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14 EU-Staaten haben bisher die Ehe für alle eingeführt.

© Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

EU-weites Aufenthaltsrecht: Homosexuelle Ehegatten aus EU-Ausland bald gleichgestellt?

Gleichgeschlechtliche Paare sollen EU-weit von der Aufenthaltsfreiheit profitieren - auch in Ländern wie Rumänien, die die Ehe für alle nicht eingeführt haben. Das fordert der EU-Generalanwalt.

Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen von der Aufenthaltsfreiheit in der EU profitieren. Heiratet ein homosexueller EU-Bürger einen Partner aus einem Staat außerhalb der EU, sollte dieser Ehegatte auch ein Daueraufenthaltsrecht in der EU bekommen. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt Melchior Wathelet in seinen jetzt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen. Zumeist folgt der EuGH seinen Generalanwälten. (Az. C-673/16).

Laut Wathelet steht es den EU-Mitgliedstaaten zwar frei, die Ehe zwischen Menschen desselben Geschlechts zu erlauben oder nicht. Die Staaten dürften die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers aber nicht dadurch behindern, dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Ehegatten aus einem Nicht-EU-Land ein Daueraufenthaltsrecht in ihrem Hoheitsgebiet verweigern.

Geklagt hatte ein US-Bürger, der einen Rumänen geheiratet hat

Im Ausgangsfall hatte ein rumänischer Staatsangehöriger im Jahr 2010 in Brüssel einen US-Bürger geheiratet. Im Dezember 2012 beantragten die beiden bei den rumänischen Behörden ein Daueraufenthaltsrecht in Rumänien. Sie beriefen sich dabei auf die Freizügigkeitsrichtlinie der EU, wonach der Ehegatte eines Unionsbürgers in den Mitgliedstaat nachziehen darf, in dem sich der Ehepartner aufhält.

Die rumänischen Behörden wiesen dies mit der Begründung zurück, dass der US-Bürger nicht als Ehegatte eingestuft werden könne, weil Rumänien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkenne. Laut Wathelet zu Unrecht: In der EU-Richtlinie knüpfe der Begriff des Ehegatten an eine Beziehung an, die auf der Ehe beruhe. Er sei aber hinsichtlich des Geschlechts der betreffenden Menschen neutral und unabhängig vom Ort der Eheschließung.

Zudem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass auch ein gleichgeschlechtliches Paare ein Familienleben haben können. Zudem könne im Bereich der Familienzusammenführung das Ziel des Schutzes der traditionellen Familie nicht eine Diskriminierung Homosexueller rechtfertigen.

Die EU ist bei der Ehe für alle gespalten

Insgesamt sind die EU-Länder gespalten, was die Ehe für alle angeht. Insgesamt 14 Staaten haben sie inzwischen eingeführt - die Niederlande waren 2001 das erste Land, gefolgt von Belgien (2003) und Spanien (2005). Es folgten die skandinavischen Länder und weitere Staaten West- und Südeuropas. In Deutschland dauerte es bekanntermaßen bis zum vergangenen Jahr, bis die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde. In Österreich wird es 2019 soweit sein, hier hat die Eheöffnung unlängst das Verfassungsgericht erzwungen.

In weiten Teilen der osteuropäischen EU-Staaten gibt es dagegen nicht einmal eine Einrichtung, die der Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ähnelt. (AFP/Qsp)

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