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Regenbogenflaggen werden vor dem Fernsehturm am Roten Rathaus gehisst.

© imago images/snapshot/F. Boillot

Pünktlich zum Christopher Street Day: Berlin setzt Paket zur Unterstützung queerer Menschen weitgehend um

Die 2019 beschlossenen Maßnahmen sollen die Rechte von LSBTIQ-Personen stärken. Es gebe aber weiterhin Nachholbedarf, sagt Justizsenator Behrendt.

Von Sonja Wurtscheid

Das 2019 vom Berliner Senat beschlossenen Paket zur Stärkung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren (LSBTIQ) Menschen ist zum Großteil umgesetzt.

Die meisten der 92 Maßnahmen seien „abgeschlossen oder werden derzeit umgesetzt“, teilte die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit.

Pünktlich zum Christopher Street Day am Wochenende zeige Berlin, dass es „seinem Ruf als Regenbogenhauptstadt gerecht wird“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Allerdings weist der diese Woche veröffentlichte Bericht auch auf „großen Nachholbedarf“ hin.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gesellschaft auf Feindlichkeiten gegenüber LSBTIQ-Menschen aufmerksam zu machen, deren Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen sowie Respekt für gleichgeschlechtliche und sexuelle Vielfalt und unterschiedliche Lebensentwürfe zu bewirken. Die Projekte sind Teil der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV).

Etwa jede dritte Maßnahme ist im Bereich „Diskriminierung, Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität“ angesiedelt. Dazu zählten Projekte zum Opferschutz, zur Erhöhung der Anzeigebereitschaft oder zur besseren Dokumentation von Vorfällen.

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Berlin führte das bundesweit erste Monitoring für Trans- und homophobe Gewalt ein, wie es weiter hieß. Der erste Bericht kam Ende 2020 zu dem Ergebnis, dass mehr als zwei von drei aller von LSBTIQ-Personen angezeigten Übergriffe im öffentlichen und halböffentlichen Raum stattfinden.

Auch deshalb hieß es im Bericht zum Maßnahmenpaket des Senats, dass „Fortschritte bei der rechtlichen Gleichstellung in vielen Lebensbereichen erreicht“ worden seien. „In anderen Lebensbereichen, die besonders auch trans- und intergeschlechtliche Menschen betreffen, besteht jedoch weiterhin großer Nachholbedarf“, bevor „von einer tatsächlichen rechtlichen Gleichstellung gesprochen werden kann.“

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