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Unter Beobachtung. Bei Demonstrationen fremdenfeindlicher Gruppen - wie hier von "Bramm" - zeigt die Polizei Präsenz; ein Beamter soll aber in seiner Freizeit mitgelaufen sein.

© imago/Christian Ditsch

Rechtsextremismus: Der Polizist, dein Freund und Hetzer

Ein wohl rechtsextremer Polizist war einschlägig vorbelastet – und im Dienst mit Flüchtlingen betraut. Pirat Christopher Lauer wirft der Polizei vor, die rechtsextreme Gefahr zu unterschätzen.

Ein unter Rechtsextremismus-Verdacht stehender Berliner Polizist ist wohl entgegen erster Angaben doch mit Flüchtlingen befasst gewesen. Intern ist der Beamte mehrfach auffällig geworden – und für rechte Sprüche bekannt. Vergangene Woche machte ein RBB-Reporter die Polizei auf den Beamten N. W. aufmerksam. Er lebt in Brandenburg und sitzt in einem Kreisparteivorstand der rechtspopulistischen AfD.

Berlins Polizei interessiert etwas anderes: Anfang 2015 nahm W. in Brandenburg an einer Demonstration des Pegida-Ablegers Bramm („Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung“) teil. Auf seinem Plakat stand: „Antirassismus, weltoffen, bunt, Vielfalt sind Kennwörter für weißen Genozid – Europa den Europäern“.

Nach Einschätzung der Brandenburger Verfassungsschutzes stammt der Spruch aus dem rechtsextremen Milieu, von der „Europäischen Aktion“ und der „Identitären Bewegung“. Es sind Netzwerke europäischer Holocaustleugner, Neonazis und Neurechter, die islamfeindliche, rassistische und demokratiefeindliche Positionen vertreten. Mitglieder sind bundesweit bei flüchtlingsfeindlichen Protesten dabei. Auch sein Auto hatte W. mit Aufklebern der Gruppen versehen und verlieh damit aus Sicht des Verfassungsschutzes seiner „rechtsextremistischen Gesinnung eindeutig Ausdruck“.

Äußerungen passen nicht zu Polizeigrundsätzen

Nun „läuft eine Prüfung unter strafrechtlichen und dienstlichen Aspekten“ im Fall W., wie die Berliner Polizei erklärt. Es geht auch darum, ob W. gegen Dienstvorschriften verstoßen hat. Das Plakat auf der Bramm-Demo passe nicht zu den Grundsätzen der Berliner Polizei. Ein Sprecher sagte auch, es gebe keinen Anlass für ein stärkeres Vorgehen gegen rechtsextreme Umtriebe in den eigenen Reihen. Derlei komme „ausgesprochen selten“ vor, es werde „keine Gesinnungsschnüffelei geben“. Polizisten müssten die Werte des Grundgesetzes verinnerlicht haben, aber die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und diskriminierenden Äußerungen, die gegen die „Regeln des Wohlverhaltens“ verstießen, seien variabel, wegen der „ aktuellen Themen“ und der „gesellschaftlichen Entwicklung“.

Die Darstellung des Falls W. durch die Polizei lässt aber Zweifel am internen Umgang mit Rechtsextremen zu. Eine Nachrichtenagentur zitierte vergangene Woche einen Sprecher mit den Worten, W. arbeite in einem Abschnitt, in dem er nicht direkt mit Flüchtlingen zu tun habe. Das Gegenteil ist nach Tagesspiegel-Recherchen der Fall. Seine Dienststelle ist der Abschnitt 23 in Spandau. Das Revier befindet sich in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße, genau gegenüber der früheren Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne, auf deren Gelände bis vergangene Woche ein Zeltlager für Flüchtlinge stand.

Nach Tagesspiegel-Recherchen war W., wie fast alle dortigen Polizisten, fast täglich mit Flüchtlingen befasst. Die meldeten sich statt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) auch direkt beim Polizeiabschnitt, um sich registrieren zu lassen – bei einem Beamten, der vor einem weißen Genozid warnte. W. ist auch stellvertretender Wachenleiter und koordinierte Einsätze. Auf Nachfrage korrigierte die Polizei: Es sei „nicht direkt“ die Aufgabe von W., „sich um die Belange von Flüchtlingen zu kümmern. Im Rahmen seiner Tätigkeit sind jedoch auch Kontakte zu Flüchtlingen möglich.“

Rechte Sprüche angeblich auch im Dienst

Unter Beobachtung. Bei Demonstrationen fremdenfeindlicher Gruppen - wie hier von "Bramm" - zeigt die Polizei Präsenz; ein Beamter soll aber in seiner Freizeit mitgelaufen sein.
Unter Beobachtung. Bei Demonstrationen fremdenfeindlicher Gruppen - wie hier von "Bramm" - zeigt die Polizei Präsenz; ein Beamter soll aber in seiner Freizeit mitgelaufen sein.

© imago/Christian Ditsch

W. gilt als vorbelastet, auch wenn die Polizei „zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte“ keine Auskunft gibt. Intern sei er seit Jahren als knallharter, extremer Rechtsausleger bekannt, heißt es aus Sicherheitskreisen. Bis 2009 soll er beim Spezialeinsatzkommando (SEK) gewesen, dann in den Schutz- und Streifendienst „strafversetzt“ worden sein. Das erzählen frühere Kollegen, Polizeibeamte – und es macht in der Landespolitik die Runde.

Grund für die Versetzung war ein Vorfall, von rassistischen Äußerungen ist die Rede. Die Führung habe keinen Rechtsextremismus-Skandal beim SEK riskieren wollen, heißt es. Auch danach soll W. mit rechten Sprüchen im Dienst aufgefallen sein, etwa zur Reinhaltung der nordischen Rasse oder zur Stärkung des völkischen Gedankens. Konsequenzen hatte das nicht. Es schritt niemand ein.

Benedikt Lux (Grüne) hat wegen des Polizeibeamten N. W. eine Anfrage an den Senat gestellt.
Benedikt Lux (Grüne) hat wegen des Polizeibeamten N. W. eine Anfrage an den Senat gestellt.

© Foto- Promo

Überhaupt stellt sich die Frage, wie die Polizei den Beamten auf Bürger, Migranten loslassen konnte. Denn bei W. ist fraglich, ob er auf dem Boden des Grundgesetzes steht. In einer Antwort des Innensenats auf eine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Grüne) heißt es: Nach der Polizeidienstvorschrift müssen sich Beamte „durch ihr gesamtes dienstliches und außerdienstliches Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten“. Daran hat Brandenburgs Verfassungsschutz bei W. starke Zweifel.

Die Polizei hätte auch selbst auf die politischen Rechtsaußen-Aktivitäten von W. stoßen können und keinen Hinweis eines Journalisten gebraucht. Wie aus einem gehackten, vor vier Jahren publik gemachten E-Mail-Verkehr der rechtsextremen NPD hervorgeht, wurde W. von einem NPD-Kader im Januar 2011 zu einem Aufmarsch nach Magdeburg eingeladen. 1300 Neonazis kamen zum Gedenken an die Bombardierung durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Ob W. dabei war, ist nicht bekannt. Er war nicht zu erreichen. Aus seinem Umfeld hieß es, er sei im Urlaub und wolle sich wegen des Disziplinarverfahrens nicht äußern.

Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Polizisten eingestellt

Christopher Lauer, Innenexperte der Piratenfraktion, warf der Polizei vor, Rechtsextreme zu dulden und die Gefahr rechtsextremer Gesinnung zu unterschätzen. Es sei beunruhigend, wenn solche Fälle erst auf Nachfrage bekannt werden. Besorgt ist Lauer auch wegen der Antwort des Innensenats auf die Anfrage des Grünen-Politikers Lux. Das Landeskriminalamt führte demnach von 2010 bis 2015 vier Ermittlungen gegen Beamte wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Zwei Strafanzeigen kamen von Beamten, zwei von Bürgern. In zwei der vier Fälle gab es Disziplinarverfahren. Alle Verfahren wurden eingestellt, eines gegen Geldzahlung.

In der Anfrage von Lux ging es um den Beamten E.H. Er hatte über eine WhatsApp-Gruppe Weihnachtsgrüße an Kollegen geschickt: Adolf Hitler als Weihnachtsmann samt Spruch „Ho-Ho-Holocaust“, ein Weihnachtsbaum vor Hakenkreuz-Fahne und mit „Sieg Heil“. Gerade wurde er zu einer Geldstrafe von 2750 Euro verurteilt. Ein Disziplinarverfahren läuft, das Urteil: noch nicht rechtskräftig.

Lux sagt, es sei vorbildlich, dass andere Beamte dagegen Anzeige erstattet haben. „Das sind keine Spaßbilder mehr.“ Was er nicht sagt, aber in Polizeikreisen bekannt ist: Die Beamten mussten dafür anschließend einen Spießrutenlauf und Mobbing ertragen. Auch der Fall des Beamten W. sei Besorgnis erregend, sagt Lux. Weil sich Polizisten wie die Gesellschaft radikalisieren und hetzen. Der Auftritt von W. bei Pegida sei mit dem Mäßigungsgebot von Beamten nicht vereinbar. „Hier ist klar jede Grenze überschritten“, so Lux.

Politisches Engagement darf Amtsführung nicht gefährden

Das gesetzliche Mäßigungsgebot und die Wohlverhaltenspflicht erlaubt Beamten politische Betätigung. Das darf aber nicht die am Gemeinwohl orientierte und unparteiische Amtsführung gefährden. Politische Aktivitäten dürfen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates nicht beeinträchtigen. Ein Polizeisprecher sagt, dass „die Schulung der Mitarbeiter der Polizei Berlin zu den Grundsätzen der Verfassung“ ständiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung sei. Dass „konsequent“ Verfahren eingeleitet werden, wenn Straftaten und Verstöße gegen das Beamtenrecht bekannt werden.

Pirat Lauer fordert mehr von der Polizei: Maßnahmen, um Rechtsextreme intern frühzeitig zu identifizieren. Vier Jahre nach Bekanntwerden des NSU-Skandals samt Behördenversagen und trotz des Selbstbildes als moderne, weltoffene Behörde dulde die Polizei offen Rechtsextreme. Lauer sagt: „Wer unsere demokratische Ordnung ablehnt, darf nicht das Gewaltmonopol des Staates durchsetzen.“

Mehr Informationen zum Thema "Flüchtlinge in Berlin" finden Sie auf unserer Themenseite.

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