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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© dpa

Verdacht auf Corona-Subventionsbetrug: Polizei und Steuerfahndung durchsuchen Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin

Ein Rechtsanwalt soll mutmaßlich widerrechtlich mehr als 21 Millionen Euro Corona-Hilfen für Unternehmen beantragt haben. Nun schlugen Ermittler zu.

Bei einer Razzia wegen des Verdachts auf Corona-Subventionsbetrug haben Ermittler in Berlin am Donnerstag mehrere Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Einsatzkräfte der Wirtschaftsabteilung des Landeskriminalamts (LKA) vollstreckten den Angaben zufolge – unterstützt von Bereitschaftspolizei, Steuerfahndung und den Hauptzollämtern Berlin und Potsdam – in sieben Ermittlungsverfahren 16 Durchsuchungsbeschlüsse in der Stadt. Hintergrund war demnach ein Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft.

Ab 6 Uhr seien bei dem Einsatz in zehn Wohnungen, sechs Geschäftsräumen und einem Geschäft, in dem die Durchsuchung freiwillig erlaubt wurde, Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden. Rund 190 Polizeikräfte waren beteiligt.

Wie die Behörden mitteilten, hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Zusammenhang mit der Beantragung von Überbrückungshilfen und außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes Anzeige gegen einen Rechtsanwalt erstattet. Er stellte, hieß es von der Polizei, als „Prüfender Dritter“ Anträge auf Überbrückungshilfen (II und III) sowie auf November- und Dezemberhilfen für die antragstellenden Unternehmen.

Mehr als 21 Millionen Euro seien mutmaßlich widerrechtlich über den hauptbeschuldigten Anwalt beantragt worden, davon seien mehr als 16 Millionen ausgezahlt worden.

Der Verdacht: Der Anwalt soll seine Verpflichtungen als "Prüfender Dritter" nicht erfüllt, sondern "gemeinsam mit den weiteren neun Beschuldigten die Anträge in betrügerischer Absicht" gestellt haben, hieß es in der Mitteilung.

Ermittlungen hätten bei den verschiedenen Anträgen Auffälligkeiten ergeben. "Zudem lassen sich die angegebenen Unternehmen nur schwer mit angeblichen Kosten im hohen sechsstelligen Bereich in Einklang bringen", so Polizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeiliche Prüfung habe gezeigt, dass "wahllos Kosten" in den Anträgen geltend gemacht worden seien, "um hohe Abschläge zu generieren".

Durch Vermögensarreste sei bereits "ein erheblicher Teil der Gelder" gesichert worden. Aktuell werden den Angaben zufolge in mehreren Tausend weiteren Fällen ermittelt – unabhängig von diesem Komplex. (Tsp)

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