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Ohne Wohnung in Lichtenberg - auch das ist Berlin.

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Quote für öffentlichen Bestand: Berlins Sozialsenatorin will Landeswohnungen für Obdachlose bereitstellen

Obdachlose und Geflüchtete leben zu Zehntausenden in Provisorien. Sozialsenatorin Breitenbach will ihnen städtische Wohnungen zur Verfügung stellen.

Bis zum Jahr 2030 soll es in Berlin keinen Menschen mehr ohne Obdach geben. Einen entsprechenden „Masterplan“ entwickelt Berlins Senatorin für Soziales Elke Breitenbach (Linke). Die Grundzüge dieses „Housing first!“-Plans stellte sie im Januar im Tagesspiegel vor.

Nun legte sie nach: Die Wohnungen für dieses Ziel sollen die landeseigenen Firmen bereitstellen, sagte Breitenbach in einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“.

Zugreifen will sie auf die bisher nur zeitweise vermieteten 6400 „Microappartments“ der landeseigenen Berlinovo. Zudem beansprucht sie zehn Prozent der frei werdenden Wohnungen von den sechs weiteren landeseigenen Wohnungsgesellschaften – das wären rund 1600 Wohnungen pro Jahr.

Dieselbe Quote müsse beim Neubau Obdachlosen zustehen, das wären weitere 3000 Wohnungen pro Legislaturperiode. Zusammen stünden so rund 11.000 Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungsbaugesellschaften sollten einen Beitrag leisten, sagte Breitenbach dem Tagesspiegel.

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Es bedürfe einer Quote im öffentlichen Bestand für Obdachlose, „wenn die Stadtgesellschaft es ernst meint“ mit der Versorgung von Geflüchteten und Wohnungslosen mit Wohnraum. „Die im Tagesspiegel vorgestellten Vorschläge werden zu einem Masterplan ausgearbeitet, der nach der Sommerpause als Diskussionsgrundlage für die politisch Verantwortlichen in der kommenden Legislaturperiode dient“, sagte ein Sprecher.

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30.000 Menschen ohne festen Wohnsitz sind nach Angaben der Sozialverwaltung von den Bezirken in Unterkünften untergebracht. Die Zahl derjenigen, die auf der Straße leben und allenfalls über Nacht in Einrichtungen unterkommen, wurde mit 2000 Menschen beziffert.

Ohne Wohnung sind außerdem zahlreiche Geflüchtete, die ein dauerhaftes Bleiberecht haben. Diese müssen in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bleiben, die nicht als dauerhafter Wohnsitz vorgesehen und geeignet sind.

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