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Einer von vier Angeklagten im Zusammenhang mit dem Diebstahl der Goldmünze "Big Maple Leaf" aus dem Bode-Museum kommt zur Verhandlung.

© picture alliance/dpa

Prozess um Goldmünzenraub: „Sie haben null Komma null belastende Indizien“

Die Anwälte von Familie R. fordern Freispruch für die vier Angeklagten. Es gebe keine Beweise für den Goldmünzenraub.

Ein Goldsplitter an einem Schuh, ein Zettel mit aktuellen Goldpreisen – sie gehören für die Staatsanwaltschaft im Prozess um den Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum zu Beweisen, die gegen Ahmed R. sprechen.

Die beiden Verteidiger des 21-Jährigen konterten am Montag in ihren Plädoyers: „Sie haben null Komma null belastende Indizien.“ Freispruch beantragten sie deshalb vor dem Landgericht.

Der damalige Wachmann soll die Einbrecher mit Insiderwissen versorgt haben

Ahmed R. ist einer der vier Angeklagten, die für den spektakulären Coup verantwortlich sein sollen. Ahmed, Wayci und Wissam R., ein Brüderpaar und ein Cousin aus der arabischstämmigen Großfamilie R, sollen in der Nacht zum 27. März 2017 durch ein Fenster der Herren-Umkleidekabine in das Museum eingestiegen sein.

Mit Rollbrett, Seil und Schubkarre hätten sie das millionenschwere Goldstück zu einem Auto geschafft. Denis W., der vierte Angeklagte, soll als damaliger Wachmann im Museum die Einbrecher mit Insiderwissen versorgt haben.

Die Angeklagten zeigen sich seit mehr als einem Jahr eher gleichmütig

Die vier Angeklagten sind frei. Eher gleichmütig sitzen sie seit mehr als einem Jahr neben ihren Verteidigern. Der Staatsanwalt hat auf hohe Strafen plädiert – fünf bis sieben Jahre Haft wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall beantragte er. Die Münze ist bis heute verschwunden.

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Die Anwälte von Ahmed R. sagten, ein Goldsplitter an einem Schuh sage „nichts über die Wegnahme der Münze“. Sollten es tatsächlich die Schuhe ihres Mandanten sein, dann sei unklar, wann und wo der Partikel unter die Sohle kam. Splitter würden beim Zerteilen von Gold entstehen, nicht beim Wegtragen. „Am Tatort selbst gibt es nicht eine Spur, die auf Ahmed R. deutet“, erklärten die Verteidiger weiter.

Das Indiz spiele keine Rolle für die Wegnahme

Und der sogenannte Goldzettel? „Selbst wenn man unterstellt, dass es die Schrift von Ahmed R. ist, spielt das Indiz keine Rolle für die konkrete Wegnahme“, sagten die Anwälte.

Für den Fall, dass das Gericht zu einer Schuldfeststellung kommen sollte, stellten sie mehrere Beweisanträge – vorsorglich. Die Schuhe, die von den Ermittlern Ahmed R. zugeordnet wurden, und der Zettel mit den Goldkursen sollten auf DNA-Spuren untersucht werden. Es werde sich ergeben, dass neben Spuren von Ahmed R. mindestens die einer weiteren männlichen Person vorhanden sind.

Am Donnerstag werden die Schlussvorträge erwartet

Freispruch - das haben an den vorangegangenen Prozesstagen auch die Anwälte von Wayci und Wissam R. gefordert. Für Donnerstag werden die Schlussvorträge der Verteidiger von Denis W. erwartet. Nach bisherigen Planungen des Gerichts könnte ein Urteil am 20. Februar verkündet werden.

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