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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe will der Kläger vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

© Sebastian Gollnow/dpa

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an: Transsexueller Berliner bleibt rechtlich Mutter seines Kindes

Die Verfassungsbeschwerde eines trans* Mannes, der offiziell als der Vater seines Kindes anerkannt werden möchte, ist gescheitert.

Ein Berliner trans* Mann, der von den Behörden nicht mehr als Mutter, sondern als Vater seines fünfjährigen Kindes anerkannt werden möchte, ist mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ein Gerichtssprecher sagte am Montag auf Anfrage, die Beschwerde sei bereits Mitte Mai nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt, kündigte an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Der Kläger hatte nach der Angleichung seines Personenstandes nach eigenen Angaben seine männlichen Hormone abgesetzt, wurde wieder fruchtbar und bekam durch Samenspende 2013 ein Kind. Vor Gericht wehrt er sich seither vergeblich dagegen, dass ihn das Standesamt mit seinem früheren Vornamen als Mutter ins Geburtenregister eingetragen hat.

Gemeinsame Reisen würden erschwert

Bereits der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2017 den Eintrag bestätigt, weil der Frau-zu-Mann-Transsexuelle das Kind selbst geboren habe. Mutter- und Vaterschaft als rechtliche Kategorien seien nicht beliebig austauschbar.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben soll. Die BVT* fordert, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden. Dass die Geburtsurkunde von den eigenen Ausweispapieren abweiche, erschwere beispielsweise gemeinsame Reisen ins Ausland. (dpa)

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