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Gregor S. vor Gericht.

© Jörg Carstensen/dpa

Update

Prozess um Attentat auf Berliner Arzt: Mörder von Fritz von Weizsäcker zu Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt

Gregor S. hat den Sohn des früheren Bundespräsidenten heimtückisch erstochen und einen Polizisten verletzt. Er wird in der Psychiatrie untergebracht.

Nach acht Verhandlungstagen steht für das Berliner Landgericht fest: Der Angeklagte ist des Mordes an dem Chefarzt Fritz von Weizsäcker und des versuchten Mordes an dem Polizisten Ferrid B. schuldig. Es verurteilt den 57-jährigen Lagerarbeiter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren. Er wird in der Psychiatrie der Maßregel untergebracht.

Gregor S. nimmt das Urteil zunächst mit unbewegter Miene zur Kenntnis. Er hatte in seinem Schlusswort erneut betont, dass er ein politischer Attentäter sei, nicht geisteskrank. Er habe mit seinem Anschlag den Staat herausgefordert. „Ist ja logisch, dass ich von Anfang an keine Chance hatte.“ Das psychiatrische Gutachten sei „tendenziös“.

Der Tod kam aus dem Nichts

Ihr Plädoyer für den Prozess am Mittwoch hatte die Staatsanwältin mit den Worten eröffnet: Für Fritz von Weizsäcker kam der Tod aus dem Nichts. Es war ein ganz normaler Arbeitstag gewesen für den Chefarzt, 59 Jahre alt, Vater von vier Kindern, als ihn das Attentat „kalt erwischt“ habe. „Fritz von Weizsäcker hatte nicht mal Zeit, die Arme zu heben“, sagt Silke van Sweringen. 

Für den Mord an dem Professor und versuchten Mord an einem Polizisten forderte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 34 Jahre alte Beamte Ferrid B., der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt. Weil der Angeklagte vermindert schuldfähig, aber immer noch gefährlich sei, beantragte van Sweringen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Gregor S. hatte Fritz von Weizsäcker, jüngster Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrages in der Schlossparkklinik erstochen. Für den Chefarzt konnte es keine Rettung geben: Die tödliche Stichwunde in den Hals war laut Gutachten 14 Zentimeter lang.

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Der Angeklagte hat gestanden, ohne Reue zu zeigen. „Ich bin froh, dass er tot ist“, erklärte Gregor S., der 57-jährige Lagerarbeiter aus Andernach, Rheinland-Pfalz, am zweiten Prozesstag. Er habe die Familie des Getöteten gehasst. 

Für die Anklägerin ist dieses Motiv nur vorgeschoben. Tatsächlich sei es ihm immer nur um sich selbst und sein verpfuschtes Leben gegangen. „Zweifellos handelt es sich um keinen politischen Mord“, sagt van Sweringen. Und mit Agent Orange habe der Mediziner „überhaupt nichts zu tun“ gehabt. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

„Die Tat eines Zwangsgestörten“

In seinem Geständnis hatte Gregor S. behauptet, dass er den früheren Bundespräsidenten seit mehr als 30 Jahren gehasst habe, weil dieser in den 60er Jahren für einen Chemiekonzern gearbeitet hatte. Über die Firma berichtete der „Spiegel“ in den 90er-Jahren, sie habe Vorprodukte des Entlaubungsmittels Agent Orange hergestellt, das von der US Army im Vietnamkrieg eingesetzt wurde – was die Firma unter Verweis auf einen Untersuchungsausschuss bis heute bestreitet.

Aufgrund der damaligen Berichte macht Gregor S. die Familie Weizsäcker für die Folgeschäden, für Todesfälle, schwere Krankheiten, Fehlgeburten und Missbildungen, verantwortlich.

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Nichts als Unsinn, sagt Nebenklagevertreter Roland Weber, der die minderjährigen Kinder des Opfers vertritt. Wer wirklich töten wolle, brauche dazu nicht 30 Jahre. In seinen letzten Lebensjahren wäre Richard von Weizsäcker als Ruheständler in Dahlem ein leichtes Ziel gewesen.

Das Motiv sei vorgeschoben, der Anschlag die Tat eines Zwangsgestörten. Jetzt hält Gregor S. nichts mehr. „Was Sie da reden ist richtige Scheiße“, ruft er. Nur der Vorsitzende Richter Matthias Schertz brüllt dann noch lauter, um den Angeklagten zur Ruhe zu bringen.

Der Angeklagte sei noch gefährlich, sagen die Kläger

Auch der Anwalt von Beatrice von Weizsäcker, die Schwester des Getöteten schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Hauptverhandlung habe sehr eindrücklich bewiesen, dass der Angeklagte noch gefährlich sei und sich sein „Hass auf die ganze Familie Weizsäcker“ beziehe. 

Laut Gutachter war Gregor S. in seiner Steuerungsfähigkeit ganz erheblich beeinträchtigt. Er leide unter einer Zwangsstörung und Persönlichkeitsstörung. Das wollten Ferrid B. und sein Anwalt aber nicht gelten lassen. „Der Angeklagte war voll schuldfähig.“ Sie forderten eine lebenslängliche Gefängnisstrafe für Gregor G. Und die besondere Schwere der Schuld.

Gregor S. sieht sich selbst als politischer Attentäter

Seit dem Anschlag besteht Gregor S. darauf, nicht geisteskrank, sondern ein politischer Attentäter zu sein. In diesem Sinne plädierte auch sein Verteidiger Alexander Wendt: Bei der Prognose sei das Gutachten „auffällig blass“ gewesen. Sein Mandant habe beschrieben, dass er seit der Tat „eine Erlösung, Entlastung“ gespürt habe. „Das Thema scheint mir erledigt zu sein.“

Sein Mandant habe ferner glaubhaft gemacht, dass er den Polizisten nie habe töten wollen. Er beantragte, seinen Mandanten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer langjährigen Haftstrafe zu verurteilen.

Gregor S. will Revision gegen das Urteil einlegen

Noch einmal schaut der Vorsitzende Richter Matthias Schertz in seiner Urteilsbegründung zurück auf das Leben des Angeklagten aus Andernach, Rheinland Pfalz. Ein Einzelgänger, Sonderling, der unter Wasch- und Reinlichkeitszwängen litt, dabei aber seine Wohnung verkommen ließ und keine festen sozialen Bindungen pflegte. Seit 2013 arbeitete er bei Amazon im Lager.

Als sich der Mietkonflikt mit seinem Hausverwalter zuspitzte, sei Gregor S. nach Berlin gefahren, um Fritz von Weizsäcker zu töten. Der Professor sei „völlig arg- und wehrlos“ von dem Angriff überrascht worden, ein Arzt, „überhaupt nichts“ mit Politik oder Agent Orange zu tun gehabt habe. Ein Vater von vier Kindern, von seiner Familie und Lebensgefährtin geliebt. „Das aber ist Herrn S. alles egal.“

Das psychiatrische Gutachten habe ergeben, dass der Angeklagte aufgrund einer Zwangsstörung erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, überhaupt nicht krankheitseinsichtig und weiterhin gefährlich sei. Deshalb werde er zeitlich unbestimmt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Nach Angaben seiner Verteidiger ist Gregor S. fest entschlossen: Er will gegen das Urteil Revision einlegen.

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