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Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß vor dem Landgericht Neuruppin.

© Bernd Settnik/dpa

Update

Prozess um Steuerhinterziehung in Brandenburg: Gericht verbietet AfD-Landtagsabgeordnetem Mandatsausübung

Das Landgericht Neuruppin untersagt dem Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß die Ausübung öffentlicher Ämter - wegen schwerer Steuerhinterziehung.

Das Landgericht Neuruppin hat den Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß am Freitag wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem hat das Gericht dem AfD-Politiker für drei Jahre das Recht auf Ausübung öffentlicher Ämter aberkannt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Weiß sein Landtagsmandat nicht weiter ausüben.

Weiß war im Herbst in den Landtag für Alexander Gauland in die AfD-Landtagsfraktion nachgerückt, nachdem Gauland in den Bundestag gewählt worden war. Der Verlust öffentlicher Ämter ist ab Haftstrafen in Höhe von einem Jahr möglich, bei Beamten sogar zwingend.

Diesen Schritt hatte zuvor die Staatsanwaltschaft beantragt und zudem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall gefordert. Fraglich ist, ob es bei dem Mandatsverbot bleibt. Weiß könnte in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehen. Ob dort bis zur nächsten Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2019 ein Entscheidung fallen würde, bleibt abzuwarten. Der Anwalt des AfD-Politikers sagte nach der Urteilsverkündung, eine Revision werde "ernsthaft erwogen". Weiß selbst äußerte sich nicht.

"Eine Straftat, die gegen das System verstößt, das er im Landtag vertritt"

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Freitagnachmittag damit, dass die Aussage des Mitangeklagten, der Weiß und vor allem sich selbst erheblich belastet hat, glaubhaft sei. Der Mitangeklagte wurde zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin Grit Burzer sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, die Kammer sei davon überzeugt, dass Weiß wusste, dass Zigaretten geschmuggelt werden sollten und er dafür einen Lohn erhalten sollte. "Es gab einen gemeinsamen Tatplan" mit dem Mitangeklagten. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall ist laut Gericht erfüllt.

Die Richterin erklärte: "Die Straftat, die er begangen hat, verstößt gegen das System, das er im Landtag vertritt." Daher habe das Gericht entschieden, dass Weiß für drei Jahre keine öffentlichen Ämter ausüben darf.

Daneben hat das Gericht bei den beiden Verurteilten eine Vermögensabschöpfung von insgesamt 516000 Euro beschlossen.

Anwalt forderte Freispruch - oder zur Rettung des Mandats weniger als ein Jahr

Der AfD-Politiker soll laut Anklage im Jahr 2013 Zigaretten im großen Stil geschmuggelt haben. Die Anklage lautete deshalb auf Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als einer halben Million Euro.

Der Anwalt des Abgeordneten, Volker G. Heinz, beantragte Freispruch. Der Mitangeklagte, für den die Staatsanwaltschaft ein Jahr und vier Monate auf Bewährung gefordert und der Weiß vor Gericht belastet hat, sei nicht glaubwürdig. Auch die Aussagen eines Fahrers, der Weiß belastet hatte, seien widersprüchlich. Hilfsweise beantragte der Anwalt für den Fall eines Schuldspruchs, dass es dann bei einer Geldstrafe oder bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bleiben sollte. Damit könnte Weiß sein Landtagsmandat behalten.

Für den 42-jährigen Politiker, Vater von sieben Kindern, Sohn einer Pastorin und eines Diakons, geht es um alles: Die Existenz, das Landtagsmandat und rund 8000 Euro Diäten im Monat, die er seit Herbst 2017 bezieht.

Weiß selbst hatte vor Gericht bestritten, von dem Zigarettenschmuggel gewusst zu haben. „Von irgendwelcher Schmuggelware war und ist mir nichts bekannt“, ließ er seinen Anwalt am Montag in Saal 1 des Neuruppiner Landgerichts verlesen. „Ich hatte keine Ahnung.“

Die Angeklagten - "Langer" und "Dicker"

Sein Mitangeklagter (37) hatte am Montag zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Gemeinsam hätten sie 2013 den Schmuggel von rund 5,8 Millionen unversteuerten Zigaretten aus den Niederlanden nach Großbritannien organisiert. „Langer“ (Weiß) und „Dicker“ – so waren die beiden Angeklagten im Handy des Fahrers abgespeichert, der 2013 bei einer Kontrolle in England mit der verbotenen Fracht hochgenommen wurde, aber selbst nicht angeklagt ist. Die beiden Angeklagten kennen sich aus der Speditionsbranche. Weiß arbeitete früher für ein Fuhrunternehmen, zunächst als Fahrer, dann als Disponent.

Die Anwältin des Mitangeklagten, die Potsdamer Strafverteidigerin Marlen Block, fordert nun für ihren Mandanten eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall. Vom Vorwurf der Steuerhinterziehung selbst sei er freizusprechen.

Weiß war mit antisemitischem Facebook-Post aufgefallen

Weiß, immerhin Kreis-Chef der AfD in der Uckermark, ist auch innerhalb seiner Partei eine umstrittene Figur. Der siebenfache Vater hatte 2014 mit einem antisemitischen Facebook-Post für Empörung gesorgt. Weiß zeigte auf seiner Seite eine Collage mit einem Bild des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild und dem geldgierigen „Mr. Burns“ aus der Serie „Die Simpsons“. Alexander Gauland, damals noch Landesvorsitzender der AfD, hatte damals vergeblich versucht, Weiß aus der Partei auszuschließen. Die Karikatur habe „Stürmer-Niveau“, sagte Gauland. Er scheiterte aber sowohl vor dem Landes- als auch dem Bundesschiedsgericht der Partei.

Im Juni 2016 wurde Weiß schließlich auch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Facebook-Posts Anklage erhoben und auf eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro plädiert, doch das Amtsgericht Prenzlau sprach den gebürtigen Templiner frei. Weiß’ Begründung vor Gericht für die Aktion: Er habe das Großkapital kritisieren wollen, das die Weltpolitik beherrsche. Antisemitisch sei das nicht. Das Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam hatte die Entscheidung des Gerichts kritisiert, es hätte sich eingehender damit befassen müssen, was Antisemitismus und daran volksverhetzend ist.

Die Fraktionsspitze steht zu Weiß und wartet auf Urteil nach letzter Instanz

Bei der Landtagswahl 2014 trat Weiß im Wahlkreis Uckermark III/Oberhavel IV unter anderem gegen den CDU-Abgeordneten Henry Wichmann an, der das Direktmandat mit 38 Prozent der Stimmen gewann. Weiß kam auf 7,7 Prozent und wäre schon 2014 fast als Nachrücker über die Landesliste ins Potsdamer Parlament eingezogen, nachdem Gauland-Ziehsohn Stefan Hein zunächst erklärt hatte, sein Mandat nicht antreten zu wollen.

Um zu verhindern, dass Weiß nachrückt, blieb Hein doch im Landtag, allerdings als fraktionsloser Abgeordneter. Mit dem Einzug in den Bundestag von Alexander Gauland rückte Weiß schließlich vergangenen November doch noch im Landtag nach. Er ist infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion. Als Berufsbezeichnung steht auf seiner Internetseite: Landwirt. Ursprünglich arbeitete er als Lagerleiter und später als selbständiger Fahrer im Fernverkehr.

Im Falle einer Verurteilung von Weiß wäre laut Landesliste die nächste Nachrückerin die Lehrerin Maria-Theresia Patzer aus Märkisch-Oderland. Über diesen Fall macht man sich bei der AfD aber keine Gedanken. „Wir gehen zum Prozessauftakt von der Unschuldsvermutung aus“, erklärte Fraktionschef Andreas Kalbitz. Allerdings hatte er auch mehrmals darauf verwiesen, dass man abwarte, bis der Fall durch alle Instanzen verhandelt worden ist. Im Klartext: Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, steht die AfD zu Weiß. (mit axf)

Marion Kaufmann

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