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Update

Polizeieinsatz in Wedding: Hunderte protestieren gegen Zwangsräumung

In der Dubliner Straße ist eine WG am Dienstagmorgen zwangsgeräumt worden. Begleitet wurde das von einer kleinen Demonstration gegen Verdrängung.

In Wedding ist am Dienstagmorgen eine Zwangsräumung durch ein Polizeiaufgebot begleitet worden. Wie der Einsatzleiter mitteilte, handelte es sich um ein Amtshilfeersuchen des Gerichts im Zuge einer Räumungsklage. Der Einsatz sei friedlich verlaufen.

Nach Angaben der Polizei waren am Dienstagmorgen rund 200 Menschen vor Ort.
Nach Angaben der Polizei waren am Dienstagmorgen rund 200 Menschen vor Ort.

© Paul Zinken/dpa

Die Räumung der Wohnung, in der eine WG eingemietet war, wurde laut Polizei ausgeführt. Das Bündnis "Zwangsräumung verhindern" schrieb am Morgen auf Twitter: "Leider wurde die Zwangsräumung gewaltsam durchgesetzt. Der Protest und die Blockade waren trotz der Uhrzeit großartig!"

Laut des Einsatzleiters begann der Einsatz gegen sechs Uhr und endete gegen 9.20 Uhr. Rund 60 Beamte der Berliner Polizei waren im Einsatz, Eingriffe oder Festnahmen habe es nicht gegeben. Die Beamten hätten eine Gerichtsvollzieherin dabei unterstützt, die Übergabe der Wohnung an die Eigentümerin durchzuführen. Diese erfolgte demnach innerhalb von etwa zehn Minuten.

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Die Räumung wurde von Protesten begleitet. Der Linken-Abgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende Tobias Schulze postete am Morgen Fotos auf Twitter, die zeigen, wie sich Menschen an der Glasgower Straße Ecke Dubliner Straße versammeln.

Laut einem der von der Räumung betroffenen WG-Bewohner, Florian H., hätten Protestierende beide Zugänge zum Eckhaus in der Dubliner Straße und Glasgower Straße durch Proteste und durch eine Sitzblockade verstellt. Polizeibeamte seien nicht dagegen vorgegangen, stattdessen aber über ein anderes Haus und dessen Hof in den Hof der Dubliner Straße 8 gelangt.

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Aus den Gegenprotesten vor Ort formierte sich laut Polizei schließlich ein Aufzug mit einigen hundert Teilnehmern, der zum Leopoldplatz führte. Ein Foto des Abgeordneten Schulze zeigt Demonstrierende, die mit Plakaten die Straße entlang ziehen. Die Teilnehmerzahl lag nach Angaben der Polizei am Morgen im niedrigen dreistelligen Bereich.

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Der Räumung vorausgegangen waren laut Florian H. längere Rechtsstreitigkeiten: Der WG sei unterstellt worden, dass es Untervermietungen gab und Bewohner gewechselt hätten. Mehrere Kündigungen und Räumungsversuche seien abgewendet worden. In seinem Blog rief das Bündnis "Zwangsräumung verhindern" dazu auf, die Räumung zu stoppen.

Hintergrund ist demnach, dass das Haus in der Dubliner Straße 8, in dem die betroffene WG lebte, 2012 an die Firma "Großvenediger GmbH" verkauft worden sei, wie es in dem Blog heißt. "Es folgten falsche Betriebskostenabrechnungen, absurde Vorwürfe und mehrere fehlerhafte Kündigungen. Jeder Versuch, sich mit der Hausverwaltung zu einigen wurde, von ihr abgeblockt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit gab das Gericht der Kündigung statt."

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Gemeldet ist die Großvenediger GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg. Vertreten werde sie, sagt Florian H., durch die Hausverwaltung Martina Schaale. Das Unternehmen wirbt auf seiner Webseite damit, als Service "Klagen im Urkundenprozess / Einleitung von Räumungsklagen" anzubieten. Bereits 2015, sagt H., habe die Hausverwaltung versucht, der WG wegen angeblicher Mietschulden zu kündigen.

Die WG habe wegen eines Wasserschadens die Miete nach Ankündigung um zehn Prozent gemindert. Die Hausverwaltung habe die Minderungen als Mietschulden verbucht. "Zusätzlich haben sie Schulden von 6000 Euro dazu erfunden", sagt H. Vor Gericht habe die Hausverwaltung diese Schulden nicht aufschlüsseln können. Auf eine Anfrage des Tagesspiegels reagierte die Hausverwaltung bisher nicht.

Vor Gericht sei der WG in allen Punkten recht gegeben worden, nur nicht in Bezug auf die Mietminderung wegen des Wasserschadens, sagt H. "Wir hätten die Mietminderung der Abtrocknungsgeschwindigkeit des Wassers anpassen sollen", sagt H. Somit hätten sich durch die zu hoch berechnete Mietminderung ein Rückstand von zwei Monatsmieten ergeben - Grund für eine Kündigung. Die WG sei in Berufung vor dem Landgericht Berlin gegangen. Das Urteil sei wegen schwerer Verfahrensfehler gekippt worden. Für eine Auskunft war das Amtsgericht Charlottenburg bis zum Nachmittag nicht zu erreichen.

Nicht WG, sondern "Personenmehrzahl"

Ein weiteres Mal, so die Darstellung des Mieters, habe die Hausverwaltung vor Gericht behauptet, die WG habe keine Kaution bezahlt. Das habe diese jedoch widerlegen können. Schließlich habe die Hausverwaltung beschlossen, einen Mieterwechsel im Jahr 2016 zum Kündigungsgrund zu machen.

Zwar dürfen laut gängiger Rechtssprechung WGs Mitglieder tauschen. Auch, sagt H., seien alle Mitglieder Hauptmieter gewesen. Allerdings sei die Gruppe vor Gericht zu einer "Personenmehrzahl" erklärt worden - nicht zu einer WG. Dementsprechend sei der Mitbewohnerwechsel nicht rechtens gewesen. "Das Gericht hat die Begründung der Hausverwaltung wieder eins zu eins übernommen", sagt H.

Eine Berufung, die die WG einreichte, sei nicht zugelassen worden. Eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gruppe daraufhin ohne nähere Begründung abgelehnt worden. Daraufhin habe es keine weiteren juristischen Möglichkeiten für sie gegeben.

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