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Vor Gericht: Der Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Prozess des Landgericht Neuruppin. Der inzwischen 101-jährige ehemaligen KZ-Wachmann soll laut Anklage zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen in 3518 Fällen geleistet haben.

© Fabian Sommer/dpa

Prozess in Neuruppin gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann: Gefordertes Strafmaß „unverhältnismäßig, niedrig und schmerzlich“

Internationales Auschwitz-Komitee kritisiert: Zu viele NS-Täter blieben unbehelligt. Zugleich bewertet es Aufklärungswillen des Neuruppiner Gerichts positiv.

Das Internationale Auschwitz-Komitee hält die Ahndung von Verbrechen der Nationalsozialisten trotz laufender Prozesse für unzureichend. „Bei den Überlebenden bleibt mit Blick auf die deutsche Nachkriegsjustiz und die Ahndung der Verbrechen in den Konzentrationslagern Empörung und Bitterkeit, weil die allermeisten Täter von der Justiz unbehelligt geblieben sind und völlig ungestört in Deutschland leben konnten“, sagte der geschäftsführende Vizepräsident Christoph Heubner. Mit Blick auf den Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen sprach er dem Landgericht Neuruppin zugleich Anerkennung für den Aufklärungswillen aus.

Dem 101-Jährigen wird Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen vorgeworfen

Der heute 101-Jährige soll als damaliger SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen der Anklage zufolge von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben. Bisher bestreitet der Angeklagte, dass er in dem KZ überhaupt tätig war. Er gab an, er sei in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) tätig gewesen. Er war 1941 als sogenannter Volksdeutscher von Litauen nach Deutschland umgesiedelt worden. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin verweist auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Sie fordert fünf Jahre Haft für den Angeklagten.

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Das geforderte Strafmaß hat nach Ansicht des Vizepräsidenten symbolischen Charakter „angesichts dessen, was in Sachsenhausen geschehen ist und woran der Angeklagte mehr als offensichtlich seinen Anteil hatte“. Das Strafmaß sei im Blick auf die angeklagte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen „unverhältnismäßig, niedrig und schmerzlich für die Überlebenden und deren Angehörige“. „Die Überlebenden haben immer darauf hingewiesen, dass auch der kleinste Aufseher in jeder Minute im Lager Herr über ihr Leben und ihren Tod war und dass auch der kleinste Aufseher im großen Rad der Vernichtung und des Terrors unentbehrlich war“, sagte Heubner.

Eine Antwort auf das Schweigen und Leugnen der Täter

Die Überlebenden und ihre Angehörigen hätten im Prozess gesprochen, der Angeklagte habe geschwiegen und geleugnet, sagte Heubner. „Und so ist diese Forderung der Staatsanwaltschaft für die Überlebenden auch eine Anerkennung ihres Leids und eine Antwort auf das Schweigen und Leugnen auch dieses SS-Täters, mit dem sie seit vielen Jahrzehnten immer wieder schmerzlich konfrontiert sind.“

An diesem Montag wird in dem Prozess das Plädoyer von Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther erwartet. Vor dem Landgericht Itzehoe läuft derzeit ein Prozess gegen eine mutmaßliche frühere Sekretärin im KZ Stutthof. Der 96-jährigen Frau wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11 000 Fällen vorgeworfen. (dpa)

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