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Der Uferweg in Groß Glienicke ist von Anwohnern teils gesperrt. Das soll sich ändern – zumindest für Fußgänger.

© Andreas Klaer

Potsdamer Uferwegestreit: Etappensieg: Wegerecht für Potsdam

Brandenburgs Innenministerium entscheidet im ersten Enteignungsfall zugunsten der Stadt Potsdam. Doch der Streit könnte noch Jahrzehnte dauern.

Von Peer Straube

Im Potsdamer Uferwegestreit hat die Stadt einen ersten Teilerfolg errungen. Konkret geht es um den Groß Glienicker See, den Anrainer seit mehr als acht Jahren in Teilen gesperrt halten, für den es aber – im Gegensatz zum ebenfalls teilweise gesperrten Griebnitzseeufer – einen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt.

Auf der Grundlage dieses B-Plans, der einen komplett öffentlichen Uferweg vorsieht, hat Brandenburgs Innenministerium als zuständige Behörde jetzt in einem ersten von insgesamt 20 Enteignungsverfahren gegen Seeanrainer zugunsten der Kommune entschieden. Das gab Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) am Donnerstag bekannt.

Wegerecht statt Enteignung

Demnach muss der betroffene Grundstückseigentümer der Stadt ein Wegerecht einräumen, das im Grundbuch verankert wird. Dieses erlaubt der Stadt, einen drei Meter breiten Uferweg anzulegen, der von Fußgängern, nicht aber von Radfahrern benutzt werden darf.

Die für den Weg nötige Fläche wird also nicht enteignet, sondern bleibt Eigentum des betroffenen Anrainers. Eine Entschädigung muss die Stadt trotzdem zahlen. Laut Jakobs werden acht Euro pro Quadratmeter fällig – der Preis für öffentliche Grünflächen. Sollte der Eigentümer den Bescheid akzeptieren, wolle das Ministerium in ähnlicher Weise auch bei den anderen 19 noch anhängigen Verfahren vorgehen, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker auf Anfrage.

Ob das aber so kommt, ist fraglich. Die betroffenen Eigentümer könnten sich gegen den Bescheid durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof klagen, sagte Potsdams Rechtsamtschefin Karin Krusemark. In diesem Fall würden bis zu einem in voller Länge begehbaren Uferweg wohl noch mindestens zehn Jahre vergehen. Beobachter rechnen sogar mit einem deutlich längeren Zeitraum.

Jakobs wertete die Entscheidung des Ministeriums dennoch als deutlichen Erfolg. „Mich freut das außerordentlich“, sagte er. Der Rathauschef geht davon aus, dass in den anderen 19 Fällen ebenfalls zugunsten der Stadt entschieden werde.

Teile des Seeufers seit 2009 für die Öffentlichkeit gesperrt

Das kann aber noch dauern. Zwar will Brandenburgs Innenministerium noch im Januar die anderen 19 Grundstückseigentümer, die sich einem Wegerecht verweigern, anschreiben und ihnen empfehlen, sich dem „Musterverfahren“ anzuschließen. Sollte jedoch einer der Eigentümer – wovon alle Beteiligten ausgehen – gegen den Uferweg bis zur letzten Instanz klagen, wolle man die entsprechenden Urteile abwarten, sagte Decker.

Langwierig ist das Verfahren ohnehin. Seit 2009 sind Teile des Seeufers für die Öffentlichkeit gesperrt. Nachdem Gespräche über ein Wegerecht scheiterten, beantragte die Stadt beim Innenministerium 2013 die Enteignungen. Das Land schickte die Stadt jedoch noch einmal an den Verhandlungstisch. In lediglich acht Fällen einigten sich beide Seiten gütlich, über 19 muss das Land entscheiden.

Wesentlich düsterer sieht es für die Stadt am Griebnitzsee aus. Ein Mediationsverfahren mit sperrenden Anrainern ist praktisch gescheitert, sodass wohl die Justiz wieder das Wort hat. Mehrere Anrainer haben gegen den neuen Bebauungsplan geklagt. Den ersten hatten die Gerichte bereits vor Jahren gekippt.

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