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Trauer am Bahnhof: Blumen, Briefe und Bilder kennzeichneten die Stelle, an der die 20-Jährige vor die U2 gestoßen wurde.

© Paul Zinken/dpa

Update

Prozess um Tod von Amanda K.: 20-Jährige vor U-Bahn gestoßen: Täter bleibt in Psychiatrie

Im Januar stieß er Amanda K. vor die U-Bahn. Die Frau starb. Ein Gericht verfügte jetzt die Unterbringung von Hamin E. in der Psychiatrie - dauerhaft.

Frauen auf den Zuschauerbänken weinten, als das Urteil im Prozess um den schrecklichen Tod der 20-jährigen Amanda K. verkündet wurde: „Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“ Rechtlich sei es ein Mord gewesen. Heimtückisch habe Hamin E. die junge Frau vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen. Doch der 29-Jährige, der seit Jahren psychisch krank ist, sei schuldunfähig gewesen. „Eine Bestrafung kann nicht erfolgen.“ Weil E. weiterhin gefährlich sei, müsse er aber in der Klinik des Maßregelvollzugs behandelt werden.

Amanda K. kam am 19. Januar 2016 von einem Treffen und war auf dem Heimweg. Sie stand auf dem U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz und schrieb ihrer Mutter noch eine SMS: „Bin gleich zu Hause. Ich liebe dich.“ Im nächsten Moment wurde sie angegriffen. Es war 23.36 Uhr, als Hamin E. auf sie zustürmte – „mit ausgestreckten Armen“, hieß es im Urteil. Die Zugführerin leitete zwar eine Notbremsung ein. Doch Amanda K. wurde überrollt. Sie war sofort tot.

„Es war ein schicksalhaftes Zusammentreffen“, sagte Richter Matthias Schertz. „Die junge Frau war zur falschen Zeit am falschen Ort.“ Täter und Opfer kannten sich nicht. Amanda K. stand auch nicht gefährlich nah an der Bahnsteigkante. Zufällig war sie ins Visier des wahnkranken Mannes geraten. E., der zwei Stunden zuvor mit der Bahn aus Hamburg angereist war, fühlte sich von zwei Frauen verfolgt. Bilder von Überwachungskameras zeigten: Er fixierte sie, wartete die Einfahrt der U-Bahn ab und griff plötzlich mit ausgestreckten Armen an.

Hätte Hamin E. früher gestoppt werden können?

Der Mann aus Hamburg, der bereits als Jugendlicher kriminell auffiel und später immer wieder in psychiatrischen Einrichtungen behandelt werden musste, war nur Stunden vor der Tat aus einer Psychiatrie in Hamburg entlassen worden. „Ich habe für die Abläufe da wenig Verständnis“, erklärte einer seiner Verteidiger zu Prozessbeginn. Zudem seien 2015 etliche Verfahren wegen Diebstahls und Sachbeschädigung gegen den Beschuldigten eingestellt worden – wegen Schuldunfähigkeit.

„Mit Vorwürfen muss man vorsichtig sein“, sagte Richter Schertz. Hamin E. sei im April 2015 nach einem längeren Klinik-Aufenthalt entlassen worden. Anfang 2016 habe sich E. – von Verfolgungsideen geplagt – erneut freiwillig in eine Psychiatrie begeben. Er habe sich dort mit allen angelegt und sei nach 18 Tagen ohne akute Symptomatik entlassen worden. 

Das Verbrechen schockierte. Viele kamen und trauerten auf dem Bahnhof um die junge Frau, die 2014 erfolgreich ihr Abitur abgelegt hatte, dann einen Job fand und sich eine Ausbildung zur Kauffrau wünschte. Blumen und Briefe wurden niedergelegt, auch von der Mutter und der Schwester von Amanda K. „Keine Worte der Welt bringen dich zu mir zurück, aber ich werde dich für immer im Herzen tragen“, schrieb die Mutter.

Die Eltern waren Nebenkläger im Prozess. Doch es fehlte ihnen die Kraft, persönlich teilzunehmen. „Der Schmerz ist zu groß“, sagten ihre Anwälte. Auch sie hatten sich für eine Unterbringung des Täters ausgesprochen. Sie wollen nun rechtliche Schritte gegen Institutionen in Hamburg prüfen.

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