zum Hauptinhalt
Der blaue «Shuttle-Bus zum Polenmarkt» steht an der Haltestelle auf dem Polenmarkt.

© Jörg Carstensen/dpa

Quarantäne nach Einkauf in Polen: Berliner Senat verbietet Reisen zum Böllerkauf

Kurzreisen ins Nachbarland zum Shopping sind Berlinern ab Mittwoch untersagt. Zeitnah soll auch eine Liste an Orten erscheinen, an denen Böllerverbot herrscht.

Der Berliner Senat will Einkaufstouren nach Polen nicht mehr zulassen. Kurzreisen zum Shoppen und zum Böllerkauf in dem Nachbarland sollen ab dem heutigen Mittwoch verboten sein. Das hat der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen, wie eine Senatssprecherin nach der letzten regulären Sitzung des Jahres mitteilte.

Nach Tagesspiegel-Informationen kündigte Innensenator Andreas Geisel (SPD) in der Sitzung außerdem an, zeitnah eine Liste mit weiteren Orten vorzulegen, an den das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten sein wird.

Aus Brandenburg hatte es zuletzt mehrfach deutliche Kritik an der Berliner Praxis gegeben, weil Brandenburg den Kleinen Grenzverkehr schon mit Beginn des Lockdowns ausgesetzt hatte. Polnische Händler hatten in den folgenden Tagen gezielt um Berliner Kundschaft geworben.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte am Montag, es sei angesichts der hohen Infektionszahlen nicht angemessen, dass Berliner nach Polen fahren könnten, um Schnaps, Zigaretten und Böller einzukaufen.

Der Senat hatte bisher argumentiert, es bestehe kein Handlungsbedarf, weil aus der Berliner Infektionsschutzverordnung klar hervorgehe, dass man die Wohnung nur „aus triftigem Grund“ verlassen dürfe. Ein Böllerkauf in Polen gehöre nicht dazu.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

An verschiedenen Stellen der deutsch-polnischen Grenze gibt es Märkte, an denen Deutsche seit eh und je Böller kaufen – auch solche, die hierzulande wegen ihrer Sprengkraft nicht zugelassen sind. In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie komplett verboten.

Bislang ist das Böllern selbst in Berlin aber fast überall erlaubt. Ein generelles Verbot kommt nicht. In den kommenden Tagen will Innensenator Geisel aber eine umfangreiche Ortsliste vorlegen.

Diese Verbotszonen sollen nach Paragraf 25 der Sars-CoV-2-Verordnung erlassen werden. Dieser sieht nicht nur Feuerwerks-, sondern auch Aufenthaltsverbote an den entsprechenden Straßen, Parks und Plätzen vor. Das hieße, dass dort nicht nur Menschenansammlungen verboten wären, sondern auch das längere Herumstehen Einzelner.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false