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Immer wieder werden Kinderwagen in Hausfluren angezündet.

© imago/Wiegand Wagner

Sieben Feuer in Wohnhäusern gelegt: Serienbrandstifter zu Haftstrafe verurteilt

Sieben Mal hat Christian H. in Neu-Hohenschönhausen Feuer gelegt - an nur einem Tag. Meist zündete er Kinderwagen an.

Als Serientäter hielt er die Rettungskräfte in Atem: Sieben Mal hatte ein 31-Jähriger in Wohnhäusern in Neu-Hohenschönhausen vor allem Kinderwagen angezündet. Vor dem Amtsgericht Tiergarten gestand Christian H. am Donnerstag.

Sein Mandant könne sich bis heute nicht erklären, warum er es gemacht hat, erklärte der Verteidiger. H. sei stark alkoholisiert gewesen. Die Richter verhängten zwei Jahre und acht Monate Haft und ordneten zudem die Unterbringung von H. in einer Entziehungsanstalt an.

Es war etwa 9 Uhr, als der gelernte Maler und Lackierer am 4. Februar 2019 in der neunten Etage eines Wohnhaus an der Vincent-van-Gogh-Straße vor einer Tür einen Kinderwagen in Brand setzte. Ein Mann erlitt eine Rauchgasvergiftung und wurde in einem Krankenhaus behandelt. 

Während die Löscharbeiten der Feuerwehr liefen, brannte in einem Nachbarhaus ebenfalls ein Kinderwagen. Um 10.05 Uhr ein nächstes Feuer, dann um 10.12 Uhr. Gegen 11 Uhr steckte H. in einem Haus an der Grevesmühlener Straße einen Kinderwagen an.

Schließlich schlich er gegen 17.45 Uhr in einen Keller eines Hauses in der Warnemünde Straße. Diesmal machte er sich mit seinem Feuerzeug an einem Rollator zu schaffen. Zeugen beobachteten ihn und sorgten für seine Festnahme.

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Christian H. wehrte sich, als er zur Gefangenensammelstelle gebracht wurde. Er trat in Richtung eines Polizisten und traf ihn an der Schulter. Laut Gutachten hatte er 2,48 Promille Alkohol im Blut.

Er sei deshalb in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Eine Therapie sei erforderlich. Die wolle er auch machen, so H., der unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Diebstahls und Raubes vorbestraft ist. Insgesamt musste er bereits mehr als vier Jahre Haft verbüßen. 

Das Gericht sprach H. nun unter anderem der schweren Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung durch Beibringung von Gift und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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