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Streitpunkte abgeräumt - Senat einigt sich auf Eckpunkte zum Mietdeckel.

© Wolfgang Kumm/dpa

Rot-rot-grüner Senat einigt sich: So soll Berlins neuer Mietendeckel aussehen

Harte und wahllose Einschnitte in die Mieten, wie von Senatorin Lompscher geplant, wird es nicht geben. Stattdessen kommt es aufs Einkommen der Mieter an.

Durchbruch bei der Gestaltung des Mietendeckels: Die Verhandlungsrunde mit den Spitzen der Koalition von SPD, Linken und Grünen hat am Donnerstagabend die größten Streitpunkte um den Arbeitsentwurf aus dem Hause der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ausgeräumt. Statt des radikalen Eingriffes in den Markt mit wahllosen Mietsenkungen auch für Spitzenverdiener kommt der "Mietendeckel 2.0" mit weitaus besseren Chancen, verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden.

Der Mietspiegel wird außer Kraft gesetzt

Es bleibt dabei: Ab 11. Januar werden die Mieten in Berlin fünf Jahre lang eingefroren. Der Mietspiegel wird damit außer Kraft gesetzt. Stattdessen zahlen alle Berliner ihre bisherige Miete weiter, sofern diese nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommen beträgt. Ist diese „wirtschaftliche Notlage“ des Mieters gegeben, darf die Miete auf die staatlich festgelegten „Mietoberwerte“ gesenkt werden.

SPD-Rechtsexperte Julian Zado hatte zuvor – wie berichtet – gewarnt  vor „rückwirkenden“ Eingriffen in die Mieten. Die Lösung dieses Dilemmas, nämlich dies ausschließlich bei wirtschaftlichen Notlagen zuzulassen und diese mit der Festlegung einer bundesweit auch von Immobilienverbänden als kritischen angesehenen prozentualen finanziellen Belastung zu verbinden, brachten die Grünen in den Gesetzestext ein. 

Höchstwerte für Mieten werden weniger drastisch gesenkt

Neu berechnen muss Senatorin Lompscher allerdings die Oberwerte. Die Tabelle vom ersten Entwurf aus ihrem Hause haben die Koalitionäre verworfen. Statt der bisher angesetzte Miete aus dem Jahr 2011 sieht der Kompromiss zur Grundlage die Werte aus dem Jahr 2013. Diese Mieten liegen höher.

Diese Oberwerte sollen außerdem noch etwas nach oben angepasst werden, indem die Lohnentwicklung in Berlin seit dieser Zeit dazugerechnet wird – oder alternativ die Inflation. Auch diese Abmilderung trägt den Warnungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, Eingriffe in den Markt dürften "Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten" abschneiden und müssten aber auch dann noch verhältnismäßig sein.

Ein „atmender Deckel“ statt starrer Obergrenzen

Einen Ausweg gibt es auch im Streit um die starren Obergrenzen, die Lompscher bevorzugt hatte. Auch das korrigierten die Koalitionäre und einigten sich auf einen „atmenden Deckel“ wie ihn die Grünen zuletzt in der Parlamentsdebatte gefordert hatten. Damit will Rot-Rot-Grün verhindern, dass ausgerechnet die fairen Vermieter bestraft werden, die selten und mäßig die Miete erhöht hatten.

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Diese werden, falls die Koalitionsvereinbarungen tragen, ihre Mieten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch jährlich moderat erhöhen dürfen, bis sie die neuen „Oberwerte“ erreicht haben. Dies soll im Einklang mit den Löhnen geschehen, die in Berlin bei den meisten Betrieben steigen und durchschnittlich sogar schneller als im Bundesgebiet– alternativ ist eine solche „Indexierung“ anhand der Inflationsrate noch im Gespräch.

Sanierte Wohnungen: 1,40 Euro mehr Miete pro Quadratmeter

Und noch eine Regelung ist neu: Damit die Mieten von hübsch sanierten Wohnungen nicht unverhältnismäßig stark gesenkt werden, ist ein Aufschlag von 1,40 Euro je Quadratmeter vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit in den letzten 15 Jahren erfolgten.

Damit der Deckel nicht alle Investitionen blockiert, sollen die Kosten für Modernisierungen mit einem Betrag von maximal einem Euro je Quadratmeter auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Umfangreichere Arbeiten, die stärkere Mieterhöhungen zur Folge hätten, bleiben möglich, sind allerdings genehmigungspflichtig.

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