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Sack drüber und weg. Diese Szene haben Augenzeugen der Räumung in einem Video festgehalten.

© Tsp ( Privat via taz)

Räumung eines Lagers am Hauptbahnhof: Scharfe Kritik an Umgang mit Obdachloser

Misshandelten Polizeibeamte eine obdachlose Frau bei einer Räumung - oder schützten sie sich gegen ihre Attacken? Ein Einsatz provoziert kontroverse Reaktionen.

Es sind erschütternde Bilder. Bei der Räumung eines Obdachlosencamps im Ulap-Park in der Nähe des Hauptbahnhofs am 9. Januar haben Polizeibeamte einer an den Händen gefesselten Frau von hinten ein Tuch über den Kopf gelegt, wie einen Sack zusammengezogen und die Obdachlose dann abgeführt.

Zunächst hatte die „taz“ über den erst jetzt bekannt gewordenen Vorfall berichtet und ein Video von dem Einsatz veröffentlicht. Nun fordern Vertreter der rot-rot-grünen Koalition Aufklärung.
„Mich schockieren diese Bilder. Wir werden dem Vorfall nachgehen. In der Koalition gibt es einen Konsens, dass ein menschlicher Umgang mit wohnungslosen Menschen zentral ist“, sagte Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek dem Tagesspiegel. „Bei allem Verständnis für nötigen Selbstschutz der Polizei, haben auch Menschen, die auf der Straße leben das Recht auf einen menschenwürdigen Umgang.“

Erinnerungen an das US-Gefangenenlager Guantanamo

Linke-Innenpolitiker Niklas Schrader bezeichnete das Vorgehen der Polizei als entwürdigend. Die Bilder erinnerten ihn an das US-Gefangenenlager Guantanamo. Für die Polizei bestünden sicherlich andere Möglichkeiten, als der Betroffenen ein Tuch über den Kopf zu ziehen. Er habe den Vorfall auf die Tagesordnung des Innenausschusses am Montag gesetzt. Sozialstaatssekretär Alexander Fischer (Linke) twitterte: „Was rechtfertigt diese harte Vorgehensweise?“

Die Polizei hatte bei dem Einsatz Amtshilfe für das Ordnungsamt des Bezirks Mitte geleistet und erklärt nun: „Eine obdachlose Frau war aggressiv, trat unsere Kollegen und spuckte um sich, daher wurden ihr Handfesseln angelegt. Als sie die Mütze verlor, stellten unsere Kollegen schweren Läusebefall fest. Zum Schutz hiervor legten sie der Frau für den Transport ein Tuch über den Kopf.“ Das Tuch habe der Frau wegen des Läusebefalls auf den Kopf gelegt werden sollen. Weil sie sich aber ruckartig nach vorn bewegt habe, sei der Eindruck entstanden, das Tuch sei ihr wie ein Sack über den Kopf gezogen worden. Später beim Transport hätten die Beamten der Frau das Tuch locker auf den Kopf gelegt. Die Polizei werde die Vorgänge jetzt intern untersuchen, sagte ein Sprecher am Sonnabend.

Mit den Händen auf dem Rücken gefesselt

Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) twitterte: „Den obdachlosen Menschen wurde die Räumung zweimal mehrere Tage vorher angekündigt.“ Die anderen Betroffenen hätten alle ihre Sachen mitgenommen. Lediglich die Frau, gegen die ein Haftbefehl vorgelegen habe, habe nach Aussage des Ordnungsamtes und der Polizei massiv gegen die Beamten getreten und geschlagen und nach dem sie fixiert wurde, in die Gesichter der Beamten gespuckt. „Diese Maske ist der einzige wirksame Schutz, um nicht bespuckt zu werden.“

Das Augenzeugenvideo zeigt jedoch, dass die Frau bereits mit den Händen auf dem Rücken gefesselt war und ruhig auf einer Bank saß. In diesem Moment stülpte ihr eine Beamtin das Tuch wie einen Sack über den Kopf – dann wurde die Obdachlose abgeführt.

Die Polizei widersprach auf Anfrage der Darstellung des Bezirksbürgermeisters. Gegen die Frau habe kein Haftbefehl vorgelegen. Vielmehr habe das Ordnungsamt des Bezirks der Obdachlosen einen Platzverweis erteilt, dem sei die Frau nicht nachgekommen. Sie sei dann in die Gefangenensammelstelle gebracht, dort erkennungsdienstlich behandelt und dann wieder entlassen worden. Als weitere Gründe für die erkennungsdienstliche Behandlung führte die Polizei auf Anfrage neben dem Platzverweis auch Widerstandshandlungen und Tätlichkeiten der Obdachlosen gegen Vollzugsbeamte an.

FDP-Innenexperte Marcel Luthe erklärte: „Wenn die Gefahr eines Anspuckens besteht, muss diese unterbunden werden. Wenn kein fest fixierbarer Mundschutz zur Verfügung gestellt wird, sondern ein heller Sack, erfüllt der zwar den Zweck, geht aber im Grundrechtseingriff zu weit. Da aber dem Beamten kein milderes Mittel zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt wird, muss er das Tuch verwenden, bis sich der Innensenator mal bequemt, seine Beamten vernünftig auszustatten.“

Eine Augenzeugin sagte der taz: Mitarbeiter der BSR hätten das Hab und Gut der Frau ohne nähere Durchsicht auf persönliche Gegenstände in ein Müllfahrzeug geladen. „Sie saß gefesselt auf der Bank, war völlig verzweifelt“, sagte die Augenzeugin. Umstehende Personen hätten den Polizisten deutlich gemacht, dass das Vorgehen „unverhältnismäßig und traumatisierend“ sei.

Unter Polizeibeamten wird der Fall unterschiedlich diskutiert

Von Dassel verteidigte den Einsatz, die Fotos seien zwar schlimm, aber alle Personen seien „wie immer mehrfach auf die vielen auch niedrigschwelligen Hilfsangebote“ hingewiesen worden. „Auch Obdachlose aus EU-Ländern bekommen Hilfe, wenn sie bereit sind, Angaben zu ihrer Person zu machen. Es ist nicht sozialer, Menschen draußen in ihrem Elend zu lassen als sie zur Hilfeannahme zu nötigen.“

Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, sagte: „Sicherlich sieht es nicht gerade schön aus, aber unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht darauf, gesund und ohne Infektionen oder Krankheiten nach Hause zu kommen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Frau nach offiziellen Angaben sichtbare Läuse hatte, ihnen gegenüber aggressiv aufgetreten ist und sie bespuckt hat.“

Unter Polizeibeamten wird der Fall unterschiedlich diskutiert. Auf der einen Seite wird der Einsatz des Tuchs gerechtfertigt mit den Eigenschutz der Beamte und mit dem erlaubten unmittelbaren Zwang. Andere warnten vor einer Verletzung der im Grundgesetz in Artikel ein verankerten Menschenwürde. Der Einsatz sei unverhältnismäßig, aber auch gefährlich. Unter einer solchen Haube könnte die festgenommene Person auch eine Panikattacke erleiden.

Bei einer Krankheitsgefahr für die Beamten hätte auch die für solche Fälle ausgestattete Feuerwehr zu Hilfe geholt werden können. Dazu gibt es polizeiintern für alle Beamten den Leitfaden 371 „Eigensicherung“. Darin heißt es: Bei „vermutlich infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen“ sollen Beamte für den Transport den Rettungsdienst veranlassen. Bei dem eingesetzten Tuch könnte es sich nach Angaben von Beamten um übliche Ausstattung aus der Gefangenensammelstelle handeln oder sogar um ein Leichentuch, das zur Standard-Ausstattung von Einsatzwagen gehört. In diesem Fall hieße das: Das Leichentuch lag auf einem lebenden Menschen.

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