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Patrick Losensky vor Gericht

© dpa/ PAul Zinken

Rapper Fler schon wieder vor Gericht: Er hatte eine „günstige Sozialprognose“

Ab Mittwoch muss sich Fler in Berlin wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und anderen Taten vor Gericht verantworten. Es könnte eng für ihn werden.

Elf Monate lang hat es Patrick Losensky geschafft, nicht auf einer Anklagebank zu sitzen. Ab diesem Mittwoch muss sich der Berliner Rapper, bekannt als „Fler“, nun wieder vor dem Amtsgericht verantworten – diesmal wegen eines ganzen Bündels an Tatvorwürfen: Unter anderem ist er wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung angeklagt.

Das neue Verfahren ist brisant, da Losensky bereits im März 2021 zu einer – noch nicht rechtskräftigen – Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.  

Dass Losensky vergangenes Jahr noch mit einer Bewährungsstrafe davon kam, lag auch an seiner günstigen Sozialprognose. In der Urteilsbegründung äußerten die Richter ihre Hoffnung, dass Losensky imstande sei, „sich auch ohne Einwirkung eines Strafvollzuges straffrei zu führen.“ Die Bewährungsstrafe werde ausreichen, „um das begangene Unrecht tat- und schuldangemessen zu ahnden“ – schließlich habe das Gericht „die Erwartung, dass er sich die hiesige Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird“.

Wie zutreffend Flers Sozialprognose war, wird sich nun zeigen. Laut Anklage soll der Rapper nur zwei Monate nach seiner damaligen Verurteilung bereits wieder straffällig geworden sein: Er soll, wie er es in der Vergangenheit schon öfters getan hat, einen Journalisten beschimpft und bedroht haben. Dieses Mal traf es „Bild“-Chefreporter Peter Rossberg. Ende April schickte Fler demnach eine Sprachnachricht auf Instagram. 

Darin drohte er Rossberg, er werde diesem „Schmerzen zufügen“, und weiter: „Ich werd Dir so weh tun.“ Um die Ernsthaftigkeit seiner Drohung zu unterstreichen, schwor er in seiner Sprachnachricht mehrfach „bei Gott“ und außerdem noch „auf den Tod meiner Frau“.

Rechtskräftige Verurteilungen in Serie

Zur langen Liste an Straftaten, die Losensky diesmal vorgeworfen werden, gehört auch ein Angriff auf ein RTL-Fernsehteam im März 2020. Bei der Attacke auf dem Kurfürstendamm, über die der Tagesspiegel damals berichtete, habe der Rapper nicht nur gedroht, beleidigt und angegriffen, sondern auch absichtlich eine Filmkamera zerstört.

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Rechtskräftige Verurteilungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Biografie Losenskys – es fällt schwer, den Überblick zu behalten. Allein in den Jahren 2005 bis 2018 trat er in 13 Fällen strafrechtlich in Erscheinung. Mal wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, mal wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, Sachbeschädigung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung... Mal wegen falscher uneidlicher Aussage, mal wegen Beleidigung und Sachbeschädigung, mal wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, mal wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung...

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Dazu kamen noch Beleidigung, Beleidigung in zwei Fällen, Beleidigung in drei Fällen, falsche Verdächtigung, gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung und nochmal Körperverletzung.

Dies alles geschah wohlgemerkt, bevor Losensky vergangenes Jahr wegen versuchter Nötigung, Beleidigung in sechs Fällen, Beihilfe zu verbotener Mitteilung über Strafverfahren, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen und fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde. Hier ist noch das Berufungsverfahren anhängig, einen Termin gibt es bislang nicht.

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Mit seiner Art eckte Fler zuletzt auch bei Kollegen an. Der Berliner Rapper B-Lash sagte, Fler sei  herablassend und respektlos zu allen Menschen. Zudem sei er unbeliebt und ein Großmaul: Fler sei der „größte Fake-Gangster“ und sowieso der „größte Möchtegern“, den er je gesehen habe.

MC Bogy, ebenfalls aus Berlin, nennt Fler einen „Heuchler“, der „auf Rambo macht“ und „nach unten trete“. Es sei auch lächerlich, wie Fler immerzu Polizisten provoziere.

Eigentlich sollte Fler bereits vergangene Woche vor dem Landgericht erscheinen. Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker war er als Zeuge geladen.  Doch dann wurde ihm der Einlass verwehrt. Grund waren die geltenden Corona-Regeln. Es hieß, man habe Fler zu einem Testzentrum geschickt. Nach einer längeren Pause teilte der Vorsitzende Richter mit: „Die Vernehmung kann heute nicht stattfinden.“

Der Vorfall irritiert auch deshalb, weil Patrick Losensky erst im November erklärt hatte, an Covid-19 erkrankt zu sein. Ein Rapperkollege habe sich damals bei ihm gemeldet und berichtet, dass er sich leider mit dem Coronavirus infiziert habe. Fler überredete ihn daraufhin, sich trotzdem zu treffen. Er selbst sei schließlich „stabil“, und es mache ihm nichts aus, im Zweifelsfall „halt ein bisschen Grippe“ zu haben, sagte Losensky. So habe er sich angesteckt.

Die Symptome seien jedoch schwerer ausgefallen als gedacht: „Ich war wie vergiftet.“ Erst nach vier oder fünf Wochen habe er wieder das Haus verlassen.

Stimmen seine Angaben, wäre Losensky beim Zeugentermin vergangene Woche der Eintritt ins Gerichtsbebäude eigentlich leicht gefallen. Dank seines Genesenenstatus hätte er nicht mal einen Test machen müssen - sofern er ein entsprechendes Dokument vorgelegt hätte.

Disclaimer: Auch der Autor dieses Textes wurde schon von Patrick Losensky bedroht.

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