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Der Plastinator Gunther von Hagens.

© dpa

Rechtsstreit in Berlin-Mitte: Gericht lehnt Beschwerde des Körperwelten-Betreibers ab

Unter dem Fernsehturm darf Gunther von Hagens keine Leichenteile ausstellen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte seine Beschwerde ab.

Das umstrittene Berliner „Menschen Museum“ des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens steht vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde der Museumbetreiber ab. Diese hatten sich gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil in zweiter Instanz gerichtet, wie das Gericht in Leipzig am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. (BVerwG 1 B 39.16 vom 6. Juli 2016).

Ein Ausstellungsverbot für die Exponate unter dem Fernsehturm ist damit rechtskräftig. Im Februar 2015 hatte das Museum als Ableger der „Körperwelten“-Ausstellung im Zentrum der Bundeshauptstadt seinen Betrieb aufgenommen. Auf rund 1.200 Quadratmetern sollten dauerhaft 20 präparierte Leichen und 200 Körperteile ausgestellt werden. Die Eröffnung des „Menschen Museums“ war von Kirchen und Teilen der Politik heftig kritisiert worden.

Von Anfang an hatte der Berliner Stadtbezirk Mitte versucht, eine Eröffnung unter Hinweis auf die Würde Verstorbener zu verhindern.

Bezirk Mitte verweigert Genehmigung

Nun hat sich der Stadtbezirk juristisch durchgesetzt. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts hatten in zweiter Instanz festgestellt, dass das „Menschen Museum“ eine Genehmigung benötigt, die der Bezirk Mitte aber verweigert.

Zum genauen Zeitpunkt der Museumsschließung wollte sich der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Christian Hanke (SPD), auf epd-Anfrage noch nicht äußern. Zunächst müsse beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein entsprechender Antrag auf Vollzug der Schließung gestellt werden. Dies solle in den nächsten Tagen geschehen. „Ziel ist es, die Schließung des Museums schnellstmöglich zu erreichen und Gesetz und Recht umzusetzen“, sagte Hanke.

Die Museums-Kuratorin und Ehefrau von Gunther von Hagens, Angelina Whalley, räumte ein, nun „sehr wahrscheinlich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts leben“ zu müssen und kündigte an, die Ausstellung entsprechend anpassen zu wollen. So solle es künftig für das zuständige Gesundheitsamt möglich sein, zu verifizieren, ob die Körperspender zu Lebzeiten wirksam der Plastination und der Ausstellung des Exponats zugestimmt haben.

In dem Rechtsstreit steht den Museumsbetreibern theoretisch noch der Gang nach Karlsruhe im Rahmen einer Verfassungsklage offen.

Berliner Bischof Markus Dröge begrüßt das Urteil

Nach dem OVG-Urteil vom 10. Dezember 2015 sind die in dem „Menschen Museum“ gezeigten Plastinate Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterliegen damit dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot. Eine Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei in dem Fall nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei. (AZ: OVG 12 B 2.15).

Der Berliner Bischof Markus Dröge begrüßte, dass das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation des Bezirks Mitte gefolgt sei. „Tote sind keine Ausstellungsstücke. Eine Leiche ist keine Sache, die für kommerzielle Zwecke vermarktet werden kann“, betonte Dröge. Die Würde des Menschen sei unantastbar und gehe über den Tod hinaus. „Deshalb setzen wir uns für eine würdige Gedenkkultur mit angemessenen Bestattungsformen ein“, erklärte der evangelische Theologe.

Seit seiner Eröffnung im Februar 2015 hat das „Menschen Museum“ über 250.000 Besucher registriert. Weltweit besuchten bislang über 40 Millionen Menschen die „Körperwelten“-Ausstellungen, die nach Angaben des Berliner Museums bisher in über 20 Ländern und über 90 Städten in Europa, Afrika, Amerika und Asien zu sehen waren. (epd)

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