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Rasmea Odeh im Jahr 2016 in den USA. 2017 wurde ihr die US-Staatsbürgerschaft aberkannt.

© imago/ZUMA Press

Verurteilte Rasmea Odeh: Terroristin scheitert vor Oberverwaltungsgericht

Die PFLP-Terroristin muss Deutschland verlassen. Auch ihre zweite Berufung blieb erfolglos.

Die umstrittene Palästinenserin Rasmea Odeh ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit dem Versuch gescheitert, ihre angeordnete Ausreise aus Deutschland zu verhindern. Das OVG bestätigte einen Bescheid der Berliner Ausländerbehörde, mit dem das Schengen-Visum der 72-Jährigen aufgehoben worden war, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Gegen diesen Bescheid hatte Odeh bereits vor dem Verwaltungsgericht erfolglos Beschwerde eingelegt. Das OVG gründete seine Entscheidung auf die Argumentation der Vorinstanz.

Freie Meinungsäußerung verpflichtet nicht zum Aufenthalt

Demnach habe die Ausländerbehörde annehmen dürfen, dass von Odeh eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Die Freiheit zur Meinungsäußerung verpflichte den Staat nicht, Angehörigen anderer Staaten den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, um ihnen eine Plattform für Meinungsäußerung zu geben. Odeh habe in ihrer Beschwerde argumentiert, dass die deutsche Botschaft in der jordanischen Hauptstadt Amman über ihre Person und den Zweck ihrer Reise informiert gewesen sei. Dem sei nicht so gewesen, urteilte das OVG.

Odeh wird extremistische Propaganda vorgeworfen

Odeh hatte am Mittwoch auf einer Veranstaltung eines Solidaritätsnetzwerks für inhaftierte Palästinenser in Berlin sprechen sollen. Gegen den geplanten Auftritt gab es seit Wochen Proteste, weil Odeh extremistische Propaganda gegen Israel vorgeworfen wird. Sie wurde zudem 1970 wegen der Beteiligung an einem Bombenanschlag zu lebenslanger Haft verurteilt, kam nach knapp zehn Jahren jedoch im Rahmen eines Gefangenenaustauschs frei. Bei dem Anschlag auf einen Supermarkt in Jerusalem waren zwei israelische Studenten getötet und neun weitere Menschen verletzt worden. (ald/cfm AFP)

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