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Polizisten vor dem queerfeministische Hausprojekt Liebig34.

© Florian Boillot

Räumungsprozess um linksalternatives Wohnprojekt in Berlin: Urteilsverkündung zu „Liebig34“ soll verschoben werden

Eigentlich sollte das Urteil am 30.April verkündet werden, nun zeichnet sich eine Verschiebung ab. Widerstände gegen eine mögliche Räumung wurden bereits angekündigt.

Im Prozess um die Räumung des linksalternativen Wohnprojekts „Liebig34“ zeichnet sich eine Verschiebung des Termins für die Urteilsverkündung ab. Tagesspiegel-Informationen zufolge soll dieses nicht wie zunächst angekündigt am 30. April verkündet werden. 

Wahrscheinlich ist ein Termin im Laufe des Monats Mai. Weil die Verschiebung noch nicht offiziell beschlossen worden ist, kann auch der Ersatztermin bislang nicht eindeutig benannt werden. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.

Polizeigewerkschaft warnte vor unnötigen Anheizen der Stimmung

Die für den Tag vor dem 1. Mai datierte Urteilsverkündung hatte bereits Ende Januar für Kritik aus Polizeikreisen gesorgt. Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, warnte vor einem unnötigen Anheizen der Stimmung unmittelbar vor dem 1. Mai. 

Tatsächlich hatten Linksextreme aus dem Umfeld der „Liebig34“ bereits im Vorfeld angekündigt, im Fall einer Räumung Widerstand leisten zu wollen. Die Sorgen wurden dadurch verstärkt, dass die Liebigstraße im sogenannten Nordkiez des Bezirks Friedrichshain direkt an die Rigaer Straße grenzt.

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Sie gilt als Hort der linksextremen Szene in Berlin. Immer wieder werden dort Polizeibeamte oder deren Fahrzeuge attackiert, brennen Barrikaden, wird mittels Farbbeutel- oder Steinwürfen gegen Neubau und Modernisierung protestiert.

Getragen wird die Sorge vor Ausschreitungen von den Ereignissen rund um die Räumung der „Liebig14“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Februar 2011 waren mehr als zweitausend Beamte nötig, um die Räumung durchzusetzen. Es gab zahlreiche Demonstrationen und Attacken auf Polizeibeamte, Verletzungen und Festnahmen waren die Folge.

Anlass für den Prozess ist die Räumungsklage des Eigentümers der „Liebig34“, Gijora Padovicz. Sie richtet sich gegen die Bewohnerinnen des Hauses, die sich selbst als „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34“ bezeichnen. 2018 endete ihr auf zehn Jahre befristeter Gewerbemietvertrag, den der Bewohner-Verein mit dem Hausbesitzer abgeschlossen hatte

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