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Spezialeinsatzkommando der Polizei. (Symbolbild)

© dpa

SEK-Einsatz in Friedenau: Polizei schießt auf nackten Einbrecher

Ein nackter Mann bricht in Friedenau in ein Atelier ein und bedroht Polizisten mit einem Messer, woraufhin eine Polizistin einen Schuss auf den Mann abgibt.

Gegen 19.20 Uhr am Montagabend riefen Zeugen die Polizei in die Friedenauer Eschenstraße, nachdem sie beobachtet hatten, wie ein nackter Mann das Kellerfenster eines Malerateliers eingeschlagen hatte und durch das zerbrochene Fenster in die Räumlichkeiten kletterte. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, soll der Mann vermutlich verwirrt gewesen sein.

Der Mann bedrohte die Polizisten mit einem Messer

Als die Einsatzkräfte den Mann wenig später festnehmen wollten, riss er sich los, lief in einen anderen Raum und nahm dort aus einem Regal ein Messer. Mit dem Messer lief er auf die Polizisten zu. Auch nach mehrmaliger Aufforderung blieb er nicht stehen und ließ das Messer nicht fallen. Daraufhin gab eine der Polizistinnen einen Schuss ab, der den 24 Jahre alten Einbrecher aber nicht traf.

Weil der Mann das Messer weiterhin nicht loslassen wollte, wurden Polizisten des SEK zu der Situation gerufen, die den Mann schließlich mit einem Taser überwältigen konnten. Weil der Mann verwirrt wirkte, wurde er nach seiner Festnahme einer Ärztin vorgestellt und in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht.

2013 endete ein ähnlicher Fall tödlich

Als vor sechs Jahren ein verwirrter Mann im Neptunbrunnen am Alexanderplatz nackt mit einem 20 Zentimeter langen Sägemesser hantierte, sich selbst verletze und einen Polizisten mit dem Messer bedrohte, feuerte dieser schließlich einen tödlichen Schuss in den Oberkörper des Mannes ab. Damals entflammte nach dem Ereignis eine Diskussion, ob die Polzisten den Mann nicht auch mit Pfefferspray oder einem Schuss ins Bein ruhigstellen hätten können.

Taser als Standard?

Seit Februar 2017 testet die Berliner Polizei den Einsatz von Tasern, außerhalb von Spezialeinsatzkommandos gilt der Elektroschocker als umstritten. Das liegt unter anderem an der schwierigen Rechtslage: Bislang gilt für die als "Distanz-Elektro-Impuls-Geräte" bezeichneten Waffen dieselbe Rechtsgrundlage wie für den Gebrauch der Schusswaffe, weshalb die Beamten vor einem Gebrauch zurückschrecken. Die Gewerkschaften setzen sich daher dafür ein, Taser im neuen Polizeigesetz als "zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" einstufen zu lassen. (Tsp)

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