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Baustadtrat Florian Schmidt sei nicht Schuld daran, dass der Eckwerck-Bau nicht kommt – so die vorläufige Rechtsauffassung der Richter.

© Britta Pedersen/dpa

Prozess um Holzmarkt-Streit: Richter stützt Baustadtrat Schmidt in Neubau-Klage

Die fünf Türme an Berlins Kultur-Hotspot Holzmarkt kommen nicht. Und die Planer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, sagt das Landgericht.

Das Projekt der Firma Eckwerk am Holzmarkt ist nicht an Florian Schmidt gescheitert, sondern an Problemen beim Lärmschutz, der Belichtung und damit letztlich auch den zu geringen Abständen zwischen den fünf Türmen. Der Bezirk hätte schon deshalb kein Baurecht erteilen können. Das jedenfalls ist die „vorläufige Rechtsauffassung“ der Richter am Landgericht Berlin. Am Freitag hatten sie die Klage auf Schadensersatz der Firma Eckwerk gegen das Land Berlin verhandelt. Das Urteil liegt noch nicht vor – aber alles deutet darauf hin, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, in dieser ersten Instanz.

Seit mehr als drei Jahren hatte sich die Fima um eine Baugenehmigung bemüht. Wegen der Hängepartie wurde ihr der Pachtvertrag gekündigt. Seither sitzen die Unternehmer auf den Planungskosten. Wäre die Klage erfolgreich, hätte das Berlin bis zu 50 Millionen Euro kosten können.

Niederschmetternd ist diese Entscheidung für die Geschäftsführer der „Eckwerk“ und Mitglieder der Holzmarkt-Genossenschaft, die diese Planung mit mehr als neun Millionen Euro finanziert hatten.

Streit um die „gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse"

Eckwerk-Anwalt Thorsten Krull hatte am Freitag vor dem Landgericht die Argumentation des Richters zurückgewiesen. Die „Planergemeinschaft“ habe dem Bezirk eine „200-seitige Studie übergeben“. Und „damit wurde der Nachweis gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erbracht.“

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Der Bezirk habe diese Ergebnisse aber unbearbeitet liegen gelassen. Und selbst wenn diese Belege nicht ausreichend gewesen sein sollten, habe niemand im Bezirk den Entwicklern mitgeteilt, welcher weitere Nachweise es bedürft hätte, damit die Baupläne bewilligt werden können. Die Architekten verstünden schließlich ihr Fach und hätten nachbessern können.

Aus Sicht der Eckwerk-Manager begannen die Probleme die mit dem Dienstantritt von Florian Schmidt in der Bauverwaltung von Friedrichshain-Kreuzberg. Weil der umtriebige Grünen-Politiker nicht mit dem Konzept gemischter Wohn- und Arbeitsverhältnissen anfangen können und stattdessen seine „eigene Agenda“ verfolge. Deshalb habe er das Grundstück einer landeigenen Gesellschaft übertragen wollen, die dort Sozialwohnungen bauen, lautet die Argumentation der Eckwerk-Anwälte.

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Auf dieses Narrativ ließ sich der Richter aber gar nicht ein. „Das Grundproblem ist die Lärmsituation“ und weil diese schon im Oktober 2017 Thema gewesen sei, wusste und „weiß die Klägerin, was zu tun ist“ – nämlich dieses Problem zu lösen.

Florian Schmidt äußert sich auf Twitter

Auf den Fluren des Landgerichts war zu hören, dass sich die Eckwerk nicht habe festlegen wollen, wo genau Wohnungen und wo Arbeitsplätze in den Häusern entstehen. Vor soviel Flexibilität steht das deutsche Baurecht.

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Zwar regte der Richter eine „Güteverhandlung“ an – eine Einigung zur Beseitigung des Rechtsstreits. Doch viel zu verhandeln, gab es aus Sicht des Justitiars von Friedrichshain-Kreuzberg nicht. Das Pendel von Justitias Wage war dafür wohl zu klar auf die Seite des Bezirks ausgeschlagen. Es stehe der Eckwerk frei sich die „Planungskosten von einem neuen Vorhabenträger erstatten“ zu lassen, also von einem Nachfolger bei der Bebauung. Es sei durchaus im Interesse des Bezirks, dass die Aufwendungen für „gute Planungsleistungen nicht aus dem Fenster rausgeschmissen werden“. Und dass gebaut wird.

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Genugtuung bei Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt. Auf den sozialen Netzwerken verbreitete er: „Auf Grundlage der heutigen mündlichen Verhandlung gehe ich davon aus, dass das Landgericht Berlin die Klage der Eckwerk Entwicklungs GmbH abweisen wird“. Nach dem vorläufigen Ergebnis „hat das Gericht kein Fehlverhalten des Bezirks oder meiner Amtsführung festgestellt“.

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