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Rasmea Odeh im Jahr 2016 in den USA. 2017 wurde ihr die US-Staatsbürgerschaft aberkannt.

© imago/ZUMA Press

Update

Rasmea Odeh: Verurteilte Terroristin muss Deutschland verlassen

Die PFLP-Terroristin ist mit ihrer Eil-Klage gescheitert. Berlins Innenverwaltung hatte ihr das Visum zurecht entzogen, befand das Verwaltungsgericht.

Die verurteilte palästinensische Terrorist Rasmea Odeh ist mit ihrer Eil-Klage gegen den Entzug ihres Visums vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das bestätigten ein Sprecher des Gerichts und der Sprecher der Senatsinnenverwaltung. Odeh kann nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Viel Zeit bleibt ihr nicht mehr. Am Freitag, 22. März, läuft die Frist aus, die Odeh von der Berliner Ausländerbehörde für die Ausreise gesetzt wurde.

Odeh sollte am vergangenen Freitag bei einer Veranstaltung über "Palästinensische Frauen im Befreiungskampf" berichten. Dazu eingeladen hatten das antisemitische Bündnis BDS, aber auch das Netzwerk Samidoun und die “Palästinensische Jugendbewegung” (Hirak). Beide gelten als Vorfeldorganisationen der in der EU als Terrororganisation eingestuften palästinensischen PFLP.

Zunächst hatten die Vermieter der Räume, die alevitische Dersim-Kulturgemeinde, am Freitagvormittag den Mietvertrag für die Veranstaltung gekündigt. Auch die Berliner Ausländerbehörde schaltete sich ein: Das Schengen-Visum für Odeh wurde aufgehoben, zudem wurde ihr untersagt, sich politisch zu betätigen.

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Die Innenverwaltung hatte sich bei ihrer Entscheidung auf das Aufenthaltsgesetz berufen. Die politische Betätigung von Ausländern kann beschränkt oder untersagt werden, wenn dies die politische Willensbildung, das friedliche Zusammenleben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik gefährdet.

Zuvor hatte es Proteste und Kritik von jüdischen Organisationen gegeben. Sie hatten gefordert, dass die deutschen Behörden einschreiten. US-Botschafter Richard Grenell und Israels Botschafter Jeremy Issacharoff hatten sich entsetzt gezeigt über den geplanten Auftritt von Odeh, die 1968 an einem Terroranschlag der palästinensischen PFLP auf einen Supermarkt in Jerusalem beteiligt war, bei dem zwei Menschen getötet worden waren.

Behörde befürchtet Hass gegen Juden

Odeh hält sich weiter in Berlin auf, laut „taz“ wollte die palästinensisch-stämmige Jordanierin bis Mitte April in der Stadt bleiben. Die Ausländerbehörde hatte in ihrem Bescheid laut „taz“ befunden, Odehs „Anwesenheit führt zu erheblichen Gefahren für die Gesellschaft“. Odeh plane, bei einer „Veranstaltung des antisemitischen Bündnisses BDS aufzutreten“. Es sei zu befürchten, dass sie „gegen Personen jüdischen Glaubens zum Hass“ aufstacheln werde. Ihre Anwesenheit schaffe „ein Klima, in dem es gut sei, dass Juden sterben, mithin ein Klima von Hass und Mordlust“.

Die Anwältin erklärte der "taz", der Bescheid der Ausländerbehörde bringe eine politische Position zum Ausdruck und enthalte keinerlei Quellenangaben. Die Antisemitismusvorwürfe gegen Odeh würden nicht belegt. Odehs Verurteilung aus dem Jahr 1970 vor einem israelischen Militärgericht begründe nicht, dass heute eine Gefahr von ihr ausginge. „Ein Visum aufzuheben aufgrund einer Sache, die so weit in der Vergangenheit passiert sein soll, ist juristisch gesehen ein völliges Novum“, sagte die Anwältin.

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Zudem habe die Boykottbewegung BDS die Veranstaltung lediglich beworben, das Bündnis sei aber nicht Veranstalter gewesen, sagte die Anwältin der taz. Bei BDS handle es sich um eine legale Organisation in Deutschland. Die Antisemitismusvorwürfe gegen Odeh würden nicht belegt.

Der frühere Bundestagsabgeordnete und Grünen-Politiker Volker Beck sieht das anders: "Wenn BDS diese Veranstaltung unterstützt, ist das nicht mehr als Kritik an der israelischen Regierung zu verharmlosen, sondern eine propagandistische Unterstützung von antiisraelischem Terrorismus."

Von einigen Seiten – auch in der „taz - wird gemunkelt, der Druck auf den Berliner Senat und die deutschen Behörden sei enorm gewesen: Wegen des breiten Protests von jüdischen Organisationen, wegen der Äußerungen von S-Botschafter Richard Grenell und von  Issacharoff. Und auch weil die Medien Stimmung gemacht hätten.

Kritik am Außenamt: Botschaft hätte nie Visum erteilen dürfen

Aus Sicht von Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) hätte Odeh nie ein Visum erteilt werden dürfen. Die deutsche Botschaft in der jordanischen Hauptstadt Amann habe das Schengen-Visum wegen Zeitdruck „fehlerhaft“ ausgestellt, sagte Akmann zu Wochenbeginn.

Die „Morgenpost“ zitierte den Staatssekretär mit den Worten: Eine einfache Internetrecherche hätte genügt, um zu wissen, dass Odeh „bei der antisemitischen Boykottbewegung BDS“ auftreten wollten. 

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte die Entscheidung der Innenverwaltung, Odeh auszuweisen, begrüßt: „Berlin ist eine weltoffene und tolerante Stadt, die keinen Raum bietet für extremistische Propaganda. Antiisraelische und antisemitische Ressentiments, verpackt in Befreiungsrhetorik, haben bei uns nichts zu suchen. Ich bin froh, dass wir einen Weg gefunden haben, diese Agitation zu unterbinden.“

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte gesagt: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wenn aber gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden gehetzt werden soll, ist die rote Linie überschritten. Berlin steht für Zusammenhalt und Solidarität. Spaltung und Propaganda haben bei uns keinen Platz.“ 

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