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Die Regenbogenfahne, das Zeichen der homosexuellen Emanzipationsbewegung.

© Gregor Fischer/dpa

Regierung hält an Flaggenerlass fest: Regenbogenfahne nicht vor Bundesgebäuden

Die Bundesregierung sträubt sich weiter gegen Regenbogenfahnen vor Bundesbehörden. Der Grünen Abgeordnete Volker Beck hält das für "pickelhaubig, vorgestrig und provinziell".

Um das Hissen der Regenbogenfahne in der CSD-Saison vor Bundesministerien und Bundesbehörden gibt es immer wieder Streit. Man denke an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr: Die durfte erst am Vorabend des Berliner Christopher Street Days die Fahne mit den Farben der homosexuellen Emanzipationsbewegung hissen - nachdem das zuvor die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der das Gebäude gehört, verboten hatte.

Hintergrund des immer wiederkehrenden Theaters ist der Flaggenerlass des Innenministeriums. Der regelt detailliert, wie Dienstgebäude des Bundes flaggen dürfen. Die Regenbogenfahne ist dabei nicht vorgesehen. Einige SPD-geführte Ministerien - in der Vergangenheit etwa das Familien- oder Justizministerium - setzen sich inzwischen darüber hinweg, um ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu setzen. Unionsgeführte Ministerien dagegen bleiben in der Regel unbeflaggt.

"Die Bundesministerien haben eine unterschiedliche Auffassung"

An dem offiziellen Verbot der Regenbogenfahne vor Bundeseinrichtungen wird die Bundesregierung auch in diesem Jahr festhalten - die nächsten Diskussionen sind also programmiert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck in der Fragestunde des Bundestags hervor.

Zu der Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge "haben die Bundesministerien eine unterschiedliche Auffassung", heißt es in der Antwort. Und "solange keine Verständigung in der Sache zu erzielen ist", gelte der Beflaggungserlass der Bundesregierung in der vorliegenden Form weiter. Der Erlass stammt aus dem Jahr 2005. Solidarität mit den durch Diskriminierung betroffenen Menschen könne "auf verschiedene Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden", heißt es weiter in der Antwort.

Für Volker Beck ist die Haltung der Bundesregierung "pickelhaubig, vorgestrig und provinziell": "Dass auch in diesem Jahr keine Regenbogenflaggen vor Ministerien wehen dürfen, ist ein Armutszeugnis." Barack Obama habe das Weiße in Regenbogenfarben anstrahlen lassen, der kanadische Premier Justin Trudeau habe im vergangenen Jahr eine Regenbogenfahne am kanadischen Parlament gehisst. "Aber in Deutschland sorgt die Tatsche, dass Homosexuelle für ihre Rechte streiten, immer noch für Bauchschmerzen bei der CDU", kritisiert Beck.

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