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Wolfgang K. muss sich vor dem Berliner Landgericht verantworten.

© dpa

Prozess am Berliner Landgericht: Gerichtsvollzieher wegen Veruntreuung vor Gericht

Wolfgang K. soll als Obergerichtsvollzieher in fast 2500 Fällen Gebühren für sich abgezweigt haben. Der Prozess begann mit einem Geständnis.

Der Mann mit dem Kuckuck wurde nach jahrelangem Schwindel selbst ein Fall für die Vollstreckung: 2452 Mal soll Wolfgang K. in seiner Tätigkeit als Obergerichtsvollzieher bei einem Amtsgericht erhobene Gebühren für sich abgezweigt haben. Rund 250.000 Euro seien zusammengekommen, heißt es in der Anklage. Der Prozess gegen den 65-Jährigen hat am Montag vor dem Landgericht Berlin mit einem Geständnis begonnen. Allerdings habe K. mit rund 141.000 Euro deutlich weniger Geld veruntreut, erklärte der Anwalt.

Wolfang K. war ein geachteter Beamter. Als Steueranwärter begann er vor 45 Jahren. Rund 25 Jahre war er dann mit Zwangsvollstreckungen befasst, seit 2004 als ein Obergerichtsvollzieher. Ab 2007 aber habe K. öffentliche Gelder "gewerbsmäßig" veruntreut, so die Anklage. Gerichtsvollziehergebühren habe er immer wieder für sich behalten - zur Verschleierung über eine doppelte Buchführung.

Sein kriminelles Treiben blieb jahrelang unentdeckt. Im Frühjahr 2011 kam K. dann eine Prüfungsbeamtin auf die Schliche. Im Oktober 2011 wurde Strafanzeige gegen ihn erstattet. Bei gekürzten Bezügen wurde er suspendiert und klagte dagegen – ohne Erfolg. In einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht einigte man sich unter Berücksichtigung der von K. geleisteten Arbeit auf eine Rückzahlung von 141.000 Euro. Das Geld musste per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Es befand sich auf Konten des heutigen Ruheständlers.

Vor Gericht zeigte sich K. zunächst zurückhaltend. „Er räumt die Vorwürfe ein und wird am nächsten Verhandlungstag mehr sagen“, erklärte sein Verteidiger. Vor der Saaltür sagte der Anwalt, sein Mandant habe in einer Situation mit den Taten begonnen, als er „privat überfordert und beruflich komplett überlastet“ gewesen sei. Er sei quasi in den Schwindel "gerutscht".

Erst bei einer Gelegenheit. „Dann schleicht sich das ein“, sagte der Anwalt weiter. Gläubiger hätten sich aber nie beschwert, weil K. diese Gelder stets ausgezahlt habe. Auf den Prozess musste K. wegen Überlastung der Justiz lange warten. Das Gericht hat ihm nun bei einem umfassenden Geständnis maximal zwei Jahren Haft auf Bewährung in Aussicht gestellt. Der Prozess geht am 2. Mai weiter.

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