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Ursula Haverbeck am ersten Prozesstag Mitte November im Gerichtsgebäude.

© Paul Zinken/dpa

Rechtsextremistin Ursula Haverbeck: 92-jährige Holocaust-Leugnerin in Berlin erneut zu Haft verurteilt

Ursula Haverbeck behauptet immer wieder, in Auschwitz habe es keinen Massenmord gegeben. Gerade erst war sie im Gefängnis – und saß danach sofort vor Gericht.

Die notorische Volksverhetzerin war zum zweiten Prozesstag nicht angereist - sie ahnte wohl, was kommen würde: Die 92-jährige Ursula Haverbeck ist nur einen Monat nach ihrer Entlassung aus einem Gefängnis in Bielefeld zu einer Strafe von einem Jahr Haft verurteilt worden.

Erneut habe sie sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht Tiergarten am Freitag. Sie habe im März 2018 auf dem YouTube-Kanal des gesondert verfolgten Rechtsextremisten Nikolai Nerling, dem selbsternannten „Volkslehrer“, in einem Interview den Holocaust geleugnet.

Äußerungen, die unerträglich und eine Verhöhnung der Opfer seien, so das Gericht. Bei Haverbeck liege auch nicht eine „tiefgreifende Fehlvorstellung“ vor, von der ihr Verteidiger sprach und auf „Gnade“ plädierte. „Ihr geht es um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts“, sagte der Richter. Dafür nehme sie Verurteilungen und Haftstrafen in Kauf. Ihre Äußerungen in dem aufgezeichneten Gespräch seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Witwe aus Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren eine Wiederholungstäterin - „sie hat zehn Verfahren hinter sich“, so ihr Anwalt. Immer wieder behauptete sie, dass Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei. Massenmord habe es dort nicht gegeben. 2004 erhielt sie wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe. Es folgten Strafen auf Bewährung, in den letzten Jahren dann Gefängnisstrafen. Erst Anfang November war sie nach Verbüßung von insgesamt zweieinhalb Jahren auf freien Fuß gekommen.

Beruf? In der „politischen Erwachsenenbildung“ gewesen

Im jetzigen Prozess saß die Frau mit grauem Dutt und weißer Bluse am ersten Tag vor rund zwei Wochen auf der Anklagebank. Wie hoch ihre Rente ist, wollte sie dem Gericht nicht verraten. Auf die Frage, welchen Beruf sie ausgeübt hat, erklärte Haverbeck, sie und ihr Mann seien in der „politischen Erwachsenenbildung“ tätig gewesen.

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Zu den Vorwürfen wollte sie sich „unbedingt“ äußern - und wiederholte die Äußerungen, die zur Anklage geführt hatte. Doch sie habe nicht gewusst, dass Nerling das Gespräch veröffentlichen wollte, so die Seniorin. Sie stelle außerdem nur Fragen.

Verteidiger: „Fest verwurzelte Fehlvorstellung“

Der Verteidiger meinte in seinem Plädoyer, sollte man Haverbeck als Holocaust-Leugnerin ansehen, dann müsse man ihr zubilligen, dass es sich um eine „fest verwurzelte Fehlvorstellung“ handele. Und davon sei sie auch durch Gefängnis nicht abzubringen. Inzwischen habe seine Mandantin zehn Verfahren hinter sich. Es müsse doch irgendwann genug sein.

Das Gericht sah es wie der Staatsanwalt: Bewährung kommt angesichts der vielen Vorstrafen nicht in Betracht. „Ich sehe keinen Ansatz für eine positive Prognose“, so der Anklagevertreter. Gleichartige Straftaten seien zu befürchten. Auf ein Jahr und drei Monate Gefängnis hatte der Staatsanwalt plädiert.

Die notorische Volksverhetzerin wird vermutlich Rechtsmittel einlegen. Zwei weitere Verurteilungen wegen Volksverhetzung - einmal zehn Monate, die sie in Hamburg bekam und einmal sechs Monate Gefängnis, die sie vor drei Jahren in Berlin erhielt - sind ebenfalls noch nicht rechtskräftig.

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