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Ein 32-Jähriger steht vor dem Berliner Landgericht, weil er seine Freundin erstochen hatte.

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Prozess am Landgericht Berlin: Mann wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt

Schon vor der Tat hatte er sein Opfer gestalkt, schließlich erstach der 32-Jährige seine Ex-Freundin. Nun ist er wegen Mordes angeklagt.

Sie hatte richtig reagiert, als ihr Ex-Freund keine Ruhe geben wollte. Die 32-Jährige zeigte seine Nachstellungen bei der Polizei an. Maria M. erwirkte eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, sie übernachtete zuletzt bei ihrer Schwester. Es half ihr nicht. Nelson B. tauchte immer wieder in ihrer Nähe auf. Im Dezember 2018 stach er mit einem Messer zu, als sie das Haus verließ. Er habe die Tat begangen, „weil die Geschädigte aus seiner Sicht mit dem Tod bestraft werden musste“, heißt es in der Anklage. Wegen Mordes steht der 33-Jährige seit Mittwoch vor dem Landgericht.

Nelson B. und Maria M. hatten sich im Volkspark Friedrichshain über ihre Hunde kennengelernt – etwa zweieinhalb Jahre vor dem Verbrechen, hieß es am Rande des Prozesses. Als sie dann ein Paar mit getrennten Wohnungen waren, sei es Nelson B. bald um Kontrolle gegangen. Aus Eifersucht. Anfang 2018 habe das angefangen.

Maria M. sei als Abteilungsleiterin tätig gewesen, hieß es weiter. Eine Frau mit einem großen Freundeskreis. B. war den Angaben zufolge eher das Gegenteil - ohne Job, kaum Familie. Der Justiz ist er bekannt. Wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs erhielt er sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit läuft bis November 2019.

Trotz Verfügung wurde sie immer weiter von ihm gestalkt

Maria M. trennte sich im September 2018 von dem Mann. Nelson B. aber wollte das den Ermittlungen zufolge nicht akzeptieren. Er habe vor ihrem Haus gestanden, sie bei der Arbeit aufgesucht, ihr immer wieder Nachrichten geschickt. Im Oktober gab es die erste Anzeige gegen ihn, es folgte eine einstweilige Verfügung. Weil sich B. nicht an Auflagen gehalten haben soll, seien Polizisten auf den Mann aus Prenzlauer Berg zugegangen, hätten Gefährderansprachen durchgeführt.

Vier Fälle von mutmaßlicher Nachstellung und drei Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz sollen bis Ende November in den Akten festgehalten worden sein. Die Polizei habe sogar angeregt, die Bewährung aufzuheben und Haftbefehl gegen B. zu erlassen. Gekommen sei es dazu nicht mehr.

Am Morgen des 8. Dezember lauerte Nelson B. laut Anklage seiner Ex-Freundin auf. Sie war auf dem Weg zur Arbeit und trat um 6.05 Uhr vor das Wohnhaus ihrer Schwester in Zehlendorf. Plötzlich sei B. aus der Dunkelheit getreten. Der 33-Jährige habe unvermittelt mit einem Steakmesser auf sie eingestochen. „Er war der Auffassung, die Geschädigte habe sein Leben kaputt gemacht.“ Weil sie nach der Trennung „sein Vertrauen missbraucht und ihn wegen wiederholter von ihr nicht gewollter Kontaktversuche angezeigt hatte“.

Mit Wucht soll er auf die arg- und wehrlose Frau eingestochen haben. Die Spitze der Klinge sei in ihrem Kopf steckengeblieben. Ihre Schwester hörte die Schreie. Sie alarmierte Rettungskräfte und versuchte verzweifelt, der stark Blutenden zu helfen. Maria M. starb wenige Minuten später. Nelson B. flüchtete zunächst. Als er sich Stunden später bei der Polizei stellte, soll er gestanden haben. Ohne erkennbare Reue. Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Verteidiger kündigte an, dass sich B. voraussichtlich am 13. August äußern werde.

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