zum Hauptinhalt
Wirklich alle da? Kontrollzwänge können den Alltag stark beeinträchtigen. Foto: dpa

© picture alliance / dpa-tmn

Psychische Störungen: Unter Zwang

Wann ist ein Mensch einfach nur etwas schrullig, wann ernsthaft psychisch erkrankt? Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie der Charité, klärt auf.

Mehrfach kontrollieren, ob Herd und Ofen ausgeschaltet sowie alle Fenster fest verschlossen sind, bevor man das Haus verlässt. Oder lieber gleich ganz zu Hause bleiben, weil man sich draußen unter fremden Menschen unwohl fühlt und mit sich selbst allein am glücklichsten ist. Oder in der Stille und Leere des Alleinseins, die sich nach dem Tod des Ehepartners ausbreiten, den Lebensmut verlieren und ihn sehr lange nicht mehr wiederfinden.

Ist das noch normal? Spleenig? Eigenbrötlerisch? Trauernd? Oder ist das schon gestört? Ist es zwanghaft, antisozial, depressiv? Braucht eine Person, die sich so verhält, Hilfe? Eine Psychotherapie? Womöglich sogar Psychopharmaka? Festzustellen, ob bei einem Menschen eine psychische Krankheit vorliegt, ist nicht immer einfach. Erst recht nicht für Laien, Angehörige, Nachbarn oder Kollegen. Für Menschen, die das Verhalten eines anderen beobachten, sich Gedanken machen und Sorgen. Die dann häufig nicht wissen: Soll ich etwas tun? Muss ich vielleicht sogar? Oder ist es besser, denjenigen einfach in Ruhe zu lassen? Doch auch unter Ärzten und Psychologen herrscht nicht immer Einigkeit, wo genau die Grenze zu ziehen ist zwischen einer Variante menschlichen Verhaltens und einer behandlungsbedürftigen Störung oder Krankheit.

Das ist bei körperlichen Erkrankungen meist einfacher: Ein gebrochenes Bein ist ein gebrochenes Bein, ein bösartiger Tumor ein bösartiger Tumor. „Hier gilt: Krank ist, was wesentliche körperliche Funktionen einschränkt und dadurch möglicherweise das Überleben insgesamt gefährdet“, sagt Andreas Heinz, Klinikdirektor der Psychiatrischen Klinik der Charité am St. Hedwig-Krankenhaus. „Bei vielen psychischen und auch manchen körperlichen Leiden ist dies aber nicht immer so eindeutig.“ Denn abgesehen etwa von Alkoholabhängigen, die im Delirium die Orientierung verlieren, oder von Psychose- Patienten, deren Sinneswahrnehmung durch Stimmen beeinträchtigt ist, die ihnen befehlen, sich etwas anzutun, seien bei psychischen Erkrankungen nicht immer unmittelbar überlebenswichtige Funktionen gestört. Damit menschliches Verhalten und Empfinden als krank und damit behandlungsbedürftig gelten kann, braucht es also mehr. „Bei der Definition psychischer Krankheiten geht es immer auch um die Frage, ob Funktionen, die für das basale Zusammenleben mit anderen Menschen entscheidend sind, eingeschränkt sind“, sagt Heinz. So ist etwa bei Depression oder Manie der alltägliche Umgang mit dem sozialen Umfeld stark beeinträchtigt: bei Depressiven dadurch, dass sie sich zurückziehen und keine Freude mehr empfinden können, bei manischen Patienten wegen ihres häufig überschwänglichen, aber auch überfordernden und verletzenden Verhaltens.

Wie das Idealbild des Menschen aussieht, ändert sich mit der Zeit

Allerdings gebe es gerade in diesem sozialen Bereich keine absoluten Wahrheiten, sagt Heinz. „Was unter sozialer Teilhabe verstanden wird, wann eine Person als voll funktionsfähig oder in ihrer Überlebensfähigkeit eingeschränkt angesehen wird, ist stark von der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig.“ Denn all das würde sich an einem Idealbild des Menschen orientieren, das sich mit der Zeit ändert. Ein Beispiel dafür: Demenz. „Während Altersvergesslichkeit früher als völlig normal galt, gehen wir heute davon aus, dass ein Mensch bis ins hohe Alter geistig voll funktionsfähig ist – und diagnostizieren ihn dann bei Gedächtnisproblemen als dement.“ Ähnliches gilt für die Deklaration vieler eigentlich normaler Ängste – zum Beispiel vor großen Höhen, vor bestimmten Insekten oder sozialen Situationen, – zu behandlungsbedürftigen Störungen. „Das, was heute als soziale Phobie bezeichnet wird, galt bis vor einiger Zeit schlicht als massive Schüchternheit“, sagt Heinz: das Unbehagen nämlich, vor vielen Menschen aufzutreten, einen Vortrag oder eine Rede zu halten. All dies könne, müsse je nach Ausprägung aber nicht zwangsläufig eine zu therapierende Krankheit sein.

Ein weiteres wichtiges Kriterium dafür ist das individuelle Empfinden: Leidet die Person unter dem Zustand? Empfindet die eine es also etwa als quälend, Herd und Fenster vor dem Verlassen der Wohnung immer wieder kontrollieren zu müssen? Würde die andere, anstatt sich drinnen zu verkriechen und die Vorhänge zuzuziehen, gerne nach draußen und unter Leute gehen, traut sich aber nicht? Wünscht sich die dritte vielleicht nichts sehnlicher, als nach dem Tod des Ehepartners den Lebensmut wiederzufinden, schafft es aber nicht, sich aus der Trauer zu befreien?

Wichtiger Indikator: Wie geht es dem Betroffenen selbst damit?

„Persönliches Leid ist ein wichtiger Indikator dafür, ob eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit vorliegt“, sagt Heinz. Denn warum sollte man einen Eigenbrötler therapieren, ihn zwingen, unter Leute zu gehen, wenn er doch alleine mit sich am glücklichsten ist? Auch ein Symptom allein reiche nicht unbedingt aus, um eine Behandlung zu rechtfertigen. „Manche Menschen haben Halluzinationen, sie hören Stimmen - aber sie sind glücklich damit.“ Dies müsse dann auch so respektiert werden.

Zumindest so lange, wie eine letzte wichtige Sache funktioniert: die Bewältigung des Alltags. „Sobald eine Person aufgrund ihres psychischen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben zu bewältigen und sich um sich selbst zu kümmern, ist Hilfe von außen nötig“, sagt Heinz. Wenn also derjenige, der sich unter Menschen nicht wohlfühlt, sondern lieber für sich bleibt, die Wohnung nicht mehr verlässt. Nicht mehr einkaufen geht. Nicht mehr zum Arzt. Sich nicht mehr wäscht und nicht mehr richtig isst.

Eine medizinisch relevante Funktionsstörung, ein individuell empfundenes Leid, ein eingeschränktes Alltagshandeln: Diese drei Kriterien sind es also, die allgemein auf eine psychische Krankheit oder Störung hinweisen können. „Ein Verdacht sollte jedoch immer von einem Arzt oder Psychotherapeuten abgeklärt werden“, sagt Heinz. Denn wenn tatsächlich ein psychisches Problem besteht, sollte man es auch angehen.

Beratung und Hilfe: Berliner Krisendienst mit neun Standorten, Tel. 390 63, dann Durchwahlen von -10 bis -90. Hilfe bei der Suche nach Psychotherapeuten: Tel. 88 71 40 20 und www.psych-info.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false