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Gesichert. Vor dem Landgericht in Mitte wird wieder über die Rigaer Straße 94 verhandelt.

© Fatina Keilani

Update

Prozess um "Kadterschmiede" in Berlin-Friedrichshain: Gericht hält Teilräumung an Rigaer 94 weiter für rechtswidrig

Die linke Szenekneipe "Kadterschmiede" in der Rigaer Straße 94 darf vorerst bleiben. Das Landgericht Berlin hält an einem Urteil vom Juli fest.

Von Fatina Keilani

Der Saal 0208 des Landgerichts ist nicht mal voll, als um 10 Uhr die Sache aufgerufen wird. Ganz anders als zwei Monate zuvor, als der Eilantrag des Vereins "Freunde der Kadterschmiede - Kultur im Kiez e.V." das erste Mal verhandelt wurde. Das Eilverfahren ist jetzt vorbei, die "Kadterschmiede" hat gewonnen. Das Gericht erhält das Versäumnisurteil vom 13. Juli aufrecht. Das wurde auch allgemein so erwartet - vielleicht deshalb der bescheidenere Andrang. Randale, wie es sie im Zusammenhang mit der Rigaer Straße 94 immer wieder gegeben hatte, lag nicht in der Luft.

Am 13. Juli war ein Versäumnisurteil zugunsten der "Kadterschmiede" ergangen, weil der Anwalt der Gegenseite nicht erschienen war. Aber nicht nur deshalb: Richterin Nicola Herbst sah auch Besitzschutzrechte verletzt. Die Räume der "Kadterschmiede" seien mehr als ein Jahr im Besitz des Vereins gewesen, und dann brauche man als Eigentümer einen Räumungstitel. Einen solchen hat die Hauseigentümerin bisher nicht. Die Teilräumung am 22. Juni, begleitet durch die Polizei, war also rechtswidrig.

Die Hauseigentümerin hat aber Räumungsklage erhoben, um sich einen Titel zu besorgen. Die Klage wurde auch wirksam zugestellt - das kann schon als Erfolg angesehen werden, da der Verein ständig wechselnde Vorstandsmitglieder hat und mitunter unklar ist, gegen wen eine Klage überhaupt zu richten ist. Jetzt ist die Gegenseite dran. Deren Anwalt Lukas Theune kündigte an, auf die Klage zu erwidern. Vor November wird aber keine Verhandlung erwartet. Richterin Herbst ließ erkennen, dass der Eigentümer durchaus ein Recht hat, seine Räume zurückzubekommen, da es keinen Mietvertrag gebe. Er müsse dieses Recht jetzt eben durchsetzen. Das aber ist gar nicht so einfach, da sich in dem Haus ständig neue Leute aufhalten und auch der Vorstand des Vereins öfter wechselt. Auch zu dem Gerichtstermin erschien ein neues Mitglied des Vorstands; der Wechsel ist noch gar nicht im Vereinsregister eingetragen.

Die Besetzer wollen keinen Vertrag, glaubt der Eigentümer-Anwalt

Abzuwarten bleibt jetzt, ob die Besetzer der Räume doch noch irgendwo einen alten Mietvertrag finden, der vielleicht von einem Vorgänger ihres Vereins mit einem Vorgänger der derzeitigen Eigentümerin abgeschlossen wurde, um damit glaubhaft zu machen, dass es sehr wohl ein Recht an diesem Besitz gibt.

Rechtsanwalt Marcus Bernau, der die Eigentümerin vertritt, sieht dieses Besitzrecht jedoch nicht. Er sagte im Gerichtssaal: "Hier findet fortlaufender Rechtsbruch statt, seit 20 Jahren. Die Antragstellerin hat kein Nutzungsrecht und schert sich nicht um Recht und Gesetz." Die Eigentümerin habe sogar bereits ein Vergleichsangebot gemacht, welches die Gegenseite aber abgelehnt habe. "Ja, da standen einige Dinge drin, die wir so nicht unterschreiben können", sagte Rechtsanwalt Theune dazu. Er sei aber verhandlungsbereit und an einer friedlichen Lösung interessiert.

Genau das bezweifelt Bernau. "Die wollen keinen regulären Mietvertrag, denn dann müssten sie sich ja daran halten", sagt der Eigentümeranwalt. Einen angebotenen Mietvertrag zu einem Quadratmeterpreis von 3,50 Euro hätten sie abgelehnt.

Nach der unrechtmäßigen Räumung am 22. Juni hatte es tagelang Krawalle und Randale gegeben; in der Politik brach Streit aus, wie mit den Linksextremisten umzugehen sei. SPD und Piraten erwogen Gespräche, was die CDU jedoch kategorisch ablehnte. Innensenator Frank Henkel (CDU) fuhr eine harte Linie und lehne einen Dialog mit den Straftätern ab. Über die Einstellung von Brandanschlägen lasse sich nicht verhandeln. Die Tatsache, dass die Räumung am 22. Juni vom Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, brachte jedoch Henkel und Polizeipräsident Klaus Kandt in Bedrängnis, denn die Polizei hatte diese Räumung geschützt.

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