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Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zieht sich hin: Senat entscheidet erst im Mai über Volksbegehren „Berlin autofrei“

Ob das Volksbegehren „Berlin autofrei“ verfassungskonform ist, will der Senat erst im Mai bekannt geben. Auch wegen der Initiative kam es zu Verzögerungen.

Die Senats-Entscheidung zum Volksbegehren „Berlin autofrei“ verschiebt sich im Vergleich zum ursprünglichen Zeitplan der Initiative immer weiter nach hinten. „Aufgrund von Änderungen am Gesetz und Rücksprachen, die wir mit der Senatsverwaltungen geführt haben, verschieben sich die Fristen“, sagte Nina Noblé, Sprecherin der Initiative, dem Tagesspiegel. „Wir rechnen jetzt mit einer finalen Einschätzung des Gesetzes Anfang Mai.“

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Ursprünglich hätte der Senat nur bis zum 5. Januar Zeit gehabt, seine Bewertung abzugeben, ob das Volksbegehren verfassungskonform ist. Wegen Änderungen am Gesetzestext durch die Initiative hatte sich bereits diese Frist auf Anfang März verschoben.

Wegen weiterer Gespräche über Einzelheiten des Volksbegehrens habe der Senat zuletzt weitere zwei Monate Zeit für seine Einschätzung erhalten. Die für die Bewertung der Verfassungsmäßigkeit zuständige Senatsinnenverwaltung äußerte sich auf Anfrage in der vergangenen Woche nicht zum aktuellen Zeitplan.
Die Initiative will den Autoverkehr im Berliner S-Bahn-Ring stark einschränken. Dazu sollen Bürger privat nur noch bis zu zwölf Fahrten pro Jahr mit dem Pkw in der Innenstadt machen dürfen. Ausgenommen davon sollen Busse und Taxen, der Wirtschafts- und Lieferverkehr, sowie Polizei, Feuerwehr und mobilitätseingeschränkte Menschen sein.

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Eine zunächst angedachte Einschränkung, dass die Privatfahrten nur für den Transport schwerer oder sperriger Güter oder für Urlaubsfahrten genutzt werden dürfen, hat die Initiative mittlerweile wegen rechtlicher Bedenken aus dem Gesetzestext gestrichen. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das Gesetz rechtlich wasserdicht ist“, sagte Noblé.

Sollte der Senat das auch so sehen, hat anschließend das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, über die Annahme des Gesetzesentwurfs zu beraten. Lehnen die Parlamentarier das Vorhaben ab, startet die nächste Phase des Volksbegehrens. Die Initiative muss dann innerhalb von vier Monaten gut 170.000 Unterschriften sammeln.

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