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Sisyphusarbeit: Die Busspur in der Hauptstraße ist häufig zugeparkt.

© Jörn Hasselmann

Update

Polizeipräsidium verwirrt mit Aussage: Falschradler gefährlicher als Falschparker?

Das Polizeipräsidium sagt, Radfahrer seien selbst schuld an der Gefahr durch Falschparker - ein Widerspruch zur eigenen Abschleppaktion und Senator Geisel.

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Radfahrer sind selbst schuld daran, dass sie auf zugeparkten Radwegen in Gefahr geraten. Das ist die Sicht des Polizeipräsidiums Berlin, die es in einer schriftlichen Stellungnahme vom 23. Mai darlegte. Nicht die geparkten Autos, sondern das rücksichtslose Umfahren der Radler bringe sie selbst und andere in Gefahr, heißt es in dem dreiseitigen Schreiben. Das bekam ein Aktivist, der sich über die Weigerung von Polizisten beschwert hatte, trotz offensichtlicher Gefährdung Falschparker abschleppen zu lassen.

Damit konterkariert das Präsidium nicht nur die eigene Ankündigung zur derzeitigen „Abschleppwoche“ gegen Falschparker. Darin ist von „gefährlichen Folgen“ für Radfahrer durch Falschparker auf Radwegen die Rede. Das Schreiben widerspricht auch explizit Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD). Er wurde im Mai 2016 in einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums als damaliger Verkehrssenator so zitiert: „Was nützt jedoch der beste Radweg, wenn er nicht uneingeschränkt genutzt werden kann? Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zwingen die Radfahrenden oft zu gefährlichen Ausweichmanövern. Das darf nicht sein und das nehme ich nicht hin.“

In dem Brief teilt das „Beschwerdemanagement“ des Polizeipräsidiums dagegen mit: „Die Aussage, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge Radfahrende oft zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen, ist so nicht korrekt.“ Die StVO verlange, Hindernisse so zu umfahren, dass niemand behindert oder gefährdet werde. Es sei „jedoch häufig zu beobachten“, dass Radfahrende die Hindernisse ohne Rückblick und Richtungsanzeige umfahren. „Erst dadurch kann es zu gefährlichen Situationen (...) kommen.“

Mir wäre es viel lieber, wenn die Polizei einfach ganz simpel ihrer Arbeit nachgeht und Fahrzeuge abschleppen lässt, die Fahrwege, Busspuren und Kreuzungen zu parken. Kann die Polizei eigentlich noch etwas anderes als 'Aktionswochen'?

schreibt NutzerIn Lemming42

Polizei sieht Abschleppen nicht als Kernaufgabe

Das Schreiben wurde als Stellungnahme des Präsidiums im Zuge einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeiabschnitt 16 (östlicher Prenzlauer Berg) verfasst. Die Beschwerde hatte der Anwohner Lennart Buggert im April bei Innensenator Geisel eingelegt. [Hier unser exklusiver Bericht im Leute-Newsletter Pankow, den Sie hier auch kostenlos bestellen können.] Buggerts Ansicht nach weigerten sich Polizisten des Abschnitts in der Regel, Falschparker trotz Gefährdung anderer abschleppen zu lassen. Damit würden sie die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 des Polizeipräsidiums missachten. Darin weist das Präsidium seine Dienstkräfte konkret an, in welchen Fällen Falschparker abgeschleppt („umgesetzt“) werden sollen und wann nicht.

Doch nun distanzierte sich das Polizeipräsidium nach Prüfung der Beschwerde von seiner eigenen Anweisung aus dem Jahr 2014. Diese sei nicht als starre Anweisung zu verstehen, sondern solle den Mitarbeitern lediglich "Handlungssicherheit" bei Falschparkern geben, heißt es in dem Schreiben: "Ein Rechtsanspruch für Bürgerinnen und Bürger auf ein bestimmtes Verwaltungshandeln lässt sich daraus nicht ableiten. Grundsätzlich entscheidet jede Dienstkraft eigenverantwortlich, welche gefahrenabwehrende Maßnahme zu treffen ist.“ Zwar stuft das Polizeipräsidium das Falschparken auf Busspuren und Radwegen auch 2019 noch offiziell als „eilbedürftigen“ Einsatz ein, bei dem die Gefährdung gemäß der Geschäftsanweisung schnellstmöglich zu beseitigen ist. Dennoch habe die Beseitigung der Falschparker bei der Berliner Polizei „nicht die höchste Priorität“ und sei auch „nicht die Kernaufgabe“.

In dieser Woche will die Berliner Polizei dennoch wieder verschärft gegen Falschparker auf Radwegen und Busspuren vorgehen. Von Montag bis Freitag sind Polizei, BVG und Ordnungsämter gegen das „verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren sowie in zweiter Reihe“ im Einsatz. Dazu wurden Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und -schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden – zum Beispiel in der Schlüterstraße in Charlottenburg. „Verstöße werden konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 Euro geahndet“, heißt es weiter. Die Aktion gibt es regelmäßig in der ersten Juniwoche sowie im Oktober.

Aktivisten fordern härteres Vorgehen

Verkehrsaktivisten fordern die Polizei aber auf, nicht nur im Rahmen von Aktionswochen, sondern dauerhaft Härte zu zeigen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) ruft in dieser Woche zu einer bundesweiten „Falschparker-Aktionswoche“ auf. Falschparker sollen „kreativ“ markiert werden. Die Polizei unterstützt die Intention, wie sie mitteilte, warnt aber vor strafrechtlich relevanten Aktionen.

Das Fazit der Polizei nach einer vorangegangenen Aktion stützt die Forderungen der Aktivisten: Zwar werden beim Eintreffen von Streifenwagen schnell falsch geparkte Autos weggefahren, „genauso schnell sind diese aber auch wieder blockiert, wenn die Streifen außer Sichtweite sind“, so das Präsidium. Kürzlich haben Verkehrsaktivisten eine Petition für deutlich höhere Bußgelder gestartet. Verkehrsverbände wie der VCD und Changing Cities fordern deutlich höhere Bußgelder und kritisieren die aktuellen Bußgelder als lächerlich niedrig, der europäische Durchschnitt liege bei 100 Euro.

Im Oktober 2018 wurden bei der letzten Falschparker-Aktion der Polizei insgesamt 7515 Verstöße geahndet, 370 Autos wurden „zur Gefahrenabwehr“ abgeschleppt. Im gesamten Jahr wurden nach Polizeiangaben gut 130.000 Verstöße (auf Busspuren, Radwegen und in zweiter Reihe) geahndet. Bei 52 Wochen im Jahr sind das 2500 Verstöße pro Woche. In den „Aktionswochen“ wird also nur die dreifache Menge Anzeigen erreicht. Kurz nach der Aktionswoche im Oktober 2018 hatte hatte die BVG eine Buslinie in Friedrichshain eingestellt – wegen Falschparkern.

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