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Was so schön sein kann, muss auch der Verfassung entsprechen.

© Wolfgang Kumm, dpa

Gleichgeschlechtliche Ehen: Auch der Bundesrat beschließt die Ehe für alle

Nach dem Bundestag beschließt auch der Bundesrat die Ehe für alle. Gleichgeschlechtliche Paare sollen ab Oktober heiraten können.

Die Ehe für alle ist unter Dach und Fach: Eine Woche nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das neue Gesetz. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird festgeschrieben, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Die ersten Ehen von Homosexuellen sollen ab dem 1. Oktober geschlossen werden können.

Das Gesetz, das der Bundestag nach jahrelanger Debatte auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen hatte, geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. In dem neu gefassten Paragraf 1353 des BGB heißt es künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen dann auch gemeinsam Kinder adoptieren

Bislang können gleichgeschlechtliche Paare lediglich eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, die zwar in vielen Bereichen - etwa bei der Einkommensteuer - eine Gleichstellung mit der Ehe beinhaltet. Aber die Partnerschaften verfügen über kein gemeinsames Adoptionsrecht.

Der Gesetzesbeschluss sieht vor, den Standesämtern eine dreimonatige Vorbereitungszeit einzuräumen, um dann ab Oktober die ersten Eheschließungen zu ermöglichen.

In der Debatte des Bundesrats wiesen die meisten Redner Bedenken zurück, das neue Gesetz stehe nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Die Ehe, die der Verfassung zufolge unter dem besonderem Schutz stehe, müsse nicht zwingend eine Verbindung von Mann und Frau sein, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Hingegen bekräftigte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) die verfassungsrechtlichen Bedenken der Staatsregierung des Freistaats. (AFP)

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