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Ein Polizeilicht. (Symbolbild)

© dpa

Zoologischer Garten: Polizei nimmt mit Haftbefehl gesuchten Mann fest

Die Polizei wurde auf den Ivorer aufmerksam, weil er einem Amerikaner mit einer Gabel ins Gesicht stechen wollte. Dieser hatte ihn rassistisch beleidigt.

Die Polizei hat am Dienstag einen per Haftbefehl wegen Raubes gesuchten Ivorer in der Bahnhofsmission am Zoo gefasst. Das erfuhr der Tagesspiegel aus Polizeikreisen. Anlass war eine körperliche Auseinandersetzung mit einem US-Amerikaner.

Der 28-jährige Ivorer war am frühen Dienstagnachmittag von dem 24 Jahre alten US-Bürger in der Bahnhofsmission rassistisch beleidigt worden. Deshalb versuchte er, dem 24-Jährigen mit einer Gabel und Gesicht zu stechen. Doch das gelang ihm nicht.

Bei der anschließenden Rangelei fiel der Amerikaner zu Boden, der Ivorer trat ihm gegen die Schulter. Alarmierte Polizeibeamte riefen einen Rettungswagen herbei, bei dem Amerikaner wurde eine ausgekugelte Schulter festgestellt.

Der Ivorer hatte keine Personalpapiere dabei, die Berliner Beamten brachten ihn deshalb zur Bundespolizei. Dort konnten seine Fingerabdrücke mit der Datenbank abgeglichen werden. Dabei kam heraus, dass gegen den Mann seit 2018 ein Haftbefehl vorliegt. Nun wird wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn ermittelt, bei dem Amerikaner geht es vorerst um Beleidung.

Berliner Polizei holte sich Hilfe bei Bundespolizei

Bemerkenswert an dem Fall ist auch, dass die Berliner Polizei sich Hilfe bei der Bundespolizei holen musste. Bei dem Fast-ID-Verfahren werden die Fingerabdrücke mit einem Scanner genommen und dann mit dem bundesweiten sogenannten „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ abgeglichen. Dabei kann die Polizei binnen wenigen Minuten herausfinden, ob eine Person bereits erkennungsdienstlich behandelt wurde.

Bei der Bundespolizei ist die Technik seit Jahren im Einsatz. Bereits im April 2017 hatte Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann angekündigt, dass die Technik in allen Direktionen zum Einsatz kommen soll. Bis dahin gab es Fast-ID-Geräte nur auf zwei Polizeiabschnitten und in den Gefangenensammelstellen.

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