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In den Gemeinschaftsschulen gibt es keine leistungsdifferenzierten Lerngruppen, sondern nur binnendifferenzierte.

© DPA

Projekt von Rot-Rot-Grün in Berlin: CDU fürchtet wegen Gemeinschaftsschule um Wahlfreiheit

Rot-Rot-Grün will die Gemeinschaftsschule in Berlin gesetzlich als Regelform verankern. Die Opposition warnt davor – und stellt andere Forderungen.

Die rot-rot-grüne Koalition plant einige folgenschwere Änderungen zum Schulgesetz, die an diesem Donnerstag im Schulausschuss des Abgeordnetenhauses debattiert werden sollen. Am Mittwoch meldete sich die CDU-Fraktion mit ihren Bedenken zu Wort. Im Mittelpunkt steht dabei das Koalitionsvorhaben, die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulform gesetzlich festzuschreiben.

„Warum muss die Gemeinschaftsschule, deren Erfolg nach den Studien nicht eindeutig bewiesen ist, überhaupt als Regelform ins Schulgesetz?“, fragt CDU-Bildungsexpertin Katrin Schultze-Berndt. Sie weist zudem auf eine Folge dieser Änderung hin: Eltern werde es künftig nicht möglich sein, der Zuordnung zu einer Gemeinschaftsschule aufgrund des Einschulungsbereiches zu widersprechen. Das sei nicht hinnehmbar, da „viele Eltern diese Schulform ablehnen“, berichtet die langjährige Bildungsstadträtin von Reinickendorf. Ein Ausweichen in andere Einschulungsbereiche sei mangels freier Plätze oftmals nicht möglich. Die rot-rot-grüne Koalition hingegen verweist auf bisher gute Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2016.

Zudem bemängelt die CDU, dass die Bezirke bei der Genehmigung von inklusiven Schwerpunktschulen nicht mitreden können: „Das geht gar nicht, denn der Bezirk muss gegebenenfalls bauliche Veränderungen vornehmen“, begründet Schultze-Berndt ihr Beharren auf einem bezirklichen Mitspracherecht.

Darüber hinaus weist die CDU darauf hin, dass keine Schwerpunktschulen für verhaltensauffällige Kinder geplant seien (§ 37a). Das seien aber genau jene Schüler; "die im Schulalltag nicht zurechtkommen, den Unterricht sprengen und damit nicht nur sich selbst, sondern auch der gesamten Lerngruppe und den Lehrkräften Probleme bereiten“. Hier müssten zwingend Angebote geschaffen werden. Tatsächlich wurden die Schulen für Kinder mit "emotional-sozialem Förderbedarf" fast alle abgewickelt. Eine der letzten ist die Neuköllner Schule an Windmühle. Ersatzweise schicken manche Bezirke die besonders schweren Fälle in brandenburgische Heime.

Kritik an der einjährigen Probezeit der Gymnasien

Die umfangreiche Schulgesetzänderung betrifft viele verschiedene Bereiche, die nun in einem Rutsch beschlossen werden sollen. Die CDU wird bei der Gelegenheit noch weitere Themen zur Diskussion stellen, die ihr wichtig sind und die sie zuletzt im März im Rahmen ihrer Wochenendklausur präsentierte. Dazu gehört das Losverfahren für die Oberschulen, was die Christdemokraten ablehnen. Sie wollen, dass stattdessen alle Plätze nach Leistung vergeben werden.

Zudem hält die CDU an ihrer Forderung fest, an den Gymnasien die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss abzuschaffen und die Probezeit an Gymnasien auf ein halbes Jahr zu verkürzen: Die CDU bezieht sich auf Lehreraussagen, wonach sie "bereits nach der ersten Hälfte des Schulhalbjahres "eine Einschätzung haben, wer das Probejahr besteht".

Ungeeignete Schüler hätten einen "sehr langen Leidensweg", bis der Schulwechsel erfolgt, kritisiert Schultze-Berndt. Aufgrund fehlender freier Plätze in bestehenden Klassen müssten zudem immer wieder Rückläuferklassen gebildet werden, in denen lauter Schüler mit Misserfolgserlebnissen zusammenkämen: "Das würde Frustrationserlebnisse und unglückliche Klassenzusammensetzungen verhindern und die Suche nach Standorten für die wenige beliebten Rückläuferklassen ersparen", führt die Christdemokratin aus.

Der gesamte Entwurf zur Schulgesetzänderung kann hier nachgelesen werden.

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