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Demonstranten bei Protesten am Brandenburger Tor gegen die Corona-Politik der Regierung.

© imago images/Future Image

Regeln bei Demonstrationen: Berliner Abgeordnetenhaus beschließt neues Versammlungsgesetz

Das Vermummungsverbot wird gelockert und Versammlungen sollen künftig leichter möglich sein. Verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten sind nicht mehr erlaubt.

In Berlin gelten künftig neue Regeln bei Demonstrationen. Mit der rot-rot-grünen Mehrheit hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag nach langen Diskussionen auch innerhalb der Regierungskoalition ein Versammlungsfreiheitsgesetz beschlossen, das an einigen Stellen liberaler ist als das bisherige.

So wird in der Hauptstadt, in der es jährlich rund 5000 Demonstrationen gibt, das sogenannte Vermummungsverbot gelockert. Es soll künftig nur noch möglich sein, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat.

Grünen-Abgeordneter Benedikt Lux wies darauf hin, dass es bisher verboten gewesen sei, sich bei einer Demonstration zur Agrarpolitik als Hühnchen zu verkleiden. Auch das gilt künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Vermummungsverbot.

Versammlungen sollen grundsätzlich leichter möglich sein: Künftig reichen zwei Personen, um den Schutz des Versammlungsgrundrechtes in Anspruch zu nehmen. Und Demonstrationen sollen auch auf privaten öffentlichen Verkehrsflächen wie in Bahnhöfen oder in Shoppingmalls möglich sein.

Das neue Gesetz will außerdem mehr Transparenz: Wenn Polizeikräfte auf Versammlungen anwesend sind, müssen sie sich zu erkennen geben. Darüber hinaus dürfen Polizisten Teilnehmer von Demonstrationen nur noch offen filmen und auch nur „zur Gefahrenabwehr“.

Deeskalationsgebot für die Polizei nun gesetzlich verankert

Verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten sind damit nicht mehr zulässig - an dieser Neuregelung hatte es nicht nur aus der Opposition, sondern auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Kritik gegeben. Bei Demonstrationen muss die Versammlungsbehörde Ort, Zeit und Streckenverlauf nun veröffentlichen. Dafür soll das sogenannte Open Data Portal des Landes genutzt werden.

In Berlin gibt es das Deeskalationsgebot für die Polizei in der Praxis bereits seit mehreren Jahren. Bundesweit einmalig ist es nun gesetzlich verankert worden: Wenn eine Situation bei Einsätzen zu eskalieren droht, soll die Polizei dem möglichst gewaltfrei entgegenwirken.

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Künftig soll es außerdem leichter möglich sein, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zu Aufstachelung zu Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Gewaltherrschaft verherrlichen.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger kritisierte das Gesetz und meinte, es schütze in erster Linie „Randalemacher“, die bei Demonstrationen Gewalt suchten und Polizisten attackierten. Deutliche Kritik äußerten auch AfD und FDP - alle drei Parteien stimmten gegen das Gesetz. (dpa)

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