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Refugees welcome - doch so einfach ist es für queere Flüchtlinge auch in Berlin nicht.

© dpa/Paul Zinken

Bessere Beratung für LGBTI-Flüchtlinge gefordert: "Aus Angst schweigen viele über ihre Orientierung"

Viele homo- und transsexuelle Flüchtlingen trauen sich im Asylverfahren nicht offen über ihre Identität zu reden. Die Grünen fordern deshalb bessere Beratungen.

Lesbische, schwule und transsexuelle Flüchtlinge müssen in Deutschland besser geschützt und von den Behörden besser beraten werden. Das fordert der Grünen-Abgeordnete Volker Beck vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). “LGBTI-Flüchtlinge brauchen besondere Unterstützung“, sagte Beck dem Tagesspiegel: „Oftmals trauen sie sich nicht, offen über ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu sprechen oder wissen nicht, dass sie asylrechtlich relevant sind“.

Sie bräuchten daher flächendeckend Zugang zu einer fachkundigen, unabhängigen und kostenlosen Asylverfahrensberatung - was auch den Aufnahmerichtlinien entspreche, bisher aber nicht umgesetzt sei. Die Regierungskoalition fordert Beck auf, den besonderen Beratungsanspruch für LGBTI-Flüchtlinge im Asylverfahren auch gesetzlich zu verankern.

Beck hatte schon unlängst darauf aufmerksam gemacht, dass der Asylschutz für homo- und transsexuelle Flüchtlinge in den Verfahren des BAMF nicht immer gewährleistet ist.

Diskriminierungen auch in Deutschland

Tatsächlich berichten Einrichtungen wie Miles, das Zentrum für Migranten beim LSVD, oder LesMigras immer wieder von Diskriminierungserfahrungen von homo- und transsexuellen Flüchtlingen auch in Deutschland - und das, obwohl sie ja gerade vor Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind. In einem Schreiben an Frank Weise, den Leiter des BAMF, geht auch Beck darauf ein. Viele Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, würden das „aus Angst oder Scham“ im Asylverfahren gar nicht oder nicht ausführlich genug erwähnen.

Oftmals würden sie Dolmetschern misstrauen - die oft aus dem Heimatland kommen, in dem sie verfolgt wurden -, weil diese „teilweise ein offen homophobes Verhalten zu Tage legen“. Manchmal wüssten Asylsuchende auch gar nicht, dass ihre Homo- oder Transsexualität asylrechtlich relevant ist, dass in Deutschland Diskriminierungen verboten sind.

Beck schlägt daher flächendeckende kostenlose und unabhängige Rechtsberatungen vor, auch wenn das BAMF das wohl „nicht allein stemmen können wird“ , wie er zugibt. Allerdings könnte das BAMF in seinem Leitfäden zur Anhörung von Asylsuchenden Fragen zur sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität standardmäßig aufnehmen. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Asylsuchende die entsprechenden Angaben machen. Bestenfalls suggeriere die Frage auch anderen Asylsuchenden, dass Diskriminierung und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten in Deutschland nicht geduldet wird: „Auch damit wäre schon viel gewonnen.“

Die Bundesregierung verweist auf die Länder

Das BAMF hat Beck bereits geantwortet: Man habe „bereits Maßnahmen ergriffen, dieser sensiblen Problematik entgegenzuwirken“. So solle den Wünschen von Antragstellern nach dem Geschlecht der Dolmetscher sowie der anhörenden Person gefolgt werden. Schulungen für BAMF-Mitarbeiter würden bereits durchgeführt, bei Bedarf stelle das Amt Kontakt zu den Fachberatungsstellen her.

Von der Bundesregierung wollte Beck in einer schriftlichen Anfrage wissen, inwieweit gewährleistet ist, dass LGBTI-Flüchtlingen in ihren Unterkünften vor Gewalt und Diskriminierung geschützt sind. Schließlich sind zahlreiche Übergriffe bekannt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Bundesländer, die für die Unterbringung zuständig sind - und auf mehrere Handlungsempfehlungen und Konzepte, wie man mit schutzbedürftigen Flüchtlingen umgehen sollte. Diese Konzepte sollten "von den Ländern lageangemessen und in eigener Verantwortung umgesetzt werden".

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