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Polizeiliche Gewalt muss verhältnismäßig und begründet sein. Beim Angriff auf Lea A. gibt es dabei ernste Zweifel. 

© Christophe Gateau/dpa

Reporterin am 1. Mai in Kreuzberg von Uniformiertem geschlagen: „Ich habe Angst, sobald ich viele Polizisten sehe“

Ein Polizist hat am 1. Mai eine Reporterin geschlagen. Sie fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld. Ihr Kollege zog seine Anzeige zurück. Eine Spurensuche.

Die am 1. Mai in Kreuzberg verletzte Journalistin Lea R. fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Berliner Polizei. Während eines Einsatzes in der Oranienstraße soll ein Polizist der Kameraassistentin einen gezielten Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. 

Als sie wieder zu sich kam, waren ihr Gesicht voller Blut, ihre Schneidezähne abgebrochen, das Nasenbein geprellt. Tagelang hatte sie Kopf- und Kieferschmerzen. Nächtelang konnte sie nicht schlafen, sagt die 22-Jährige.

Wie sich nun herausgestellt hat, sind ihre Verletzungen schwerer als bisher bekannt: Insgesamt sieben ihrer Zähne seien beschädigt. Laut dem medizinischen Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt, weisen mindestens drei davon Risse auf.

Diese spätere Diagnose sei „ein erneuter Schock“ gewesen, sagt R. „Das hat mir noch mal so richtig den Boden unter den Füßen weggezogen.“ Sie und ihr Anwalt fordern in einem am Dienstag an die Polizei übersandten Brief deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.

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Hinzu komme der Schadensersatz für die Behandlungskosten. Unklar sei, ob sich ihre Schneidezähne überhaupt retten lassen. Es werde eine „aufwendige Schmelzätztechnik und Mehrschichtfüllungstherapie“ durchgeführt, heißt es in dem Gutachten. Sollte diese nicht zum Ziel führen, müssten Prothesen eingesetzt werden.

Polizei leugnet, Tatverdächtigen gefunden zu haben

In der Zwischenzeit soll der Tatverdächtige aus der 15. Einsatzhundertschaft angeblich ausfindig gemacht worden sein, wie R. aus Polizeikreisen erfahren haben will. „Diese Quelle ist zuverlässig“, sagt die Fernsehjournalistin.

Ein Sprecher der Berliner Polizei will zunächst nicht bestätigen, dass der Verdächtige gefunden ist, und verweist auf dessen Rechte als Beschuldigter. Das Fachdezernat für Polizeidelikte stehe noch „ganz am Anfang der Ermittlungen“, sagt er. Erst auf wiederholte Nachfrage widerspricht er: „Nein, wir haben ihn bisher nicht finden können.“

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Dabei leugnet die Behörde nicht, dass der Schläger ein Polizist war. Andere Beamte, die zur selben Einsatzgruppe gehören dürften, hatten der blutenden R. direkt danach erste Hilfe geleistet. 

Strafanzeige wegen „gefährlicher Körperverletzung“

Trotzdem seien vor Ort nicht einmal die Personalien des Tatverdächtigen festgestellt worden, kritisiert R.s Anwalt in seinem Schreiben. Seine Mandantin habe zudem Strafanzeige wegen „gefährlicher Körperverletzung“ erstattet.

Wie oft in solchen Fällen gibt es auch in diesem eine Vielzahl an Zeugen. Im Auftrag der Agentur Nonstopnews war R. in einem Team mit sechs Kollegen unterwegs. 

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Einer davon ist Kameramann Paul J. Er stand in der fraglichen Situation ungefähr drei Meter von R. entfernt. Den Blick auf das Restaurant „Kreuzburger“ gerichtet, filmt er gerade noch, wie sich Uniformierte auf einen herumstehenden Mann stürzen und ihn festnehmen. Es gibt Geschrei, die Kamera schwenkt Richtung Lea R. Dann gibt es einen Ruck. Zu sehen sind nur noch Beine, Gewackel und Asphalt.

Auch Kameramann habe Schlag abbekommen

J. hätte den Faustschlag gegen seine Kollegin beinahe im Bild gehabt – hätte er nicht in diesem Moment selbst einen Schlag abbekommen. „Mir wurde stärker auf den Hinterkopf gehauen“, schreibt er in der Anzeige, die er gleich am nächsten Tag über das Onlineformular der Polizei erstattet. Anschließend sei er „Richtung Boden gedrückt und zur Seite weggestoßen worden“.

Doch nach seinem Termin beim Landeskriminalamt (LKA) hat der Kameramann entschieden, die Sache nicht weiterzuverfolgen.  Wie dieses Gespräch aus ihrer Sicht verlaufen ist und ob sie gegen mehr als einen Beamten ermitteln, wollten weder der LKA-Beamte noch die Pressestelle der Polizei erklären.

J. zieht Anzeige zurück

„Ich kann das einfach nicht nachvollziehen“, sagt Lea R. Angst, künftig nicht mehr die für Journalisten wichtigen Informationen über Polizeieinsätze zu erhalten, wenn er eine Anzeige erstattet, spielte keine Rolle, sagt J. „Ich hab einfach keinen Bock auf Stress.“

Der 22-Jährige verwendet auch Formulierungen wie „Behinderung eines Polizeieinsatzes“. Sind das seine eigenen Worte? „Nein, das hat der Polizist so genannt.“ Doch wie hätten J. und sein Team die Festnahme eines Mannes zugleich filmen und behindern sollen? „Außerdem haben wir sehr darauf geachtet, denen nicht im Weg zu stehen“, sagt er.

Keine "bleibende Schäden" erlitten

Der LKA-Beamte, dessen Name dem Tagesspiegel bekannt ist, habe dann noch wissen wollen, ob J. „bleibende Schäden“ erlitten habe, erzählt er. Als der Kameramann das verneinte, habe der Polizist gefragt, warum er dann Anzeige erstatte. Weil J. „nur seine Kollegin unterstützen wollte", habe er dann zugestimmt, dass seine Schilderungen lediglich als Zeugenaussage für die Anzeige seiner Kollegin genutzt würden. 

Dabei könnte der Schlag auf seinen Kopf auch ohne bleibende Schäden rechtswidrig gewesen sein. Bei Körperverletzungen im Amt handelt es sich um Offizialdelikte, die die Staatsanwaltschaft von sich aus verfolgen muss, sobald sie davon erfährt. Außerdem könnte der Kameramann zu Unrecht bei der Ausübung der Pressefreiheit eingeschränkt worden sein. 

War mehr als nur ein Beamter involviert?

Sein Bericht zeigt: Es dürfte mehr als nur ein Beamter in den Fall involviert gewesen sein. Hatte sich eine Gruppe von Polizisten abgesprochen, das Presseteam anzugreifen? 

Diesen Eindruck bestätigt auch der leitende Redakteur von Nonstopnews, Julian Stähle, der im Moment des Angriffs rechts von seinem Team stand. Er zählt mindestens sechs Beamte, die gegenüber vier seiner Kollegen körperlich geworden seien. Ihn selbst hätten zwei Polizisten unter die Arme gefasst, hochgehoben, umgedreht und etwas weiter weg wieder abgestellt.

Auf einen anderen seiner Mitarbeiter hätten sich zwei weitere Uniformierte gestürzt, sagt Stähle. „Das war fast schon witzig, weil die sich dabei im Kabel der Tonangel verheddert haben und es eine ganze Weile gedauert hat, bis die sich daraus wieder befreien konnten“, berichtet er. Einer der Journalisten habe den Beamten dabei sogar noch geholfen. 

Tonangel zerbrochen und Tonmischgerät demoliert

Durch den Angriff sei die Tonangel zerbrochen und das Tonmischgerät von Lea R. demoliert worden. Fragen des Tagesspiegels zu weiteren beteiligten Beamten lässt die Polizei unbeantwortet.

Weshalb sechs Beamte ihn und sein Team derart „angegangen“ haben könnten, obwohl – wie die Aufnahmen zeigen – die Festnahme des Mannes bereits erfolgt war, ohne dass die Journalisten dabei gestört hätten, erklärt der erfahrene Blaulichtreporter so: „Das sage ich jetzt in aller Deutlichkeit: Die Polizei ist nicht an schlimmen Bildern interessiert.“

Lea R. fordert vernünftige Aufarbeitung ihres Falls

Lea R. fordert, „dass der Fall aufgearbeitet wird. Und zwar vernünftig“. Mehrfach sagt sie: „Ich habe immer sehr viel von der Polizei gehalten.“ Das habe sich nach dem 1. Mai geändert. „Bei mir kommt Angst hoch, sobald ich irgendwo viele Polizisten auf einem Haufen sehe“, sagt die gelernte Tontechnikerin. Erst neulich am Alexanderplatz sei sie einen Umweg gelaufen, um nicht an der Polizeistation vorbei zu müssen.

Ob die tatverdächtigen Beamten vom Dienst suspendiert sind, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, beantwortet auch die Pressestelle von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf Nachfrage nicht. 

Zig Kolleginnen und Kollegen hätten von ähnlichen Erfahrungen erzählt

„Von Geisel gab es vorher ja noch die Ansage, dass dieses Jahr am 1. Mai besonders hart vorgegangen wird“, erinnert sich Lea R. Sie wünscht sich eine größere Debatte über Polizeigewalt. „Nach diesem Vorfall haben mir zig Kolleginnen und Kollegen von ähnlichen Erfahrungen erzählt.“

Bei dem Faustschlag gegen R. handelt es sich nicht um einen Einzelfall. In Deutschland laufen jedes Jahr 2300 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen gewalttätiger Übergriffe, wie eine Studie der Ruhr-Universität herausfand. 

Forschende vermuten fünfmal so hohe Dunkelziffer

Hinter diesen offiziellen Zahlen vermuten die Forschenden zudem eine fünfmal so hohe Dunkelziffer. Viele Betroffene erstatteten gar nicht erst Anzeige, weil sie sich nichts davon erhofften, heißt es im Zwischenbericht des Projekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“. Und nur 1,97 Prozent dieser Gewaltdelikte werden überhaupt vor Gericht verhandelt.

R.s Anwalt gibt sich jedenfalls zuversichtlich, dass es in diesem Fall besser laufen könnte. „Gerade für das Schmerzensgeld sehe ich gute Chancen“, sagt der Jurist. Da hier Amtshaftung gelte, also der Chef der Behörde für seine Mitarbeiter geradestehen müsse, komme es dafür nicht darauf an, ob der Straftäter gefunden und verurteilt wird. 

Ob der oberste Dienstherrn der Polizei, Innensenator Geisel, zumindest die Tat als solche verurteilen will? Darauf kam bisher: keine Antwort.

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