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Der Berliner Energietisch verspricht sich viel davon, die Volksabstimmung auf den Tag der Bundestagswahl zu setzen.

© dpa

Rekommunalisierung des Stromnetzes in Berlin: Termin zum Volksentscheid noch unklar

Die Abstimmung zum Strom-Volksentscheid könnte sich verzögern - das hängt vom Beschluss des Senats ab. Doch das Landesparlament tagt am Donnerstag zum letzten Mal vor der Sommerpause.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ob der Volksentscheid zur Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes am Tag der Bundestagswahl, dem 22. September stattfindet, bleibt vorerst offen. Grüne, Linke und Piraten bringen am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Abgeordnetenhaus ein.

CDU-Fraktionsgeschäftsführer Heiko Melzer wollte sich am Mittwoch noch nicht festlegen, ob die Union eine Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl akzeptieren wird. Die SPD-Fraktion habe keine grundsätzlichen Einwände, sagte deren Umweltexperte Daniel Buchholz. Den Antrag der Opposition wird die Koalition erst einmal in die Fachausschüsse überweisen. Damit wäre Zeit gewonnen, sich intern zu einigen. Außerdem wird erst am 25. Juni amtlich festgestellt, ob genügend gültige Unterschriften für den Volksentscheid vorliegen.

Der „Berliner Energietisch“ als Organisator der Volksabstimmung verspricht sich vom 22. September eine deutlich erhöhte Beteiligung an der Abstimmung. Die Terminsetzung ist aber nicht nur eine Frage des politischen Willens, sondern auch der gesetzlichen Fristen. Das Abgeordnetenhaus hat nämlich das Recht, dem Forderungskatalog des Energietischs einen eigenen Gesetzentwurf entgegenzustellen. Die Bürger könnten dann zwischen zwei Alternativen wählen. Allerdings müsste dieser Entwurf spätestens 60 Tage vor der Volksabstimmung beschlossen werden. Wenn der Entscheid mit der Bundestagswahl zusammenfällt, wäre das der 25. Juli.

Die Volksvertreter müssten also zu einer Sondersitzung während der Ferien zusammenkommen, um einen Beschluss zum Stromnetz und der Gründung eines landeseigenen Stadtwerks zu fassen. Denn an diesem Donnerstag tagt das Landesparlament zum letzten Mal regulär vor der Sommerpause – danach erst wieder am 29. August. Die parlamentarische Opposition kann eine Sondersitzung in der Urlaubszeit zwar erzwingen. Es reicht aus, wenn ein Fünftel der Abgeordneten (mindestens 30) eine solche Sitzung beantragt. Das macht aber nur Sinn, wenn die Regierungsmehrheit dann auch einen alternativen Gesetzentwurf vorlegt. SPD und CDU halten sich noch bedeckt, ob sie das wollen. Den Termin für den Volksentscheid muss der Senat spätestens am 19. Juli beschließen.

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