der „Bundesstiftung“ eben doch um ein „öffentliches Amt“. Deshalb gelte Artikel 33 des Grundgesetzes, wonach – grob gesagt – der am besten qualifizierte Bewerber den Posten bekommen muss. Und daran bestünden jedenfalls nachvollziehbare Zweifel, hatte es geheißen.

Der am Donnerstag ergangene Beschluss hebt den verfügten Besetzungsstopp der anderen Kammer des Landgerichts nicht auf. Darüber muss nun das Landesarbeitsgericht entscheiden, die nächste Instanz also.

Die Kritik: Der Jurist sei nicht qualifiziert für den Job

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die heftige Kontroverse, die sich Mitte November entzündete, als die Benennung des Berufspolitikers und Juristen Pronold für die Nachfolge im Amt des berühmtesten Berliner Architekten und Stadtplaners Karl Friedrich Schinkel bekannt wurde. Gegen die Entscheidung einer "Findungskommission" der Stiftung Bauakademie hatten hunderte Architekten, Planer und Kuratoren einen Offenen Brief gegen die Wahl Pronolds unterschrieben.

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Kern der Kritik: Der Jurist sei nicht qualifiziert für den Job, der laut Ausschreibung eine "relevantes universitäres Hochschulstudium" verlange und von einer Persönlichkeit besetzt werden müsse, die „in der Welt des Bauens angesehen und themenübergreifend tätig“ ist.

Auch die vorausgesetzte „Erfahrung mit Projekten und Formaten mehrdimensionaler Kommunikation (Museen, Ausstellungen, Messen, Festivals, Konferenzen)“ könne Pronold nicht nachweisen. Ihm fehle das „international fachlich weit gespannte Netzwerk“. Pronold weist das zurück mit der Begründung, diese Qualifikationen seien nur im „Idealfall“ gefordert.

Der Streit landet wohl vor dem Landesarbeitsgericht

Es gilt als sicher, dass der Streit vor dem Landesarbeitsgericht weitergeführt wird. Und zwar vermutlich in beiden Fällen: des Architekten Philip Oswalt, der Recht bekam, sowie des nun zurückgewiesenen Antrags von Oliver Elser, des Kurators des Deutschen Architektur-Museums.

Richter Lakies hatte zwar noch vergeblich Elsers Anwältin gefragt, ob sie den Fall nicht auf sich beruhen lassen wolle, das „eigentliche Ziel“ (Pronolds Berufung zu stoppen) sei im anderen Verfahren ja erreicht. Doch diese lehnte das ab. Zumal Elser vor Gericht durchsetzen will, den Posten „mit keinem anderen Bewerber“ als ihn zu besetzen bis zum Abschluss des „Hauptsacheverfahrens“.

In etwa drei Monaten sei mit den Verfahren am Landesarbeitsgerichts zu rechnen, so eine Gerichtssprecherin, falls Berufungen eingehen.

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